Geländehöhen im Bebauungsplan sind falsch

4,70 Stern(e) 3 Votes
H

hindi63

Ich vermute, meine Frage paßt um Besten unter Baurecht:

Nach zwei Jahren Planung hat jetzt endlich der Bagger angefangen zu graben Aber dabei stellte sich heraus: die Grube wird viel tiefer als aus den Planungsunterlagen ersichtlich In mehreren Telefonaten mit Generalunternehmer, seiner Architektin und seinem Vermesser stellte sich dann heraus, daß das Gelände viel höher liegt als im Bebauungsplan angegeben Das Gelände steigt leicht Richtung Süden an (weshalb wir schon eine Befreiung um 30cm nach oben bezahlt haben) und jetzt steckt der Süden immer noch um 60cm unter dem Gelände.

Wer ist eigentlich verantwortlich für die falschen Planungsvorgaben? Müsste uns die Gemeinde nicht richtige Werte liefern? Oder ist das (wie so oft) Sache des Bauherren?

Und welche Möglichkeiten haben wir jetzt noch? Das Bauamt sagt (ohne nähere Begründung) es sehe keinen Härtefall und somit auch nicht die Notwendigkeit, das Thema an den technischen Ausschuss einzureichen.

Vermutung unsererseits: das Gelände wurde vor 30 bis 40 Jahren mit dem Aushub des daneben liegenden Wasserbehälters (= Stadtwerke) aufgefüllt (wie sollten sonst alte tönerne Drainageröhren in 1,5m Tiefe kommen).
 
Musketier

Musketier

Wir sind noch vor dem Baustadium, deshalb hab ich keine Erfahrung.
Aber hätte das nicht der Vermesser bei der Höheneinmessung feststellen müssen? Dafür ist er doch da.
Was irgendwann da mal aufgeschüttet wurde ist doch egal. Das jetzt und heute zählt.
 
W

Wastl

... daß das Gelände viel höher liegt als im Bebauungsplan angegeben Das Gelände steigt leicht Richtung Süden an (weshalb wir schon eine Befreiung um 30cm nach oben bezahlt haben) und jetzt steckt der Süden immer noch um 60cm unter dem Gelände.
Du hast also zu viel Erde / Material auf deinem Grundstück? Dann musst du das wegfahren?! Dein Vermesser sagt dir doch, welches Niveau du am Ende mit deinem Garten / Haus erreichen musst. Das sind die normalen Erdarbeiten die man machen muss. Die Gemeinde gibt im Bebauungsplan die gewünschten Höhen der fertigen Bebauung an, nicht wie das Grundstück momentan ist. Du hast doch das Grundstück gekauft und ein Bodengutachten gemacht – da sollte drin stehen welcher Boden mit welcher Höhe vorhanden ist. Da hätte dir das auffallen können. Wenn die Gemeinde das zulässt – schön. Bei uns müsstest du deinen Garten auf das geforderte Niveau bringen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Aber dabei stellte sich heraus: die Grube wird viel tiefer als aus den Planungsunterlagen ersichtlich ... In mehreren Telefonaten mit Generalunternehmer, seiner Architektin und seinem Vermesser stellte sich dann heraus, daß das Gelände viel höher liegt als im Bebauungsplan angegeben ...
Da haben dann wohl mehrere Leute gepennt .... wo soll denn und an welcher Stelle im Bebauungsplan eine oder mehrere Höhen benannt sein?

Wer ist eigentlich verantwortlich für die falschen Planungsvorgaben?
Aus dem Bauch heraus und spontan möchte ich meinen, zunächst der Vermesser und dann der Planer mit der Ausschreibung für die Erdarbeiten. Wobei ich mir nicht recht vorstellen kann, dass der Vermesser seine Geräte bei der Vermessung des Grundstückes nicht dabei gehabt haben soll. Ist meine Annahme richtig, hat der Planer sehr tief geschlafen.

Müsste uns die Gemeinde nicht richtige Werte liefern? Oder ist das (wie so oft) Sache des Bauherren?
Nein, die Gemeinde liefert Dir Max. einen Katasterauszug - ich kenne nur ganz wenige davon, wo auch einige Höhen benannt werden - der Rest ist Sache des Bauherren: hier die Leistung Vermesser zu beauftragen. Sollte ein seriöser Verkäufer auch so kommunizieren.

