ᐅ Garage: Gestaltungsmöglichkeit des Daches, Erscheinungsbild
Erstellt am: 04.11.2014 18:45
Bauexperte 05.11.2014 10:59
Hallo,
Letztlich entscheiden wird Dein Budget, denn eine Garage mit einem SD, WD oder bestimmt Krüppelwalmdach ist teurer in der Erstellung, als eine Garage mit Flachdach.
Was sagt denn Dein Planer zu den Grundstücksvoraussetzungen, Bebauungsplan bzw. textl. Festsetzung?
Grüße, Bauexperte
theke17 schrieb:Lt. dem, was Du eingestellt hast, darfst Du die Dachform für Deine Garage frei wählen; es gilt natürlich die eventuellen Dachüberstände in die Berechnung einzubeziehen.
bin etwas ratlos und unsicher wie die Garage zu gestalten wäre.
Mich interessiert, ob meine Überlegung überhaupt so umzusetzen ist.
a) gesetzlich
b) rein optisch
Info: westlich und nördlich liegen Nachbargrundstücke.
Was meint Ihr?
Vorschläge
Letztlich entscheiden wird Dein Budget, denn eine Garage mit einem SD, WD oder bestimmt Krüppelwalmdach ist teurer in der Erstellung, als eine Garage mit Flachdach.
Was sagt denn Dein Planer zu den Grundstücksvoraussetzungen, Bebauungsplan bzw. textl. Festsetzung?
Grüße, Bauexperte
theke17 05.11.2014 11:11
Bauexperte schrieb:
Lt. dem, was Du eingestellt hast, darfst Du die Dachform für Deine Garage frei wählen; es gilt natürlich die eventuellen Dachüberstände in die Berechnung einzubeziehen.Gehören Dachüberstände generell denn zur Fläche, bzw. zu den einzelnen Längen?
Bsp: Garage LxB 7x8 m = OK , Überstand 0,5x1,0m = Garage "total" 7,5x 9,0 m => darf nicht gebaut werden
Bauexperte schrieb:
Letztlich entscheiden wird Dein Budget, denn eine Garage mit einem SD, WD oder bestimmt Krüppelwalmdach ist teurer in der Erstellung, als eine Garage mit Flachdach.gibt es einen ungefähren Kosten-Schlüssel dazu, wie vergleichsweise zum Hausbau ca. m² Preis?
Bauexperte schrieb:
Was sagt denn Dein Planer zu den Grundstücksvoraussetzungen, Bebauungsplan bzw. textl. Festsetzung?was meinst Du? Bauexperte 05.11.2014 11:22
Hallo,
Grüße, Bauexperte
theke17 schrieb:Du darfst davon ausgehen, daß "eine Überbauung über die eigene Grundstücksgrenze hinaus generell nicht gestattet ist, weil damit eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke einhergeht." Das bedeutet, Du mußt - entscheidest Du Dich für einen Dachüberstand bei der Garage, um die Länge des Überstandes von der Grenze weg bleiben. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, welche dann in den textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan beschrieben sind (bspw. Richtung Gehsteig).
Gehören Dachüberstände generell denn zur Fläche, bzw. zu den einzelnen Längen?
Bsp: Garage LxB 7x8 m = OK , Überstand 0,5x1,0m = Garage "total" 7,5x 9,0 m => darf nicht gebaut werden
theke17 schrieb:Nein, nicht wirklich. In der Kostensteigerung betrachtet, ist das FD die günstigste, gefolgt in der Reihenfolge SD und WD und dann Krüppelwalmdach.
gibt es einen ungefähren Kosten-Schlüssel dazu, wie vergleichsweise zum Hausbau ca. m² Preis?
theke17 schrieb:Üblicherweise suchen sich Bauherren einen Architekten oder Anbieter ihres Vertrauens, welcher ihnen die Besonderheiten zur Bebauung erklärt; auch die monetären 😉
was meinst Du?
Grüße, Bauexperte
theke17 05.11.2014 11:58
Bauexperte schrieb:
Du darfst davon ausgehen, daß "eine Überbauung über die eigene Grundstücksgrenze hinaus generell nicht gestattet ist, weil damit eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke einhergeht." Das bedeutet, Du mußt - entscheidest Du Dich für einen Dachüberstand bei der Garage, um die Länge des Überstandes von der Grenze weg bleiben. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, welche dann in den textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan beschrieben sind (bspw. Richtung Gehsteig)....ich hatte ja nichts davon gesagt, dass ich auf das Nachbargrundstück will.. 😉
Frage war ja nur, ob der Dachüberstand zur Garagenfläche gezählt wird?
Bauexperte schrieb:
Nein, nicht wirklich. In der Kostensteigerung betrachtet, ist das FD die günstigste, gefolgt in der Reihenfolge SD und WD und dann Krüppelwalmdach.Ok, danke.
Bauexperte schrieb:
Üblicherweise suchen sich Bauherren einen Architekten oder Anbieter ihres Vertrauens, welcher ihnen die Besonderheiten zur Bebauung erklärt; auch die monetären 😉Das macht ja auch Sinn, nur wollten wir mal schauen, ob das Grundstück uns gerecht wird, bevor es ins tiefe gehtSG
und
Danke schonmal für Deine Muehe bisher
ypg 05.11.2014 12:09
Natürlich darf man die Dachflächen nicht über des Nachbar Grundstücks bauen. Das Thema Grenzbebauung gilt für alle Grundstücke.
Man sollte aber das Haus nach dem Grundstück planen, nicht umgekehrt, oder habt ihr bei Euch Baugrund im Überfluss?
Schnelle Antwort von unterwegs 🙂
Man sollte aber das Haus nach dem Grundstück planen, nicht umgekehrt, oder habt ihr bei Euch Baugrund im Überfluss?
Schnelle Antwort von unterwegs 🙂
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