Jetzt wirst Du aber kleinlich
@Papierturm
Auch 170,15 ist nun mal 0,15 zu groß - manche Bauämter sind da sehr streng)
das wurde mir mal anders kommuniziert. Bauämter haben bei dem ein oder anderen Dingen Spielraum. Das gilt sicherlich nicht bei den Wünsch-mir-was-Übertreibungen, genauso nicht bei Grenzen, wo ein Dritter benachteiligt oder beteiligt ist oder im Nachhinein beteiligt werden kann. „5% drüber ist im Ermessen genehmigbar, bevor man die Akte erneut auf den Tisch bekommt“
Allerdings hier könnte es tatsächlich sein, dass man 170qm schon als sehr reichlich sieht. Zudem müssen andere größere Grundstücke mit den gleichen 170qm auskommen. Wer das also ausreizt bis aufs Blut, der macht sich nicht nur beim Bauamt „Freunde“.
die in Beitrag #12 eingetragenen Pflasterflächen sind nahezu allesamt nicht möglich (Ausnahme: der überdachte Bereich der Terrasse). Überall sonst (außer überdachter Terrassenbereich) können nur Rasenrastersteine o.ä. gesetzt werden.
Da hast Du recht (sorry,
@Papierturm für den Schreibstil, aber ich musste mir das selbst nochmal vor Augen führen)
Nach Par 19 Baunutzungsverordnung darfst Du hier 85qm für Nebenanlagen nutzen. Nebenanlagen, dazu zählen auch Wege. Die müssen aus versickerungsfähigem Material bestehen. Die Haupt-Terrasse gehört zu den 170qm. 61qm plus Zuwegung (meines Wissens immer noch 5 oder 6 Meter Tiefe, 4 reichen nicht) plus Zuwegung zur Hauseingangstür plus größere Terrasse sind nicht möglich.
Die weitere Maximierung sollte nur noch für einen nötigen Stellplatz gelten. Schlicht einfach mal jeweils die Möglichkeiten zu addieren, das ist nicht. Es ist immer ein vom Verständnis eingrenzender Zusatz einer Option.
HTR darf meinem Kenntnisstand nach nicht als Grenzbebauun
Nach drei Metern gibt es keine Grenzbebauung. Allerdings sagte ich es schon: das Zickzackspiel mit Technik (Versorgung außerhalb der Erdwärme) und HAR ins Haus ist albern und teuer.
Verstehe schon das es keinen Spaß macht einen Wäschekorb durch 4 Stockwerke zu tragen.
Hehe, hätte ich auch keine Lust. Auf dieses enge Gekuschel in den Gängen und ohne mal irgendwie für mich zu sein, hätte ich aber auch keine Lust, so breite ich mich lieber auf zwei Geschossen aus und habe eine luftige Treppe statt dieser engen Gänge.
Das geplante Gebäude "kämpft" gegen das Grundstück.
Ja, aber sowas von.
ist hier ein versetztes Satteldach mit drittem Giebel zur Straße für die natürliche Belichtung im Haus von Vorteil.
Muss hier nochmal ansetzen: ob nun versetztes Satteldach oder nicht - dann macht nämlich auch der Luftraum Sinn, indem man von oben das (südliche) Tageslicht für den Allraum einfängt, der geschützt nach hinten seine Terrasse bekommt. Allerdings sind 50qm Luftraum auch nicht mehr schön, weil man einen kathedralen Charakter bekommt, der den Raum wiederum ungemütlich macht. Bewusste Zonierung eines Luftraumes gehört genauso zur Hausplanung wie die Küchenplanung.