Feinabsteckung vom ÖbVI nötig?

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D

DG

Sorry, wenn ich da mal kurz nachhake: in NRW ist jeder ÖbVI mit mindestens zwei Sachschäden bis insgesamt je €500T€ p.a. versichert, ansonsten darf man diese Leistung gar nicht erbringen bzw. man verliert seine Zulassung als ÖbVI.

Absteckung vom indirekt gesetzten Grenzstein ist - ich lehne mich jetzt mal etwas aus dem Fenster - zu 99% nicht von einem ÖbVI durchgeführt worden, denn uns interessieren die Steine in einem Neubaugebiet nicht mehr, sondern nur noch die Grenzkoordinaten (!). Ob an der entsprechenden Stelle (indirekt) Steine stehen oder nicht, wird bei bester Qualität (in NRW im Neubaugebiet zwingend vorhanden, wird in SH nicht anders sein) bestenfalls auf Sicht bzw. Übereinstimmung mit der Koordinate geprüft.

Zweitens muss (!) es eine Absteckungsskizze geben (egal, von wem die AB durchgeführt wurde!), die vom Bauherren bzw. der Bauleitung vor Baubeginn (!) auf grobe Fehler zu prüfen ist. Eine Abweichung von 2m ist ein grober Fehler, den der Bauherr anhand einer maßstäblichen Zeichnung oder vermessenen Skizze auch als Laie innerhalb von 5s erkennen kann. Zudem sind solch massive Abweichungen anhand von Kontrollen zu etwaig bereits bestehenden Nachbargebäuden und/oder zu seitlichen/rückwärtigen Grenzen leicht zu kontrollieren.

Mit anderen Worten - da haben mindestens 3 Leute Tiefschlaf gehalten.

Die Tatsache, dass hier ein Bauunternehmen angeblich pleite gehen würde, weist ebenfalls darauf hin, dass der Vermesser eingespart wurde - ein Vermesser (ÖbVI) ist wie gesagt mindestens zweimal jährlich mit 500T€ versichert (Stand NRW). Der Selbstbehalt beträgt dabei je nach Versicherung ca. 5-10% bzw. eine maximale fixe Summe von wenigen Tausend Euro. Wenn Vorsatz ausgeschlossen ist, dann kann ein versicherter ÖbVI an so einem Schaden beim allerbesten Willen nicht pleite gehen.

Das klingt für mich also exakt nach dem Szenario, dass die Absteckungsleistung - völlig legal - durch Bauunternehmer o.ä. selbst erbracht wurde, aber diese Leistung nicht durch eine entsprechende Berufshaftpflicht o.ä. abgedeckt wurde/ist.

Das ist, wenn der o.g. Sachverhalt korrekt dargestellt ist, bei einem beliebigen ÖbVI in Deutschland schlicht und ergreifend ... ausgeschlossen. Genau diese Qualität kauft man sich auf Grund von total heruntergekommenen Preisen für einen Appell und ein Ei beim ÖbVI ein. Oder man lässt es. Das Ergebnis sieht dann ggflls. aus wie oben beschrieben.

MfG
Dirk Grafe
 
L

laemat

Ja Poliere die nicht wissen, das man bei einem Niv die Dioptrien einstellen kann. ( *WoW man sieht ja wieder was*...)
Bau-Ings die ein Haus von der Straße abstecken wollen oder die einem erklären wollen, dass ihr Maßband super genau ist auf 20m.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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