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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus, leichte Hanglage, NW-Ausrichtung


Erstellt am: 23.05.25 18:30

ypg23.05.25 21:27
kronos215 schrieb:

laut Bebauungsplan
Was sagt der denn so alles?
kronos215 schrieb:

Baufenster ist auch fix vorgegeben
Wo ist es denn, das Baufenster?
kronos215 schrieb:

weil hinter dem Feld auf der rechten Seite in ca. 500m eine Bundesstraße verläuft
So etwas gehört natürlich in den Eingangsbeitrag: warum ist es so wie es ist.
kronos215 schrieb:

das Grundstück ist im unteren Bereich leider etwas schmal
Das ist kein Negativmerkmal, wenn man bedenkt, dass Ihr mit knappen 19 Metern knapp unter den Standardwert von 20 Metren Breite, das allerdings konstant auf ganter Länge, in einem guten Schnitt liegt.
kronos215 schrieb:

laut Bebauungsplan sind 1,5-geschossige Häuser zulässig
eher offen
passt doch
kronos215 schrieb:

konservativ oder moderne Bauweise
modern (?)
passt wohl auch
kronos215 schrieb:

Was gefällt besonders? Warum?
Der offene Wohn- und Essbereich. Der offene Blick auf die Felder
Die Gaube im OG
Gaube würde ich in den Südwesten setzen
kronos215 schrieb:

offene Küche, Kochinsel
offene Küche geplant, Kochinsel gewünscht aber aufgrund von Platzmangel verworfen
Sie ist nicht offen. Ja, sie ist nicht geschlossen mit Tür. Aber sie ist ein einengenes G, dazu in eine Ecke gequetscht, die separiert. Sichtachse von der Eingangstür geht dort zu zwei Hochschränken, statt zu einer Flucht in den Gartenbereich.

Wie alt seid Ihr?
kbt0923.05.25 21:30
kronos215 schrieb:

Maximale Höhen/Begrenzungen
laut Bebauungsplan muss das Haus genauer in dieser Flucht gebaut werden
In der Flucht gebaut, heißt wohl vordere Baupflicht nach 5 m?
kronos215 schrieb:

Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp
Landhausstil, Satteldach (traufseitig zur Straße), Einfamilienhaus
Ist traufseitig zur Straße vorgeschrieben oder nur Wunsch?
kronos215 schrieb:

Garage, Carport
vorgesehen, fraglich, ob Garage nicht lieber rechts angeordnet werden sollte, um die Südseite nicht zu versperren
Wäre das erlaubt, die Garage planrechts auch auf der Grenze zu setzen?

Es fehlt der passende Ausschnitt aus dem Bebauungsplan oder die textlichen Angaben diesen im Netz zu finden.

------------------
Zur Raumkritik kann ich mich nur anschließen ... die Größen der Flächen sollten es ermöglichen Kücheninsel und alles andere sinnvoll zu ermöglichen.
Aber, Kinderzimmer und Schlafzimmer sind irgendwie vermurkst.
Dann ist da sowohl für das Bett im Kinderzimmer als auch für den Lagerraum nicht an die 2m-Linie gedacht.

Treppeneinzeichnung passt am Austritt nicht sauber aufeinander.

Wohnzimmer - 5 m bis zur TV-Wand ist auch recht viel.

Und Sichtachsen, erwähnte sie schon, fallen mir oft gar nicht so auf, aber hier ist insbesondere die Treppe mit einem ausladendem Ende im EG geplant, läuft aber schnöde auf die geschlossene Lagerraumwand zu.

Die Flachdach-Vorsprünge für EG-Anbau und überdachten Eingang finde ich auch nicht so gelungen.

Eine Spiegelung des EG halte ich für nicht so einfach möglich, es sei denn Garage kann wirklich nach rechts ... allerdings heilt diese Spiegelung nicht alle meiner Meinung nach fehlerhaften Stellen.

Sorry, dass es sich alles so vernichtend anhört.
kronos21523.05.25 21:42
ypg schrieb:

Was sagt der denn so alles?
offene Bauweise; Grundflächenzahl = 0,4; Geschossflächenzahl = 0,4; Firstrichtung parallel zur Straße (verbindlich); Satteldach;
höhe der senkrechten Außenwände auf Traufseite dürfen 0,8m nicht überschreiten, gemessen ab Oberkante Fußschwelle;
max Dachneigung 48 Grad; Gauben max. 2/3 der Gebäudelänge
ypg schrieb:

Wo ist es denn, das Baufenster?
erkennbar an der Nachbarbebauung darf erst ab 5m ab Straße gebaut werden, alle Häuser stehen in einer Flucht.
3m Grenzabstand
ypg schrieb:

Wie alt seid Ihr?
Wir sind anfang 30. Inwiefern ist das relevant?
kbt09 schrieb:

In der Flucht gebaut, heißt wohl vordere Baupflicht nach 5 m?
Genau, alle Häuser der Straße stehen in dieser Flucht
kbt09 schrieb:

Ist traufseitig zur Straße vorgeschrieben oder nur Wunsch?
Leider vorgeschrieben
kbt09 schrieb:

Wäre das erlaubt, die Garage planrechts auch auf der Grenze zu setzen?
das wäre erlaubt
ypg23.05.25 22:28
kronos215 schrieb:

erkennbar an der Nachbarbebauung darf erst ab 5m ab Straße gebaut werden, alle Häuser stehen in einer Flucht.
3m Grenzabstand
Und wie tief ist das Baufenster? Das Nachfragen ist etwas mühselig,.
kronos215 schrieb:

Wir sind anfang 30. Inwiefern ist das relevant?
.. deshalb habe ich im Fragebogen eigentlich alles relevante notiert, was beantwortet werden soll.
Das Alter ist wegen der Grundbedürfnisse und Perspektiven wichtig, die bei einem 30jährigen anders sind als bei einem 60jährigen.
Die Grundbedürfnisse werden vom Bauherren selbst meist nicht erkannt, Perspektiven meist über- oder unterschätzt.
kronos21523.05.25 22:33
ypg schrieb:

Und wie tief ist das Baufenster? Das Nachfragen ist etwas mühselig,.

.. deshalb habe ich im Fragebogen eigentlich alles relevante notiert, was beantwortet werden soll.
Das Alter ist wegen der Grundbedürfnisse und Perspektiven wichtig, die bei einem 30jährigen anders sind als bei einem 60jährigen.
Die Grundbedürfnisse werden vom Bauherren selbst meist nicht erkannt, Perspektiven meist über- oder unterschätzt.

Auf das Alter sind wir im Fragebogen auch kurz eingegangen. Danke für die Klarstellung.

Die Tiefe ist mWn nicht vorgegeben, jedenfalls finde ich als Laie keinen relevanten Absatz. Lediglich auffällig ist, dass alle Häuser in einer Flucht stehen und mal mehr mal weniger weit in die Tiefe ragen. Nur die maximal bebaubare Fläche ist definiert, die aber so groß ist, dass diese von uns nicht überschritten wird.
11ant24.05.25 01:48
ypg schrieb:

des anderen, dass der Entwurf Mist sein soll.
Ich sage nicht, daß der Entwurf Mist sei. Sondern das sein Zustandekommen Mist ist (woraus nichts mit Hand und Fuß entstehen kann). Die Sonne geht im Osten auf, und das bleibt auch so, wenn man den Grundriss spiegelt. Folglich liegen dann Räume entweder vor oder nach der Spiegelung richtig. Wenn man spiegeln will, damit Raum L nach rechts kommt (wo man ihn richtiger wähnt), ist damit längst nicht gesagt, daß das für den dann nach links kommenden Raum R passend bleibt (denn das würde voraussetzen, für diesen sei die Lage nicht relevant. Offenbar hat der Planer hier eine Leistungsphase 3 gebastelt, ohne deren Grundlage Leistungsphase 2 sauber fertig erledigt zu haben. Dann ist es eine Arbeit nicht auf Architektenhonorar-, sondern auf Kaugummiautomaten-Niveau gewesen. Nachsitzen, sechs !
Eine solche Planung gehört zerknüllt statt gespiegelt. Und notfalls so lange neu gemacht, bis der Planer gelernt hat, daß man für erwachsenes Geld keine Kinderzeichnungen abliefert.
kronos215 schrieb:

Ehrlich gesagt ist man aber doch etwas gehemmt, auf gut Glück eine neue Planung anzugehen, die ein weiteres mal eine mittlere vierstellige Summe kosten wird ohne zu Wissen, ob diese unter den gegebenen Bedingungen wirklich besser wird.
Neue Planung, ja klar. Aber nicht auf Glück, sondern handwerklich sauber entwickelt. Fordert per Reklamation Nachbesserung oder Rückerstattung vom Planer. Und laßt dann erst das Modul A (= Leistungsphase 1 und 2) abgeschlossen erledigen, bevor darauf "weitergebaut" wird - im dritten Gang anzufahren, taugt nicht. Die Bedingungen sind nicht schuld.
ypg schrieb:

Mir fallen die 34er Wände auf.
Daher dachte ich ja in Richtung "Fertig"hausheini - wobei der TE bislang nicht aufgeklärt hat, wo der untypische Wert sonst her rührt: 24 cm Stein plus 10 cm Dämmung ? - irgendwas soll(te) sich der Planer ja dabei gedacht haben.
kronos215 schrieb:

Das OG gefällt uns auch nicht, daher die Bitte um Input in diesem Forum und nicht der direkte Schritt Richtung Bauträger.
Erst war von Ausschreibung die Rede, nun lese ich "Bauträger" (und vermute Laienjargon für "Generalunternehmer"). Soll mit der Ausschreibung demnach garkeine solche gemeint sein, sondern eine Preisumfrage mit nur Einzugsfertig-GU´ als Teilnehmern ?; und soll dann ein Excel-Orakel den Gewinner des Castings ermitteln ? (dann wünschte ich viel Spaß beim Gleichnamigmachen der Äpfel- und Birnen-Bauleistungsbeschreibung´en). Vergeßt dann zumindest nicht die Frage 2 an alle Kandidaten (einen erprobten Gegenvorschlag aus ihrem "Katalog" anzubieten) zu stellen !
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