Und welche Möglichkeiten haben wir jetzt noch? Das Bauamt sagt (ohne nähere Begründung) es sehe keinen Härtefall und somit auch nicht die Notwendigkeit, das Thema an den technischen Ausschuss einzureichen.
Das das Bauamt sich in diesem Fall geflissentlich heraus hält kann ich nachvollziehen. Um einen Bauantrag zu stellen, muß zwingend ein Vorabzug Lageplan erstellt werden; aus diesem ergeben sich die Lage/Höhen der Kanäle sowie die Geländehöhen. Das bedeutet, daß Dein Anbieter bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt über den Geländeverlauf informiert sein mußte. In aller Regel Du auch oder wonach hast Du entschieden, ob und wenn ja, wie viele Eingangsstufen Du verbaut wissen möchtest?

Vermutung unsererseits: das Gelände wurde vor 30 bis 40 Jahren mit dem Aushub des daneben liegenden Wasserbehälters (= Stadtwerke) aufgefüllt (wie sollten sonst alte tönerne Drainageröhren in 1,5m Tiefe kommen).
Das kann sein, ist aber irrelevant - zumindest in Bezug auf den Geländeverlauf.

Daher noch meine Fragen: wo im Bebauungsplan sind die Geländeverläufe benannt? Anhand welcher Daten hast Du über mögliche Eingangsstufen entschieden?

Freundliche Grüße
 
H

hindi63

Erstmal danke für die vielen Antworten.

- In unserem Bebauungsplan sind Höhenlinien und Bezugspunkte auf der Straße angegeben. Danach hat die Architektin geplant.
- Der Vermesser hat unseres Wissens das Gelände zum ersten Mal drei Tage vor dem Bagger gesehen.
- Im Lageplan stehen bei uns keine Höhen (glaub ich, muß nachher noch mal schauen)

Ist es üblich, daß man sich nicht auf die Höhenangaben im Bebauungsplan verlassen kann? Dann hätten wirklich mehrere Leute gepennt
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
01.02.2018Welche Vermessungskosten für das Grundstück fallen an? Beiträge: 16
30.11.2020Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft Beiträge: 56
11.05.2021Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun? Beiträge: 87
15.03.2022Kostenplanung für die Erdarbeiten Beiträge: 33
05.10.2017Grundstück / Bebauungsplan / Stützmauern / Abgrabungen Beiträge: 17
27.02.2017Bestimmung Grundstückswert von Grundstück mit Altbestand Beiträge: 25
07.02.2022Planung eines Einfamilienhaus (KG + EG +OG) auf 480m² Grundstück Beiträge: 76
14.01.2014Grundstück am Hang; Aufschüttung- Abfangung- Kosten? Beiträge: 11
19.01.2018Rodung und Herrichtung von Grundstück Beiträge: 12
24.11.2022Grundriss Einfamilienhaus ca. 300qm, Grundstück 780qm Beiträge: 24
30.03.2015Suche nach Ideen für Grundstück mit Hanglage Beiträge: 28
22.06.2020Nachbar baut Garage tiefer als Bebauungsplan vorgibt Beiträge: 10
21.07.2016Grundstück am Hang; wer trägt die Abfangung-Kosten? Beiträge: 20
11.04.2017Bauamt will Ortsbesichtigung. Beiträge: 116
15.01.2019Erster Grundriss Einfamilienhaus - Eure Ideen auch zum Grundstück Beiträge: 33
30.01.2021Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant Beiträge: 86
19.10.2020Straße ca. 50cm über Grundstück - Auffüllen oder Keller Beiträge: 26
03.05.2017Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt? Beiträge: 20
15.08.2018Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? Beiträge: 18
24.06.2015Grundstück unabhängig kaufen? Beiträge: 22
24.11.2020Grundstück real teilen aber beide das gleiche Baurecht haben Beiträge: 69
04.07.2017Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern! Beiträge: 27
18.02.2017Einschätzung Bebaubarkeit großes Grundstück nach §34 Beiträge: 17
18.02.2021Ideen für Hausbau auf elterlichem Grundstück Beiträge: 41
13.08.2021Grundstück im Außenbereich - Lohnt sich Widerspruch? Beiträge: 26
27.02.2021Fertighaus inkl. Grundstück projektiert - Finanzierung Beiträge: 45
09.04.2014Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren Beiträge: 44
24.10.2019Einfamilienhaus (10x8,8qm²) auf 437qm² Grundstück in München Beiträge: 48
31.01.2021Wohnungsbau auf bestehendes Gebäude - Grundstück der Eltern Beiträge: 19

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben