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ᐅ Grundrissplanung Stadtvilla 145


Erstellt am: 08.03.2023 13:04

ypg 08.03.2023 19:03
icarus123 schrieb:

Hallo 11ant.
Danke für das Feedback.
Wir hatten uns nur wegen der Festpreisgarantie für einen GU entschieden. Mit einem Architekten wäre es uns glaube ich zu risikoreich gewesen. Einen Standardgrundriss haben wir nicht so passend zum Grundstück gefunden mit dem offenen WZ/EZ/Küchen Bereich zum Südwesten.
Wir dachten ja auch, dass unser Grundriss grundsätzlich Brauchbar wäre, nur mit dem Problem Bad OG und der Treppe/Flur im EG/OG.

Hmm man unterschätzt so eine Grundrissplanung wirklich…
Du kannst ja überlegen, ob Ihr da noch etwas offen für mehr Veränderungen seid, siehe #12

11ant 08.03.2023 19:05
icarus123 schrieb:

Wir hatten uns nur wegen der Festpreisgarantie für einen GU entschieden. Mit einem Architekten wäre es uns glaube ich zu risikoreich gewesen. Einen Standardgrundriss haben wir nicht so passend zum Grundstück gefunden mit dem offenen WZ/EZ/Küchen Bereich zum Südwesten.
Wir dachten ja auch, dass unser Grundriss grundsätzlich Brauchbar wäre, nur mit dem Problem Bad OG und der Treppe/Flur im EG/OG.
Mit einem Architekten ist es eben gerade weniger risikoreich, sofern es kein " warnt" Architekt ist. Mit dem Suchbegriff "Festpreisgarantie" kannst Du in der Forensuche übrigens Deine helle Freude haben ;-)
Kataloggrundrisse kann man preisneutral drehen und in beiden Achsen spiegeln. Das Problem in Eurem Grundriss ist, daß Ihr die Treppe in die Ecke zieht. Ansonsten ist er phantasie-, aber auch harmlos.
icarus123 schrieb:

Hmm man unterschätzt so eine Grundrissplanung wirklich…
Man unterschätzt vor allem, daß der Bauzeichner zwar etwas anderes gelernt hat als man selbst, ABER EBENSOWENIG ARCHITEKTUR STUDIERT. Der Bauunternehmer hat lediglich mehr BAU-, aber nicht PLANUNGSerfahrung. Und von seiner Bauerfahrung bekommt man dann auch noch wenig ab, wenn man ihn kein bewährtes Katalogmodell bauen läßt.

kbt09 08.03.2023 19:05
Wenn ich den Grundriss aus dem Eingangsbeitrag (wieder mal ohne Nordpfeil) versuche auf dem Grundstück zu platzieren, dann ist die im Grundriss angedeutete Garage eben nicht im Süden ... ich verstehe einfach den ganzen Plan nicht. Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung nach Tokio.

Überaus lästig ist es auch, dass nicht alle wichtigen Zeichnung in Beitrag 1 sind. Das demotiviert irgendwie auf Dauer.

icarus123 08.03.2023 19:17
kbt09 schrieb:

Wenn ich den Grundriss aus dem Eingangsbeitrag (wieder mal ohne Nordpfeil) versuche auf dem Grundstück zu platzieren, dann ist die im Grundriss angedeutete Garage eben nicht im Süden ... ich verstehe einfach den ganzen Plan nicht. Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung nach Tokio.

Überaus lästig ist es auch, dass nicht alle wichtigen Zeichnung in Beitrag 1 sind. Das demotiviert irgendwie auf Dauer.

Moin kbt09.

Die Planerin hat den Grundriss erstmal mit Hilfe des Lageplans händisch eingezeichnet und dann den Entwurf erstellt. Der Entwurf hat also keine „Nordpeilung“. Sie wartet wohl noch auf eine Datei vom Vermesser.
Die Zufahrt zum Grundstück muss genau da liegen weil im Bebauungsplan daneben öffentliche Parkplätze entstehen. Deshalb auch genau davor die Zufahrt mit 6m breite mit der Garage und das Haus daneben.

Für die fehlenden Unterlagen im Eingangspost möchte ich mich entschuldigen, mir war das nicht bewusst, dass es so ungeordnet wird.

kbt09 08.03.2023 19:27
Aber der Hausgrundriss hat die Garage doch auf der anderen Seite, dabei gehe ich davon aus, dass das orange markierte die Garage darstellen soll.
Was ist im Lageplan denn hinter der Garage (Doppelgarage .. passt die zur Einfahrt?) .. Terrasse?


Lageplan der Parzellen 135–150 am Eichenweg; Markierung 141 Blau/Rot.

Gedrehter Grundriss eines Wohnbereichs mit Küche, Essplatz und Treppe; zeigt Maßangaben.


Gibt es auch Maße zu dem Grundstück? Lt. dem ersten eingestellten Lageplan ist da wohl noch ein Parkplatz geplant.


Lageplan eines Gebäudekomplexes auf dem Grundstück mit Grünflächen und Parkplätzen.

icarus123 08.03.2023 19:27
ypg schrieb:

Du kannst ja überlegen, ob Ihr da noch etwas offen für mehr Veränderungen seid, siehe #12

Dazu ist auf jeden Fall die Bereitschaft vorhanden, es ist ja noch nichts in Stein gemeißelt. Nur mit der Garage ist die Zufahrt laut Bebauungsplan dort vorgegeben, wo ich sie eingetragen habe. Daneben sollen nämlich öffentliche Parkplätze entstehen.
garagegrundrissgrundstückzufahrtentwurfparkplätzelageplan