Geschossanzahl

A

alex85h

Hallo zusammen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch...

Es geht um die Angabe auf einem Bebauungsplan: Zahl der Vollgeschosse zwingend ( II )

Was genau heißt das für mich?! ach ja und ein Satteldach mit Neigung von 38 - 45° ist vorgeschrieben.

Das erste Haus ist ein 2-Geschossiges Haus. Wie sieht es da mit dem 2. aus?

Danke!

Anhang anzeigen 26406

Anhang anzeigen 26407
 
L

Legurit

Guck in deine Landesbauordnung, da ist es definiert. Das zweite Bild kann beides sein... schwer auf einem Bild zu sehen (vom Gefühl knapp 2-geschossig)
 
B

Bauexperte

Hallo,

Es geht um die Angabe auf einem Bebauungsplan: Zahl der Vollgeschosse zwingend ( II )
Was genau heißt das für mich?!
Das Du auch II-geschossig bauen mußt, sofern es wirklich "zwingend" vorgegeben ist. So, wie im 1. Bild; die DN könnte auch ungefähr hinkommen, sind vlt. 38°.

Wie sieht es da mit dem 2. aus?
Da ist der Drempel sehr hoch ausgebildet wie eine aufstehende Dachgaube verbaut; es handelt sich daher wohl nur um einen "rechnerischen" II-Geschosser. Die DN schaut nach 42° aus, sofern sich das via Bild überhaupt abschätzen läßt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
MarcWen

MarcWen

Muss man sicher im Detail rechnen, also die Pläne kennen. Das Dachgeschoss hat einen hohen Kniestock, könnte durchaus ein Vollgeschoss sein. Aber wie gesagt, das muss man im Detail rechnen. Unser DG ist bis auf 2 Stellen hinterm Komma kein Vollgeschoss, aber das sieht ein Betrachter von außen nie zu 100%.
 
Y

ypg

Ich gehe mal davon aus, dass Variante/Bild 2 ein von Euch favorisiertes Haus ist?

Insofern keine Angst. Kniestock oder Dachneigung etwas weniger, dann wird es zum I-Geschosser, gegenteilig also mehr wird es zum II-Geschosser, ohne dass man von außen etwas bemerkt :)
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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