Grundstück cash kaufen, Bau über KfW/NRW.Bank

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Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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B

bluniii

Du vergisst dabei den Wohnraum..
Ich verstehe schon, danke, das lassen wir mit der Einliegerwohnung.

Ich glaube ich habe gerade einen Gedankenfehler bzw @ypg. Die Geschossflächenzahl heißt ja auf Grundebene darf das maximal bebaut werden, das 2. Geschoss zählt doch gar nicht dazu? Wenn ich die 100qm voll nutzen würde als Beispiel, dann könnte ich doch im 2. Geschoss ebenso 100qm haben?
 
Y

ypg

Würde ne Garage bzw. der Platz davor das nicht noch weiter verkleinern?
Hier ist die Antwort:
überschritten werden:
- Im WA 1 (unsere Fläche) bis zu einem Wert von 0,5
. .
100qm wäre schon echt wenig - Wände usw würden die reale Fläche doch auch noch einmal verkleinern?
Nein, es geht bei der Geschossflächenzahl um Wohnfläche.
Erst selbst bewohnt,
Nochmal: Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohneinheit, die so ausgestattet ist, dass man dort unabhängig der Hauptwohnung wohnen kann. Es ist eine Wohnung, allerdings untergeordnet. Meist wegen der Größe. Dennoch wird sie von einem Sicherheitsschlüssel der Wohnungstür von Eurer Hauptwohnung getrennt!
mit der Option später Eltern dort wohnen zu lassen.
auf wieviel Qm wollt Ihr die Eltern wohnen lassen? Oder meint Ihr wegsperren?

Sorry, nach dem #7 solltest du Dir mal das ganze Baugesetzbuch durchlesen und zusätzlich Eure Bauordnung.
Da sind ja fundamentale Lücken. Ist ja nicht schlimm. Allerdings ist ein Hausbau zu komplex, als dass man sich eine Villa Kunterbunt auf einem Gemeindegrundstück wünscht zu bauen.
Und nein: die Geschossflächenzahl regelt die Gesamtwohnfläche, während die Grundflächenzahl die zu bebauende Grundfläche regelt.

Ich warte - ehrlich gesagt - darauf, dass Du Deinen Eingangsthread korrigierst und Dich verbesserst, indem Du Grundflächenzahl gemeint hast.
Das macht bei 256qm mehr Sinn bei einer Doppelhausbebauung.
Geschossflächenzahl wäre schon recht klein und schreckt die Zielgruppe ab, weil sich Familien dort nicht finden. Zumindest nicht zu dem Grundstückspreis.. Allerdings kann ich mir gleichzeitig vorstellen, dass eben 2 WE auf einem DH-Grundstück gar nicht erlaubt sind. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Du aus Unwissenheit einige Dinge durcheinander bringst. Das ist auch nicht schlimm.
Schlimm bzw nicht gut ist, dass Du Deine Gedankenplanung auf eine erdachte Grundlage planst. Und das führt nicht zum Ziel.
Wie auch immer: Einliegerwohnung in einem DH, welches man selbst bewohnen möchte, auf einem 256qm Grundstück ist eine der schlechtesten Ideen, die ich je gelesen habe.
Konzentriert Euch auf Euren Bedarf und Raumprogramm sowie dem Bebauungsplan, den wir nicht kennen.
 
B

bluniii

Du Grundflächenzahl gemeint hast.
Im Bebauungsplan ist das Grundflächenzahl habe ich jetzt gefunden. 2 Wohnungen sind erlaubt, wie auch 2 Geschosse (anders wohl auch gar nicht möglich). Demnach wären pro Wohnung in der Theorie bis zu 100qm möglich. Entschuldigung, dass ich das falsch aufgenommen habe.
Es ist korrekt, dass ich totaler Laie bin noch, aber deshalb habe ich mich auch hier gemeldet, um zu lernen. Die fachchinesischen Gesetze zu lesen wird mir wohl kaum was bringen. Ich möchte hier vorher drüber sprechen, bevor man da in irgendwelche Verbindlichkeiten zum Grundstück eingeht und dann überrascht ist. Ich lasse mich gerne belehren und will hier niemandem entgegen reden, ich äußere nur meine Gedanken dazu als Laie.
Ich kann übrigens nach 4 Minuten nichts mehr editieren leider.
 

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Y

ypg

Die Begrifflichkeit ist ziemlich blöd finde ich.
Sie ist eine Festsetzung. So gesehen: Gesetz. Aber.. alles gut, Dir steht jede Frage zu. Nur muss man das Gesamtkonzept betrachten.
Stell doch mal den PBlan ein, gesamt, nicht nur Ausschnitte, und auf jeden Fall den textlichen Teil. Nur kleine Puzzleteilchen ohne dem Gesamten kann man keine Einschätzung über die Bebaubarkeit machen.
Bitte keinen Links, links sind nicht erlaubt.
 
Y

ypg

Wozu gehört das Grundstück? Ich würde sagen: WA 5.
Bedeutet 0,5 Geschossflächenzahl, Reihenhausbebauung, eine WE.
 
Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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