Grundriss, Wohnen auf einer Ebene bitte um Kritik und Anregung.

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H

haydee

Verstehe schon das es keinen Spaß macht einen Wäschekorb durch 4 Stockwerke zu tragen. Trotzdem ist es zu überlegen ob es nicht mit 2 Stockwerken einfach und besser zu planen geht. Mit dem Hang bauen ist immer einfacher als dagegen.
Gut wenn ihr nicht für später, wenn die Beine nicht mehr gehen plant, dann müßt ihr es nicht berücksichtigen - ihr könnt aber wenn ihr wollt.
 
Papierturm

Papierturm

Antwort der Gemeinde:

Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) und damit die maximal zulässige Grundfläche (Grundriss) richten sich nach § 19 Baunutzungsverordnung. Im Bebauungsplan Lilienstraße wird eine maximal zulässige Grundfläche von 170 m² festgelegt. Maßgeblich ist die Fläche, welche hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzung liegt (Baugrenze). Auf zwei Flurstücken finden Sie zusätzlich noch Umgrenzungen von Flächen für Garagen. Bei der Ermittlung der Grundfläche sind unter anderem Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahren mitzurechnen.

Regelungen zur Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche finden Sie auf Seite 6 unter Ziffer 2.3 des Bebauungsplan. Danach darf die maximal zulässige Grundfläche – neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung vorgesehenen Überschreitung um bis zu 50 % – um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei dieser zusätzlichen Überschreitung ausschließlich um nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten (z. B. Rasengittersteine) handelt.

Anbei die Berechnung, was meint ihr?
Das ist schonmal (von Uralt-Bebauungsplan abgesehen) der best case, mit dem zu rechnen ist! Ein Glück!

Allerdings:
- Gebäude ist minimal zu groß (hier könnte es schon eine Befreiung brauchen, "abrunden" ist da oft nicht. Auch 170,15 ist nun mal 0,15 zu groß - manche Bauämter sind da sehr streng)
- noch 2,5m² weitere müssen da irgendwo eingespart werden (255m² max, zurzeit 257,5m²). Dies dürfte möglich sein, indem die Zufahrt durch Rasenrastersteine ersetzt wird.
- die in Beitrag #12 eingetragenen Pflasterflächen sind nahezu allesamt nicht möglich (Ausnahme: der überdachte Bereich der Terrasse). Überall sonst (außer überdachter Terrassenbereich) können nur Rasenrastersteine o.ä. gesetzt werden.
- HTR darf meinem Kenntnisstand nach nicht als Grenzbebauung, würde ich also so nicht im Bauantrag nennen. Evtl. Waschküche und HTR tauschen?

Anmerkung insgesamt zur Planung:
Das geplante Gebäude "kämpft" gegen das Grundstück. Das kann man machen - aber es wird teu(r)er (als mit dem Grundstück zu planen).
 
wiltshire

wiltshire

Sobald die Garage und der Technikraum unter das Haus wandern und nur von außen zugänglich sind, gibt es kein Problem mehr mit den Flächen. Die ebenerdige "Bungalow mit Luftraum" Planung und mini OG ließe sich realisieren. Das Gefühl der Ebenerdigkeit ist vollständig erhalten, nur die Autos fahren leicht bergab statt leicht bergauf. Dieses Hinab lässt sich durch eine geschickte Geländemodellierung gering halten, sodass nichts weggefahren werden muss. Hinauf zum Erdgeschoss ist ebenfalls mit nur leichter Steigung stufenlos machbar.
Ist halt nicht billig.
Gibt es überhaupt einen Link dazu?
Ist wohl schon zu lange her - ich habe die ersten Planungen vor 8 Jahren hier vorgestellt. Ich find's auch nicht mehr. Um ebenerdig an unserem Hang zu wohnen haben für den Quadratmeter Wohnfläche letztlich locker das zweieinhalbfache von dem bezahlt, was der in einer Stadtvilla auf ebener Fläche gekostet hätte. Zwischendrin mussten mir mal kräftig Luft holen, da wir ein geringeres Wunschbudget hatten. Das Projekt konnten wir dennoch stemmen.
Steht Euer Haus auf einem 500qm Grundstück?
Da fehlt eine 14 davor. Aber das ist ja nicht das grundsätzliche Problem. Ein ebenerdig zu bewohnendes Haus ist auf dem Grundstück mit der vergleichsweise seichten Hanglage ja machbar - die Möglichkeit einen Teil für Autos und Technik zu unterkellern bietet sich ja geradezu an. Im Bergischen bei uns ist das auch keine Seltenheit.
 
