Grundstück mit Hanglage

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C

cartman00

Hallo zusammen,

wir überlegen uns ein Grundstück zuzulegen und haben aktuell zwei Stück in Aussicht. Beide sind jedoch am Hang und wir möchten eine Stadtvilla ohne Keller bauen.

Grundstück 1 (20x35m), kurze Seite zum Hang, hat auf den 20m einen Höhenunterschied von circa 2 Meter
Grundstück 2 (24x29m), lange Seite zum Hang, hat auf den 29m einen Höhenunterschied von circa 6 Meter


Nun zu den Fragen:

1.) Kann bei Grundstück 1 durch Umverteilung (oben Abtragen, unten Auffüllen) dies als Basis für eine Bodenplatte genutzt werden oder ist aufgefüllte Fläche immer schlecht für die Bodenplatte und mit hohen Zusatzkosten verbunden?

2.) Grundstück 2: macht durch den großen Höhenunterschied überhaupt ein Bau ohne Keller Sinn??


Sorry für die unspezifischen Infos aber es geht vorrangig darum, ein grobes Gefühl zu kriegen. Alles andere muss dann sowieso im Detail mit einem Architekten abgesprochen werden.


Danke vorab für eure Meinung.
 
kaho674

kaho674

Ich denke, 2m lassen sich noch ganz gut ausgleichen. Die Frage wird sein, wie ist der Untergrund? Habt Ihr schon Infos über den Boden bzw. ein Bodengutachten? Man kann ja auch mal andere Bauherren nebenan fragen, falls da schon jemand gebaut hat. Was ist mit Grundwasser?
Bei den 6m würde ich glaub ich nicht ohne Keller bauen.
 
Jaydee

Jaydee

Unser Grundstück hat auch leichte Hanglage und wir bauen ohne Keller.
Zwischen Straßenniveau und Niveau der Bodenplatte beträgt der Unterschied ca. 1,30 m, wobei wir 5m von der Haustür bis zur Strasse haben. Viel Höhe hätte es aber nicht sein dürfen, weil in unserem Bebauungsplan steht, dass die natürlichen Geländehöhen weder abgetragen noch aufgeschüttet werden dürfen.

In der Mitte unseres Grundstückes ist der Boden aber recht eben, so dass unser Haus ohne großartige Veränderungen darauf passt.
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir überlegen uns ein Grundstück zuzulegen und haben aktuell zwei Stück in Aussicht. Beide sind jedoch am Hang und wir möchten eine Stadtvilla ohne Keller bauen.

Grundstück 1 (20x35m), kurze Seite zum Hang, hat auf den 20m einen Höhenunterschied von circa 2 Meter
Grundstück 2 (24x29m), lange Seite zum Hang, hat auf den 29m einen Höhenunterschied von circa 6 Meter

Nun zu den Fragen:

1.) Kann bei Grundstück 1 durch Umverteilung (oben Abtragen, unten Auffüllen) dies als Basis für eine Bodenplatte genutzt werden oder ist aufgefüllte Fläche immer schlecht für die Bodenplatte und mit hohen Zusatzkosten verbunden?
Nein.

Zunächst wird der Mutterboden eh zur Seite gelegt, zum Anderen darf ausschließlich auf gewachsenem Terrain gegründet werden. Ist dies nicht gegeben, ergibt sich aus dem Bodengutachten wie und mit welchem Material welcher Kornstärke sicher gegründet werden darf.

2.) Grundstück 2: macht durch den großen Höhenunterschied überhaupt ein Bau ohne Keller Sinn??
Nein.

Wobei aus meiner subjektiven Sicht ein Nutzkeller eh die teuerste Lagerfläche im Haus ist, welche ich mir vorstellen kann. Bei 6 m Unterschied - wirst Du vmtl. auch einen Teil anschütten müssen, steht aber in den textl. Festsetzungen zum Grundstück (Geländeverlauf/-Anpassung) - würde ich einen Wohnkeller, wenigstens partiell mit Zugang zum Gelände, einplanen.

Bei einem Grundstück mit Hanglage triffst Du immer wieder der Begriff "Gründungsmehrkosten" in Deinen Gesprächen an !

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
C

cartman00

Danke für euren Input! Wir werden uns heute noch mal beide Grundstücke anschauen aber meine Tendenz geht im Moment immer noch zu Grundstück 1. Bodengutachten und Geländeverlauf/-Anpassungsplan werden wir bei der Gemeinde erfragen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Bodengutachten und Geländeverlauf/-Anpassungsplan werden wir bei der Gemeinde erfragen.
Das Bodengutachten wirst Du selbst in Auftrag geben müssen oder Dein favorisierter Anbieter hat es in seinem Leistungsumfang. Die Gemeinde wird ein solches kaum vorliegen haben. Vlt. von den umliegenden Planstraßen, sofern sich das Grundstück in einem Neubaugebiet befindet. Aber selbst dann solltest Du ein Bodengutachten, gezielt für Dein Grundstück, in Auftrag geben.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 02.07.2025
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