Grober Bauplanentwurf Einfamilienhaus inkl. Doppelgarage und Einl

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11ant

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Grundflächenzahl: individuell
Geschossflächenzahl: 2,5
Das hast Du mißverstanden. Die Geschossflächenzahl ist nicht die Anzahl der Geschosse, sondern der Faktor, mit dem multipliziert die Grundstücksfläche die maximale Wohnfläche ergibt. Zum Beispiel Geschossflächenzahl "0.4" x 636 = 254,4 qm. Die Grundflächenzahl besagt dasselbe für die Grundfläche des Hauses, z.B. Grundflächenzahl "0.2" x 636 = 127,2 qm. Es gibt in jüngerer Zeit häufiger Bebauungspläne, die nur Grundflächenzahl oder Geschossflächenzahl angeben, weil das im Zusammenhang mit der maximalen Geschossanzahl praktisch ausreicht.

Hier noch die Außenansicht.
Deine Fensterstürze liegen deutlich unterhalb der Türstürze. Das sieht doof aus, und man sieht da auch doof raus ;-)

Aber - auch wenn ich in Deinen Grundrissen "noch viel Potential" sehe - die Disziplin bei der Zahl der verschiedenen Fensterformate sagt mir schon´mal zu.

Maßlinien sind, sagen wir ´mal, "nicht Deine Masterfrage", und mit Baurichtmaßen hast Du dich offenbar noch nicht beschäftigt.
 
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Y

ypg

Die Ansichten sollen doch nur veranschaulichen ... das Programm gibt es nun mal her und bringt in 3D sowie im Entwurfsmodus Spaß ;)

Sebastian, Grundflächenzahl kann nicht individuell sein.
Zwar ist Bayern ja immer etwas anders, aber wenn Du „ländlich“ schreibst, bezweifel ich, dass Du so viel Grund überbauen darfst.
Überprüfe das am besten mit der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, bevor Du Dir weiter Mühe machst.
Den Balkon könnte ansonsten die Einliegerwohnung besser gebrauchen. Eine ausserhäusige Verbindung zwischen Eltern- und Kinderzimmer ist nicht sinnvoll.
Wenn dann in der Einliegerwohnung uA vorerst die Zimmertüren mal anders gesetzt werden, könnte sie mit einem Sonnen-Balkon tatsächlich nett werden.

Ansonsten würde ich grundsätzlich erstmal das Haupthaus zum Süden zu öffnen.
 
S

Sebastian_LA

Oke :) Also Süden hab ich falsch eingezeichnet. Süden liegt auf der Balkonseite :)
Von Grundflächenzahl oder ähnlichem kann ich nichts finden.
Ich habe den Plan einfach mal nach meinen Wunschvorstellungen gezeichnet.
Das sich das ganze ein Architekt und Statiker anschauen und überarbeiten muss ist mir vollkommen klar.
Unser Bebauungsplan ist zuletzt von 1996 und um uns herum wird aktuell viel Neu gebaut.
Diese Neubauten sind alles andere als wie nach dem Bebauungsplan.
Was ich durch die Gemeinde bereits Erfahren konnte ist das ich 2,5 Stockwerke hoch bauen darf und die Fistrichtung egal ist. Ich häng euch mal den Bebauungsplan mit dran.

Bitte steinigt mich nicht. ich bin LAIE und versuche eben durch solch ein Forum wie dieses Hilfe und Ratschläge zu bekommen. Ich werde nur einmal in meinem Leben bauen und da möchte ich diese enorme Summe auch gut angelegt wissen und meinen groben Vorstellungen entsprechend bauen.

Liebe Grüße
Sebastian

Scan eines Bauvorschriften-Dokuments zur Grundstücksplanung und Bauregeln


Seite eines Bauplans mit Vorgaben zur Bepflanzung von Garten und Terrasse


Seite eines Textdokuments mit der Überschrift TEXTLICHE FESTSETZUNGEN und Textelementen


Schwarzweißes Dokument mit Texthinweisen zu Wasserwirtschaft, Energieversorgung und Flurkarten


Dokument mit Nutzungsplan und Baunutzungsbestimmungen für Hausbau


Dokumentenseite mit Bauvorschriften und Haustechnik-Text über Versorgungseinrichtungen


Dokumentseite mit Grundflächenhinweisen zur Grundstücksplanung und Bauplanung


Baugrundstücksplan mit markierten Gebäudeflächen neben Lindenstraße
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Sebastian_LA

Maßlinien sind, sagen wir ´mal, "nicht Deine Masterfrage", und mit Baurichtmaßen hast Du dich offenbar noch nicht beschäftigt.
Nein das ist nicht meine "Masterfrage" :) Ich hab das ganze wie gesagt ohne Statik oder ähnlichem einfach mal eingezeichnet. Hier geht es mir rein um den Grundriss und ja die Fenster und Türen spielen dabei selbstverständlich eine Rolle :)
 
E

Escroda

Von Grundflächenzahl oder ähnlichem kann ich nichts finden.
06.jpg: Grundflächenzahl 0,4, Geschossflächenzahl 0,8
Diese Neubauten sind alles andere als wie nach dem Bebauungsplan.
Kannst Du das beurteilen oder wurde das bereits von der Gemeinde eingeräumt?
Was ich durch die Gemeinde bereits Erfahren konnte ist das ich 2,5 Stockwerke hoch bauen darf
Hat der oder die Bedienstete tatsächlich von halben Stockwerken gesprochen? Die gibt es im Baurecht nämlich nicht. Für dein Grundstück scheint auch kein Dachausbau zulässig zu sein (II und nicht II+D).
und die Fistrichtung egal ist.
02.jpg: Punkt 0.3.1; aber dein Plan widerspricht dem ja nicht
Du solltest dein Grundstück unbedingt maßstäblich zeichnen (Liegenschaftskarte besorgen und vergrößern oder Bayernatlas) und darin die Baugrenzen maßstäblich übertragen. Mir scheint, dass dein Haus nicht ins Baufenster passt, so das deine gesamten Bemühungen sinnlos sein könnten. Beachte auch, dass das Haus mindestens 3m Grenzabstand einhalten muss.
 
S

Sebastian_LA

Grundflächenzahl sind 0,4
Geschossflächenzahl sind 1,1

unser Grundstück hat aktuell eine Gesamtfläche von 1790qm in dem schon ein Haus steht.
Dies soll später aufgeteilt werden auf 636qm und 1154qm.
Kann ich als berechnungsgrundlage aktuell die 1790qm nehmen oder muss ich vom späteren
aufgeteilten Grundstück ausgehen?
 
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
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