Y

ypg

Jetzt wirst Du aber kleinlich @Papierturm
Auch 170,15 ist nun mal 0,15 zu groß - manche Bauämter sind da sehr streng)
das wurde mir mal anders kommuniziert. Bauämter haben bei dem ein oder anderen Dingen Spielraum. Das gilt sicherlich nicht bei den Wünsch-mir-was-Übertreibungen, genauso nicht bei Grenzen, wo ein Dritter benachteiligt oder beteiligt ist oder im Nachhinein beteiligt werden kann. „5% drüber ist im Ermessen genehmigbar, bevor man die Akte erneut auf den Tisch bekommt“
Allerdings hier könnte es tatsächlich sein, dass man 170qm schon als sehr reichlich sieht. Zudem müssen andere größere Grundstücke mit den gleichen 170qm auskommen. Wer das also ausreizt bis aufs Blut, der macht sich nicht nur beim Bauamt „Freunde“.
die in Beitrag #12 eingetragenen Pflasterflächen sind nahezu allesamt nicht möglich (Ausnahme: der überdachte Bereich der Terrasse). Überall sonst (außer überdachter Terrassenbereich) können nur Rasenrastersteine o.ä. gesetzt werden.
Da hast Du recht (sorry, @Papierturm für den Schreibstil, aber ich musste mir das selbst nochmal vor Augen führen)
Nach Par 19 Baunutzungsverordnung darfst Du hier 85qm für Nebenanlagen nutzen. Nebenanlagen, dazu zählen auch Wege. Die müssen aus versickerungsfähigem Material bestehen. Die Haupt-Terrasse gehört zu den 170qm. 61qm plus Zuwegung (meines Wissens immer noch 5 oder 6 Meter Tiefe, 4 reichen nicht) plus Zuwegung zur Hauseingangstür plus größere Terrasse sind nicht möglich.
Die weitere Maximierung sollte nur noch für einen nötigen Stellplatz gelten. Schlicht einfach mal jeweils die Möglichkeiten zu addieren, das ist nicht. Es ist immer ein vom Verständnis eingrenzender Zusatz einer Option.

HTR darf meinem Kenntnisstand nach nicht als Grenzbebauun
Nach drei Metern gibt es keine Grenzbebauung. Allerdings sagte ich es schon: das Zickzackspiel mit Technik (Versorgung außerhalb der Erdwärme) und HAR ins Haus ist albern und teuer.

Verstehe schon das es keinen Spaß macht einen Wäschekorb durch 4 Stockwerke zu tragen.
Hehe, hätte ich auch keine Lust. Auf dieses enge Gekuschel in den Gängen und ohne mal irgendwie für mich zu sein, hätte ich aber auch keine Lust, so breite ich mich lieber auf zwei Geschossen aus und habe eine luftige Treppe statt dieser engen Gänge.
Das geplante Gebäude "kämpft" gegen das Grundstück.
Ja, aber sowas von.
ist hier ein versetztes Satteldach mit drittem Giebel zur Straße für die natürliche Belichtung im Haus von Vorteil.
Muss hier nochmal ansetzen: ob nun versetztes Satteldach oder nicht - dann macht nämlich auch der Luftraum Sinn, indem man von oben das (südliche) Tageslicht für den Allraum einfängt, der geschützt nach hinten seine Terrasse bekommt. Allerdings sind 50qm Luftraum auch nicht mehr schön, weil man einen kathedralen Charakter bekommt, der den Raum wiederum ungemütlich macht. Bewusste Zonierung eines Luftraumes gehört genauso zur Hausplanung wie die Küchenplanung.
 
11ant

11ant

wir brauchen keine 1000m² Rasen, finden wir vollkommen überbewertet,
Euer Verzicht auf Fußballspielen, Barfußlaufen oder Sonnenbaden zählt nicht allein: der Klimaschutz wäre dabei völlig unterbewertet. Es geht nicht um Eure Freude an Grasgeruch oder dem Anblick der Farbe grün, sondern um nichtversiegelte Grundflächen, auf daß das Neubaugebiet kein Brutkasten werde.
 
Y

ypg

Da fehlt eine 14 davor. Aber das ist ja nicht das grundsätzliche Problem. Ein ebenerdig zu bewohnendes Haus ist auf dem Grundstück mit der vergleichsweise seichten Hanglage ja machbar
Die ebenerdige "Bungalow mit Luftraum" Planung und mini OG ließe sich realisieren.
Das denke ich auch.
die Möglichkeit einen Teil für Autos und Technik zu unterkellern bietet sich ja geradezu an.
Auch das sehe ich so. Das Gelände bietet sehr viel, wenn man sich dem kleinen Hang hingibt und einer luftigen Bauweise, sei es auch auf einer Ebene mehr, offen ist.
Ist wohl schon zu lange her - ich habe die ersten Planungen vor 8 Jahren hier vorgestellt. Ich find's auch nicht mehr.
Oh, wie schade. Ich kann mich auch nur noch an Euer Innenleben mit der mittigen und offenen Treppe erinnern.
 
Zuletzt aktualisiert 19.09.2025
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