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Erstellt am: 23.11.2020 16:56

haydee 24.11.2020 13:36
oder man füllt die Garage mit dem Aushub vom Haus auf.

Es gibt auch natürliche Hänge außerhalb vom Truppenübungsplatz

JayneCobb 24.11.2020 14:37
haydee schrieb:

oder man füllt die Garage mit dem Aushub vom Haus auf.

Wir denken aktuell, dass da gar nicht so viel anfällt (Hang fällt recht steil ab) und man damit am besten den Garten egalisiert bekommt ... Sieht der eine Architekt ähnlich. Aber noch sind wir nicht in der Detailplanung, vielleicht ändert sich diese Annahme noch.

Ja, die Topografie ist recht interessant, stimmt. 😀

Erklärt Ihr bitte mal den Tipp für eine entkoppelte Garage? Wegen des Höhenprofils des Geländes? Weil es sonst teuer wird, Garage und Haus anzugleichen? Oder sind es andere Gründe? Danke!

11ant 24.11.2020 16:35
haydee schrieb:

Es gibt auch natürliche Hänge außerhalb vom Truppenübungsplatz
Ja, das muß dann hier aber eine sehr verspielte Natur gewesen sein - und eine, wo die Katze aus dem Haus war ;-)
JayneCobb schrieb:

Wir denken aktuell, dass da gar nicht so viel anfällt (Hang fällt recht steil ab) und man damit am besten den Garten egalisiert bekommt ...
Ich denke auch, daß hier viel mit Umverteilen geht. Aber zwei Wermutstropfen muß ich Dir dabei in die Träume schütten: erstens kostet wirklich jede Baggerschaufel - also auch diejenigen mit "Eigenerdspenden" - und zweitens baut man das Volumen nicht 1:1 wieder ein, sondern muß zumindest (ich glaube, pauschal etwa ein Viertel) "Verdichtungsschwund nachfüllen".
JayneCobb schrieb:

Erklärt Ihr bitte mal den Tipp für eine entkoppelte Garage? Wegen des Höhenprofils des Geländes? Weil es sonst teuer wird, Garage und Haus anzugleichen?
Über @haydees Beweggründe könnte ich nur spekulieren, die meinigen wären folgende: 1. je lebhafter das Gelände Wellen schlägt, desto aufwendiger ist ein gerechtes ;-) Gemeinsamer-Nenner-Niveau zu ermitteln. Mit abgekoppeltem Anhänger kann da leichter Einparken sein. 2. sehe ich den geschicktesten Platz der Garage an der (Nord)grenze. Da limitiert dann aber die Landesbauordnung die "mittlere Wandhöhe" zum Nachbarn, und die nimmt m.W. typischer auf das Ursprungsgelände bezug. Die Ausnahme vom Üblichen (der Höhenbezüge auf das Gelände vor Modellierung) macht der Bebauungsplan aus meiner Sicht aber nur für das Haus. Wenn Du dann aber das Haus starr an eine Garage dranschweißst - die ihrerseits eine Höhendeckelung bezogen auf das Ursprungsgelände hat - dann verlierst Du die Freiheit der Flexibilität, die der Bebauungsplan hier klugerweise eigentlich eingebaut hat. Hinzu kommt, daß dann mit der Auffüllung die Karten "pro Keller unter der Garage" noch Bonus-Asse eingeschummelt bekommen. Das fände ich einen (zu) hohen Preis für eine Verbindungstür, die im Geiste von Opa Willy ohnehin in die Kategorie "iiiberflissig wiea Gkropf" gehört. Ich habe - vermaledeit, immer noch nicht nachgemessen - über 500 m zwischen Haustür und Garagentor, selbstredend nicht überdacht ;-)

haydee 24.11.2020 16:38
kann mich 11ant nur anschließen

Und ich bin und bleibe für einen tausch der Ebenen und bessere Nutzung des DG. Es gibt für steife Knochen Treppenlifte

JayneCobb 25.11.2020 00:49
haydee schrieb:

Galerie oben und Luftraum sieht nach krampfhafter Nutzung eines nicht gewollten Bereichs aus.
Schade. 🙁 Das ist mit der gewollteste Bereich.
haydee schrieb:

zeichne in jeden Grundriss immer alle Möbel im Maßstab ein. Gehe den Alltag durch
Werde ich in Zukunft machen!
11ant schrieb:

Ich sehe die ggü. dem Haus einen halben Meter weiter von der Straße weichende Garage entsprechend auch niedriger im Gelände liegen (20, 30 cm ?) und ein leichtes Gefälle in der Zufahrt haben (was mit Bircorinne unproblematisch sein sollte).
Wäre ein Abfallen nicht äußerst unglücklich bzgl. Wasserablauf, eventuell auch wg. Schnee/Eis im Winter?
Der Architekt sprach sogar davon zu versuchen, das Haus etwas höher zu legen wegen des Wassers. Da hat er die Garage mit einbezogen, denke ich.

Vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung wegen der Entkopplung, so etwas hilft sehr weiter! 🙂
11ant schrieb:

2. sehe ich den geschicktesten Platz der Garage an der (Nord)grenze. Da limitiert dann aber die Landesbauordnung die "mittlere Wandhöhe" zum Nachbarn, und die nimmt m.W. typischer auf das Ursprungsgelände bezug.
Hm, bisher wurden mir folgende Vorgaben für eine Garage (und ja, da im Norden sehen wir auch die Garage) genannt: Außenfläche zum Nachbarn darf 25 qm nicht überschreiten (wenn Grenzgarage), muss 5 m von der Straße aus eingerückt sein und die Höhe von Straßenseite aus (welches Niveau dann auch immer damit gemeint ist) darf 3 m nicht überschreiten.
Bisher sähen wir noch nicht das Problem, sie ggf. 2,50 m nach rechts zu rücken, falls die Außenfläche zu groß werden würde. Dann könnte man links zur Grenze hin einen Stellplatz oder was für die Abfalltonnen machen?
haydee schrieb:

Und ich bin und bleibe für einen tausch der Ebenen und bessere Nutzung des DG. Es gibt für steife Knochen Treppenlifte
Duly noted. 🙂

11ant 25.11.2020 01:01
JayneCobb schrieb:

Wäre ein Abfallen nicht äußerst unglücklich bzgl. Wasserablauf, eventuell auch wg. Schnee/Eis im Winter?
Der Architekt sprach sogar davon zu versuchen, das Haus etwas höher zu legen wegen des Wassers. Da hat er die Garage mit einbezogen, denke ich.
Wegen des Wassers sprach ich ja von der Bircorinne (vor der Garage). Für das Haus zöge ich ebenfalls (aber nicht zwingend) eine Höherlegung vor - allerdings: je mehr, desto eher sehe ich die "Pro Wohn-UG" Fraktion "gewinnen" 🙂
JayneCobb schrieb:

Bisher sähen wir noch nicht das Problem, sie ggf. 2,50 m nach rechts zu rücken, falls die Außenfläche zu groß werden würde.
Zweieinhalb Meter bedeutet BaWü ?
Ich kann das wenig beurteilen, dazu fehlen mir Maße in den Darstellungen des Grundstücks.
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