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ᐅ Geländehöhen im Bebauungsplan sind falsch


Erstellt am: 19.11.12 23:33

hindi6319.11.12 23:33
Ich vermute, meine Frage paßt um Besten unter Baurecht:

Nach zwei Jahren Planung hat jetzt endlich der Bagger angefangen zu graben Aber dabei stellte sich heraus: die Grube wird viel tiefer als aus den Planungsunterlagen ersichtlich In mehreren Telefonaten mit Generalunternehmer, seiner Architektin und seinem Vermesser stellte sich dann heraus, daß das Gelände viel höher liegt als im Bebauungsplan angegeben Das Gelände steigt leicht Richtung Süden an (weshalb wir schon eine Befreiung um 30cm nach oben bezahlt haben) und jetzt steckt der Süden immer noch um 60cm unter dem Gelände.

Wer ist eigentlich verantwortlich für die falschen Planungsvorgaben? Müsste uns die Gemeinde nicht richtige Werte liefern? Oder ist das (wie so oft) Sache des Bauherren?

Und welche Möglichkeiten haben wir jetzt noch? Das Bauamt sagt (ohne nähere Begründung) es sehe keinen Härtefall und somit auch nicht die Notwendigkeit, das Thema an den technischen Ausschuss einzureichen.

Vermutung unsererseits: das Gelände wurde vor 30 bis 40 Jahren mit dem Aushub des daneben liegenden Wasserbehälters (= Stadtwerke) aufgefüllt (wie sollten sonst alte tönerne Drainageröhren in 1,5m Tiefe kommen).
Musketier20.11.12 07:44
Wir sind noch vor dem Baustadium, deshalb hab ich keine Erfahrung.
Aber hätte das nicht der Vermesser bei der Höheneinmessung feststellen müssen? Dafür ist er doch da.
Was irgendwann da mal aufgeschüttet wurde ist doch egal. Das jetzt und heute zählt.
Wastl20.11.12 08:36
hindi63 schrieb:
... daß das Gelände viel höher liegt als im Bebauungsplan angegeben Das Gelände steigt leicht Richtung Süden an (weshalb wir schon eine Befreiung um 30cm nach oben bezahlt haben) und jetzt steckt der Süden immer noch um 60cm unter dem Gelände.
Du hast also zu viel Erde / Material auf deinem Grundstück? Dann musst du das wegfahren?! Dein Vermesser sagt dir doch, welches Niveau du am Ende mit deinem Garten / Haus erreichen musst. Das sind die normalen Erdarbeiten die man machen muss. Die Gemeinde gibt im Bebauungsplan die gewünschten Höhen der fertigen Bebauung an, nicht wie das Grundstück momentan ist. Du hast doch das Grundstück gekauft und ein Bodengutachten gemacht – da sollte drin stehen welcher Boden mit welcher Höhe vorhanden ist. Da hätte dir das auffallen können. Wenn die Gemeinde das zulässt – schön. Bei uns müsstest du deinen Garten auf das geforderte Niveau bringen.
Bauexperte20.11.12 11:21
Hallo,
hindi63 schrieb:

Aber dabei stellte sich heraus: die Grube wird viel tiefer als aus den Planungsunterlagen ersichtlich ... In mehreren Telefonaten mit Generalunternehmer, seiner Architektin und seinem Vermesser stellte sich dann heraus, daß das Gelände viel höher liegt als im Bebauungsplan angegeben ...
Da haben dann wohl mehrere Leute gepennt .... wo soll denn und an welcher Stelle im Bebauungsplan eine oder mehrere Höhen benannt sein?
hindi63 schrieb:

Wer ist eigentlich verantwortlich für die falschen Planungsvorgaben?
Aus dem Bauch heraus und spontan möchte ich meinen, zunächst der Vermesser und dann der Planer mit der Ausschreibung für die Erdarbeiten. Wobei ich mir nicht recht vorstellen kann, dass der Vermesser seine Geräte bei der Vermessung des Grundstückes nicht dabei gehabt haben soll. Ist meine Annahme richtig, hat der Planer sehr tief geschlafen.
hindi63 schrieb:

Müsste uns die Gemeinde nicht richtige Werte liefern? Oder ist das (wie so oft) Sache des Bauherren?
Nein, die Gemeinde liefert Dir Max. einen Katasterauszug - ich kenne nur ganz wenige davon, wo auch einige Höhen benannt werden - der Rest ist Sache des Bauherren: hier die Leistung Vermesser zu beauftragen. Sollte ein seriöser Verkäufer auch so kommunizieren.
hindi63 schrieb:

Und welche Möglichkeiten haben wir jetzt noch? Das Bauamt sagt (ohne nähere Begründung) es sehe keinen Härtefall und somit auch nicht die Notwendigkeit, das Thema an den technischen Ausschuss einzureichen.
Das das Bauamt sich in diesem Fall geflissentlich heraus hält kann ich nachvollziehen. Um einen Bauantrag zu stellen, muß zwingend ein Vorabzug Lageplan erstellt werden; aus diesem ergeben sich die Lage/Höhen der Kanäle sowie die Geländehöhen. Das bedeutet, daß Dein Anbieter bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt über den Geländeverlauf informiert sein mußte. In aller Regel Du auch oder wonach hast Du entschieden, ob und wenn ja, wie viele Eingangsstufen Du verbaut wissen möchtest?
hindi63 schrieb:

Vermutung unsererseits: das Gelände wurde vor 30 bis 40 Jahren mit dem Aushub des daneben liegenden Wasserbehälters (= Stadtwerke) aufgefüllt (wie sollten sonst alte tönerne Drainageröhren in 1,5m Tiefe kommen).
Das kann sein, ist aber irrelevant - zumindest in Bezug auf den Geländeverlauf.

Daher noch meine Fragen: wo im Bebauungsplan sind die Geländeverläufe benannt? Anhand welcher Daten hast Du über mögliche Eingangsstufen entschieden?

Freundliche Grüße
hindi6320.11.12 18:49
Erstmal danke für die vielen Antworten.

- In unserem Bebauungsplan sind Höhenlinien und Bezugspunkte auf der Straße angegeben. Danach hat die Architektin geplant.
- Der Vermesser hat unseres Wissens das Gelände zum ersten Mal drei Tage vor dem Bagger gesehen.
- Im Lageplan stehen bei uns keine Höhen (glaub ich, muß nachher noch mal schauen)

Ist es üblich, daß man sich nicht auf die Höhenangaben im Bebauungsplan verlassen kann? Dann hätten wirklich mehrere Leute gepennt
hindi6320.11.12 22:10
Hab noch mal geschaut: im Lageplan des Vermessers gibts keine Höhen ...

Gruß, Dietmar
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