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ᐅ Grundriss & Positionierung Einfamilienhaus ca. 150qm 2 Vollgeschosse Satteldach


Erstellt am: 17.09.24 02:04

hanse98717.09.24 21:59
Was sollen die 83cm zwischen Garage und Grundstücksgrenze? Entweder eine ordentliche Durchgangsbreite oder gleich ohne.

Garage würde ich mit 5-6m Abstand zur Straße bauen und restlichen Grundriss einmal neu.

Mir wäre die Küche zu weit von der Terrasse entfernt.

Die Möglichkeit der südlichen Erschließung würde ich mir schriftlich einholen.
toni11118.09.24 01:47
hanghaus2023 schrieb:

Habe ich die Angabe zum Budget übersehen?
Budget: ca. 400.000€. plus Puffer
hanghaus2023 schrieb:

Garage so weit von der Strasse entfernt?
Garage so weit von der Straße entfernt: bin mir damit selber unsicher. ergibt sich aus der Anforderung, dass diese als "Pufferzone"/Sichtschutz zum Nachbarn dient und der Eingang so weit von der Straße entfernt ist. außerdem hat es Vorteile für den Besuch wenn genügend Stellplätze vorhanden sind...
hanghaus2023 schrieb:

Soll der untere Teil irgend wann bebaut werden?
Ich bin ein Fan großer Gartenflächen. Der südliche Teil soll bebauungsfrei bleiben und als Obstgarten etc. genutzt werden. Dennoch soll eine unabhängige Bebauung dort grundsätzlich möglich bleiben.
hanghaus2023 schrieb:

Gibt es einen Bebauungsplan?
Ich kenne die Bauordnung und den Raumordnungsplan. Beide lassen große Freiheiten bei der Bebauung. Auskunftsgemäß wären lt. Bauamt auch eine mehrstöckige Wohnanlage oder div. Reihenhauskombinationen darauf möglich. Die wesentlichen Einschränkungen für mein Einfamilienhaus sind die Abstandsflächen, die ich im Eröffnungsbeitrag beschrieben habe.
hanghaus2023 schrieb:

Grundriss bewerten geht nur mit allen Etagen.
Ok, werde ich demnächst ergänzen.

ypg schrieb:

Aber nicht mit der Positionierung der Treppe. Sie teilt Ost- und Südseite des Hauses in einem nicht ausgewogenen Verhältnis, sodass im OG nur unzureichend geplant werden kann.
Für meinen Geschmack ist auch die Küche zu schmal für ein Einfamilienhaus: 2,50 hatte ich in meinem RH, weil es nicht anders ging.

Nicht nur das: die Speis hat so ca. eine Höhe bei der Tür von 2 Metern, an der Außenwand ungefähr Pi mal Daumen 130cm Höhe. Da kann man eigentlich nur kriechen und hoffen, dass man sich den Kopf nicht stößt.

Letztendlich ist es recht ambitioniert mit den Maßen. Dusche, Toilette und einen Waschtisch in ausreichender Größe nebeneinander, da braucht es schon etwas mehr Breite. Die Garderobenschränke haben keine Tiefe, um Kleiderbügel aufzunehmen.
Kaminschlot wird oben irgendwo störend rauskommen. Kamin selbst hat keinen Platz (Sicherungsabstand zu Wand und Möbeln)
Danke für die Tipps, werde ich berücksichtigen!
ypg schrieb:

Dann würde ich so planen, dass man bei einer Teilung nicht unbedingt vom Essplatz auf die Zufahrt schauen muss. Westseite ist für einen Sitzplatz im Garten wahrlich wichtiger als im Süden.
Ich persönlich würde als erstes die Hausausrichtung drehen, dann hat man auch keinen langen Wohnungsflur.
Habe ich nicht gut beschrieben, aber es führen 2 Straßen am Grundstück vorbei - nördlich und südlich. Die Zufahrt zum südlichen Teil würde daher über die südliche Straße erfolgen. Der westliche Bereich neben dem Haus wäre daher immer frei.
Die Hausausrichtung nach Süden ist deshalb so gewählt, weil ich so den größtmöglichen freien Blick ins Grüne habe und nicht in ein Nachbarhaus oder eine Hecke schauen muss. Ich muss aber auch zugeben, dass ich recht ideenlos bin wie die Positionierung dann aussehen könnte... Welche Drehung wäre nötig? 45 Grad?

Was ich leider vergessen habe einzuzeichnen: den Nordpfeil. Darüber wäre ersichtlich, dass das Grundstück sowieso leicht nach Westen geneigt ist (ca. 10°).

11ant schrieb:

Da hier laut Deinem Lageplanausschnitt Bebauung in zweiter Reihe möglich wäre, würde ich an Deiner Stelle über eine Budgetentspannung durch Verkauf des Flächenüberschusses nachdenken. Lege einen GFL-Streifen als Zufahrt zum Hinterlieger an, teile ihm 500 qm (exkl. GFL-Korridor, m.E. besser als ein Pfeifenstiel) ab und genieße ein immer noch überdurchschnittlich großes Einfamilienhaus-Grundstück.
Habe ich leider missverständlich beschrieben. siehe obiger Absatz als antwort auf ypg.
Wir würden es lieber vermeiden wollen Teile davon jetzt schon zu verkaufen. Auch wenn mehr Geld vorhanden wäre, würden wir uns trotzdem budgetmäßig so gering wie möglich bewegen wollen.
11ant schrieb:

Was dürfen wir uns unter der Einzelgarage mit Pergola im Garten vorstellen ? (zeige mal ein Luftbild).
Ist keine Garage sondern eine bestehende alte Gartenhütte / Geräteschuppen 25qm, die auch weiterhin da bleiben soll. Die Pergola war nur eine zeichnerische Spielerei von mir, weil ich in diesem Teil des Gartens am liebsten sitze (ruhig und guter Schatten dank der südlich davon befindlichen 6m hohen Haselnuss"bäume").
Auf unsere Planungen hat sie keinen Einfluss.
11ant schrieb:

Das ist eine unnötige Ausgabe, wenn Du bereits eine Auswahl von passenden Obergeschossen hast (wobei sich mir die Frage aufdrängt, weshalb Du dann das EG nicht einfach davon ableitest - würde Dein Eigenentwurf-EG denn unter eines dieser OG´ passen ?). 5k Planungskosten würde ich an Deiner Stelle dann für die Adaption des Typenhauses (und weitere fachliche Begleitung durch den Architekten) anlegen. Aber nicht bei einer Pfeife mit dieser Einstellung:
Die weist nämlich leider auf " warnt" Architekten hin (zu denen paßt dann auch das Honorar, wenn dafür eine volle Eigenplanung geleistet werden soll).
wir haben wirklich geringe Anforderungen ans OG. die wesentlichen Faktoren sind wirklich nur die Stiege und der Kamin. Alles andere würde sich immer irgendwie ausgehen, weil wir auch mit geringen Raumgrößen und jeglicher Zimmerausrichtung zufrieden wären. Auch bezüglich Leitungsplanung wäre nichts zu beachten, das Bad würde immer entweder über der Küche oder dem Technikraum liegen. Ans EG haben wir viel mehr Anforderungen, daher habe ich das jetzt eigenständig zu planen versucht - da habe ich bisher auch keinen passenden Typenhaus-Grundriss gesehen, der 1:1 meinem geplanten EG entsprechen würde. Ich werde das OG aber mal skizzieren versuchen!

Welchen Planer wir wie beauftragen sollen, bereitet mir echt ein wenig Kopfzerbrechen. Entweder kam von den Planern kein fachlicher Input zu praktikablen Grundrissen&Positionierungen, oder sie konnten die Kosten grundsätzlicher Entscheidungen nicht größenordnungsmäßig einschätzen. Einen Planer der beides zugleich kann, haben wir bisher noch nicht gefunden.
11ant schrieb:

Sagt das Grundstück oder wer ?
Die 11ant Kellerregel findest Du mitsamt der Anführungszeichen "Mit oder ohne Keller: eine Regel als Entscheidungswerkzeug" gegoogelt, und auch hier mehrfach erwähnt und erläutert.
Die Nachbarn haben vor 5 Jahren ein Bodengutachten 10m von unserem geplanten Hausstandort entfernt durchführen lassen (und danach auch ihren Keller dort gebaut). Auskunftsgemäß sind die Bodenverhältnisse unkompliziert. Grundwasser ist in 4m Tiefe, keine starken Schwankungen.
Eine von mir angefragte ausführende Baufirma hat angegeben, dass die Preisdifferenz zwischen Bodenplatte und Keller ca. 50.000€ wäre (30.000€ bei Bauherrenmithilfe).
Verstehe ich die Kellerregel richtig: Da unser Grundstück eben ist, ist ein Keller unnötig?

hanse987 schrieb:

Was sollen die 83cm zwischen Garage und Grundstücksgrenze? Entweder eine ordentliche Durchgangsbreite oder gleich ohne.
sollten eigentlich 80cm sein und sind nicht als richtiger Durchgang gedacht, sondern für Traufenpflaster und um bzgl. der Wand nicht vom Nachbarn abhängig zu sein.
hanse987 schrieb:

Garage würde ich mit 5-6m Abstand zur Straße bauen und restlichen Grundriss einmal neu.

Mir wäre die Küche zu weit von der Terrasse entfernt.

Die Möglichkeit der südlichen Erschließung würde ich mir schriftlich einholen.
Ok, danke für die Tipps!
Die Küche könnte ich auch an den Standort des Büros wechseln. Das würde dann aber andere Probleme mit sich bringen (habe ich schon versucht)...
11ant18.09.24 13:05
toni111 schrieb:

wir haben wirklich geringe Anforderungen ans OG. die wesentlichen Faktoren sind wirklich nur die Stiege und der Kamin.
Aber auch die müssen untereinander passen.
toni111 schrieb:

Alles andere würde sich immer irgendwie ausgehen, weil wir auch mit geringen Raumgrößen und jeglicher Zimmerausrichtung zufrieden wären. Auch bezüglich Leitungsplanung wäre nichts zu beachten, das Bad würde immer entweder über der Küche oder dem Technikraum liegen.
Dann ist doch alles klar: suche Dir ein OG aus bzw. leite von allen als passend empfundenen OG´s ein EG ab. Der Technikraum kann mit nach oben (weil Du ja meintest, eigentlich unten 10 qm mehr brauchen zu können als oben), dann kommen unten praktisch nur die Hauseinführungen an (die nicht überbaut werden dürfen und kurz angefahren werden sollten).
toni111 schrieb:

Ans EG haben wir viel mehr Anforderungen, daher habe ich das jetzt eigenständig zu planen versucht - da habe ich bisher auch keinen passenden Typenhaus-Grundriss gesehen, der 1:1 meinem geplanten EG entsprechen würde.
Die mehr Anforderungen an das EG sind einer der beiden Hauptgründe, weshalb Laien dazu neigen, mit dem EG-Entwurf zu beginnen. Das führt aber regelmäßig (nicht nur bei Laien, für Profis gilt dieselbe Schwerkraft) in ausweglose Situationen, weshalb man stets mit dem OG beginnen sollte. Beim OG selbst anspruchsmäßig flexibler zu sein, ändert nichts daran, daß das EG darunterpassen muß (außer man macht aus der Not eine Scheintugend und verkauft dem Kunden überall wo das EG nicht darunterpaßt einen "Erker"). Typenhäuser mit einem alleinstehenden OG gibt es nicht, auch die Dir passenden OG´ werden sämtlich ein EG mitbringen. Zeige beide zusammen und beschreibe dabei, was Dir nicht gefällt.
toni111 schrieb:

Ich werde das OG aber mal skizzieren versuchen!
Nein, falsch herum ! - wenn Du ein OG zu Deinem EG von gestern hinzu-/herbeibasteln willst, hast Du das Prinzip noch nicht verstanden.
toni111 schrieb:

Welchen Planer wir wie beauftragen sollen, bereitet mir echt ein wenig Kopfzerbrechen. Entweder kam von den Planern kein fachlicher Input zu praktikablen Grundrissen & Positionierungen, oder sie konnten die Kosten grundsätzlicher Entscheidungen nicht größenordnungsmäßig einschätzen. Einen Planer der beides zugleich kann, haben wir bisher noch nicht gefunden.
Ich suche berufsmäßig Architekten (aber diesen Monat nicht mehr, melde Dich trotzdem).
toni111 schrieb:

Verstehe ich die Kellerregel richtig: Da unser Grundstück eben ist, ist ein Keller unnötig?
Nein, die Kellerregel beantwortet nicht die Frage, ob ein Keller nötig wäre. Sondern die Frage, wie sich die Kosten eines Kellers auf Kellerbaukosten und Geländemodellierungsersparnis aufteilen. Wenn das Grundstück tatsächlich eben ist, kostet ein Keller 100% Kellerbaukosten minus 0% ersparte L-Steine und Geländemodellierung. Dann ist im Ergebnis oberirdischer Kellerersatzraum günstiger.
toni111 schrieb:

sollten eigentlich 80cm sein und sind nicht als richtiger Durchgang gedacht, sondern für Traufenpflaster und um bzgl. der Wand nicht vom Nachbarn abhängig zu sein.
Ein Besengang nur um das Hammerschlagsrecht nicht in Anspruch zu nehmen wenn man alle zwanzig Jahre mal die Wand streicht ist mit "Luxus" noch nett umschrieben, das grenzt schon an Dekadenz. Falls der Nachbar oder sein Nachfolger weitgehend winddicht einfriedet, hat man da eine 1a Laubsammelschneise.
hanghaus202318.09.24 13:40
Tisch eben und 10 Grad sind aber schon nicht das selbe.
11ant18.09.24 13:46
hanghaus2023 schrieb:

Tisch eben und 10 Grad sind aber schon nicht das selbe.
Ich vermute, gemeint ist, daß die Nord-Südachse auf aeronautisch 35/17 liegt, und das Gelände topografisch platt ist.
ypg18.09.24 14:10
11ant schrieb:

Nein, falsch herum ! - wenn Du ein OG zu Deinem EG von gestern hinzu-/herbeibasteln willst, hast Du das Prinzip noch nicht verstanden.
Nein richtig!
Lass ihn machen und seine Erfahrungen machen. Anders geht es ja nicht.
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