Grundstück real teilen aber beide das gleiche Baurecht haben

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M

musik_de

hallo an alle,

Als stilles Mitglied dieses sehr nützlichen Forums habe ich viel gelernt und den Mut, selbst ein kleines Haus zu bauen. In diesem Prozess habe ich eine Frage, zu der mir Ihre Expertenmeinung gefallen wird.

Ich bin im Gespräch mit einem Baupartner, um gemeinsam ein Grundstück zu kaufen. Wir sind jedoch immer noch sehr verwirrt darüber, wie die Immobilie aufgeteilt werden soll. Die Situation ist wie folgt:

1. Bei dem fraglichen Diagramm handelt es sich um ein ca. 1000 qm großes trapezförmiges Grundstück (siehe Abb.).
2. Wir wollen uns so teilen, dass wir beide das gleiche Baurecht haben
3. Es wurde vereinbart, dass ich bei Bedarf den größeren Teil übernehmen und zusätzliche Kosten zahlen werde.

Der Makler sagte uns, dass wir das Grundstück in 559 m²(wieder ein Trapez) und 441 m² aufteilen können, aber mein Baupartner ist sich nicht sicher, ob der kleinere Teil das gleiche Gebäuderecht haben wird.

Ich wäre dankbar, wenn jemand einen Blick darauf werfen und einen möglichen Weg vorschlagen könnte, um eine echte Spaltung zu erreichen, bei der beide Parteien das gleiche Gebiet bauen können.

Grundflächenzahl - 0,30
Geschossflächenzahl - 0,40
zwei Vollgeschoss sind erlabut



Vielen Dank für Ihre wertvollen tipps im Voraus.
M
grundstueck-real-teilen-aber-beide-das-gleiche-baurecht-haben-435868-1.jpg
 
K1300S

K1300S

Was ist denn mit "das gleiche Baurecht" gemeint? (Das Gesetz ist für alle gleich.)

Falls Du darauf hinaus möchtest, dass auf beide Teile ein gleich großes Stück des Baufensters (?) entfällt, geht das wohl nur, indem Du die Grenze entsprechend ziehst, allerdings wird dadurch der ohnehin schon kleinere Teil ja noch kleiner. Zudem müssen dann ja womöglich auch entsprechende Abstände zur Grenze eingehalten werden.

Ich bin zwar kein Fachmann, aber ggf. wäre es sinnvoll, mal über eine WEG-Teilung nachzudenken und juristisch ein Zweifamilienhaus zu bauen. @Escroda kann aber bestimmt noch viel mehr dazu sagen.
 
M

musik_de

Guten Morgen.

Danke für die Rückmeldung.

Mit Baurecht meinte ich, dass wir den Baufenster gleichmäßig teilen können (damit wir gleich große Häuser bauen können), ohne die Bestimmungen des Bebauungsplan zu verletzen.

Unsere Schwierigkeit besteht darin, dass der Trapezteil, wenn wir das Land gleichmäßig aufteilen, eine sehr kleine Seite an der Hauptstraße hat und die Südlage sehr klein wird.

Der Vorschlag von Makler ist sinnvoll, wenn es darum geht, einen anständigen Garten in Südlage zu erhalten, aber der Baupartner ist sich nicht sicher, ob seine Gebäudeeigenschaften davon unberührt bleiben. Leider kann die Gemeinde nichts bestätigen.

VG
M
grundstueck-real-teilen-aber-beide-das-gleiche-baurecht-haben-435887-1.jpg
 
S

Scout

Das Blaue ist das Baufenster? Dann reicht das gerade mal für ein Haus.
14x11m reicht für ein Doppelhaus. Also 7x11 m für jeden.

Bei der Grundflächenzahl müsst ihr beachten dass

559 m²=>168 m2 bebaubar
und 441 m² =>132 m2 bebaubar

Minus 77 m2 vom Baukörper verbleiben beim kleineren noch 55 m2 für Garage, Gartenhaus und Zuwegung. Langt das?
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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