Grundrissplanung: Badezimmer Dusche

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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kaho674

kaho674

Hier sieht man schön, dass der Versatz nicht zum Vorteil genutzt werden kann. Die Türen zum Elternbereich fressen so zu viel Platz.
Nur so nebenbei - die Gäste nutzen dann das Elternbad mit als Gäste-WC?

Ich will Dir Deinen Entwurf nicht noch mehr vermiesen, aber wenn Du jetzt anfängst, an den Wänden und dem Konzept zu rütteln, dann kann man auch gleich mal richtig reingrätschen:

Du baust hier 3 Etagen, wovon die unterste trotz einer kompletten Lichtseite nur als Keller genutzt wird. Das ist irre teuer und m.E. eine Verschwendung sondersgleichen. Stattdessen quetschst Du Dich mit dem Elternbereich in den ersten Stock, wo es ein Leben lang an Platz mangeln wird - sowohl hinsichtlich Schrankmeter der Ankleide als auch Abstellmöglichkeiten.

Da wir das Grundstück und die Straße nicht kennen, kann es natürlich sein, dass Ihr gute Gründe habt, das UG nicht als Wohnraum auszubauen. Möglicherweise ist es auch spezielle bei Eurem Planer eine finanzielle Frage.
Möchte auch nicht alles umwerfen aber wäre es meins, kämen die Kinder ins UG, Eltern ins Dach, Grundfläche insgesamt etwas kleiner um finanziell neutral zu bleiben und Eingang inkl. Treppe nach planlinks neben die Garage.

Da Himmelsrichtungen und Geländehöhen noch nicht bekannt, könnte es auch noch ganz anders werden. Wenn man exakte Infos hätte, würd ich ja mal ne Skizze machen - falls es überhaupt ne Option wäre.
 
kaho674

kaho674

Muss mich korrigieren. In #18 ist das Grundstück genordet zu sehen. Haus in zweiter Reihe - wie schön! Also kein direkter Straßenlärm.
Ist die Firstrichtung im Bebauungsplan vorgeschrieben?
 
4

464!RDO

@kaho674

In Kürze:

- Gäste nutzen das große Bad, ja. Gäste-WC kommt für uns nicht in Frage. Haben wir derzeit auch (nur WC + Waschbecken auf kleinstem Raum), wird nie benutzt, selbst wenn die Gäste da sind. Wir hatten noch nie ein Problem damit.

- Du hast mir den Entwurf keineswegs vermiest wir sind sehr glücklich

- Keller: ohje, das hatten wir nicht nur einmal auf dem Tisch. Auch das Bauamt fand das eine sehr tolle Idee, um den Platzmangel im DG aufgrund der Vorschriften zu beseitigen. Ganz kurz: Auch wenn im Keller vorne und vorne seitlich Fenster möglich sind und auch wenn wir den Keller tatsächlich auch als Wohnraum hier in der Planung haben (bis auf den Wirtschaftsraum ist alles vollständiger Wohnraum), kommt es für uns nicht in Frage, Kinder in den Keller zu verfrachten.

- Eltern ins Dach kommt für uns nicht Frage, da wir dann zwei Stockwerke im Alter zu überwinden hätten. Ich möchte auch nicht ein Leben lang in Dachschräge mein Schlafzimmer haben.

- Eingang und Treppe planlinks ist definitiv nicht sinnvoll, hatten wir auch schon ganz am Anfang. Da ich dann das Treppenhaus verschwende um die höchste Wandhöhe zu verbauen. Die Räume sollten die Mitte des Hauses voll ausznutzen. Können sie dann nicht mehr.

- Keller: Wie gesagt, ist Wohnraum. Es ist keine finanzielle Frage. Ich möchte weder Schlafzimmer noch Kinder im Keller haben. Auf keinen Fall.
 
kaho674

kaho674

OK, ist also eher ein persönliches Ding.

Man hat allerdings das Gefühl, das Euch der Unterschied zwischen UG und Keller nicht ganz klar ist. Auch das Treppenwand-Argument zeugt m.E. von mangelndem Vorstellungsvermögen. Die Treppe würde sich vermutlich gar nicht verändern. Aber lohnt nicht, darauf rumzureiten.
 
kaho674

kaho674

Ich möchte weder Schlafzimmer noch Kinder im Keller haben. Auf keinen Fall.
Wie gesagt, ein UG ist ein ganz normales Geschoss, wo meist eine Hälfte im Berg verschwindet. Ansonsten unterscheiden sich die Zimmer nicht von anderen. In diesem Fall hätten die Kinderzimmer sogar mehr Platz, da ja die Schrägen wegfallen.
Was ist denn Deiner Meinung nach der Vorteil, wenn die Kinder im DG sind gegenüber UG?

Im UG lässt es sich als Teenager nachts viel besser wegschleichen und mehr Platz ist auch noch für das Bett der Freundin. Und wenn Ihr alt und gebrechlich seid und die Kinder raus sind, zieht Ihr dann eben nach unten mit dem Schlafzimmer. :P
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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