Grundriss EG - Räume gross genug?

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BastianBW

Guten Tag,
Wir hätten gerne ein paar Meinungen zum Grundriss des EG's.
Ob die Räume jeweils groß genug sind und auch so umsetzbar sind.
Was man besser/anders machen sollte.

Und allgemein ist jede Kritik/Anregung herzlich willkommen.

Das OG soll wenn möglich dem angehängten Standardentwurf gleich sein/ sehr ähneln.



Fragenkatalog zu eurem Grundriss

Bebauungsplan/Einschränkungen

Größe des Grundstücks: 486m²
Hang: nein
Grundflächenzahl: §34
Geschossflächenzahl: §34
Baufenster, Baulinie und -grenze: Grundstücksbreite 16m
Randbebauung: Ja Ostseite
Anzahl Stellplatz
Geschossigkeit: 1,5
Dachform: Satteldach
Stilrichtung
Ausrichtung: Norden=Oben
Maximale Höhen/Begrenzungen §34
weitere Vorgaben: §34

Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp:
Keller, Geschosse: Kein Keller, EG und OG Abtrennbar.

Anzahl der Personen, Alter: 2x 26 Jahre
Raumbedarf im EG, OG
Büro: Homeoffice

weitere Wünsche/Besonderheiten/Tagesablauf, gern auch Begründungen, warum dieses oder das nicht sein soll

Hausentwurf
Von wem stammt die Planung:
-Do-it-Yourself

Persönliches Preislimit fürs Haus, inkl Ausstattung: 500000€
favorisierte Heiztechnik: Gas



Warum ist der Entwurf so geworden, wie er jetzt ist? ZB
Standardentwurf vom Planer : Leicht abgeänderter Standardentwurf aus dem Net
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
11ant

11ant

Das OG soll wenn möglich dem angehängten Standardentwurf gleich sein/ sehr ähneln.
Du hast einen fertigen Entwurf eines OG eines Zweifamilienhauses genommen und willst ein anderes EG dazu - zeige doch mal dieses EG und was Dir daran nicht gefiel. Der Fertigentwurf ist ja auch im OG nicht einfach so zum Weglassen der Fenster geeignet - wie willst Du dort damit umgehen ?
Besteht ostseitig eine Anbauverpflichtung, und ist die Hausachse vorgegeben ? - am besten legst Du mal die Rahmenbedingungen der Ortssatzung dar.
 
B

BastianBW

Du hast einen fertigen Entwurf eines OG eines Zweifamilienhauses genommen und willst ein anderes EG dazu - zeige doch mal dieses EG und was Dir daran nicht gefiel. Der Fertigentwurf ist ja auch im OG nicht einfach so zum Weglassen der Fenster geeignet - wie willst Du dort damit umgehen ?
Besteht ostseitig eine Anbauverpflichtung, und ist die Hausachse vorgegeben ? - am besten legst Du mal die Rahmenbedingungen der Ortssatzung dar.
Anbei sollte das Original EG sein.
Dort haben wir ein Kinderzimmer durch das Büro ersetzt.
Zudem ein größeres Bad eingefügt und den Hauswirtschaftsraum auf die Ostseite gepackt, da dieser am ehesten ohne Fenster auskommt.

Ostseitig muss ich direkt auf die Grenze bauen.
Der Nachbar steht jedoch ungefähr 60cm von dieser entfernt.
Einen Bebauungsplan gibt es nicht.
Das ich breiter als die Nachbarn bauen darf wurde bereits bestätigt. Ebenso können Dachschrägen und Höhe Bodenplatte anders gestaltet werden ( Nachbarn haben 3-4 Eingangsstufen.)
Ich vermute, dass Dachfenster genehmigt werden, da jedes Haus der Straße Dachfenster und auch normale Fenster auf der Grenze hat.
 
B

BastianBW

Anbei sollte das Original EG sein.
Dort haben wir ein Kinderzimmer durch das Büro ersetzt.
Zudem ein größeres Bad eingefügt und den Hauswirtschaftsraum auf die Ostseite gepackt, da dieser am ehesten ohne Fenster auskommt.

Ostseitig muss ich direkt auf die Grenze bauen.
Der Nachbar steht jedoch ungefähr 60cm von dieser entfernt.
Einen Bebauungsplan gibt es nicht.
Das ich breiter als die Nachbarn bauen darf wurde bereits bestätigt. Ebenso können Dachschrägen und Höhe Bodenplatte anders gestaltet werden ( Nachbarn haben 3-4 Eingangsstufen.)
Ich vermute, dass Dachfenster genehmigt werden, da jedes Haus der Straße Dachfenster und auch normale Fenster auf der Grenze hat.
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Nida35a

Nida35a

60cm Abstand?
passt da ein Arbeiter zwischen, und Dachüberstand und Regenrinne auf Nachbars Grundstück ?
gibt es so schmale Gerüste ?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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