Falsche Angaben zum Grundstück im expose

4,50 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Falsche Angaben zum Grundstück im expose
>> Zum 1. Beitrag <<

S

Steven

Ich finde das Gebaren, was manche sich ausdenken, um um den Maklervertrag zu umgehen, unmöglich.
Hallo ypg

da gehe ich mit dir konform.
Ich habe lediglich die Lage aufgezeigt, wie sicherlich der Threadstarter sie schon überdacht hat. Das dies Moralisch verwerflich ist, habe ich gesagt. Ich würde nicht so tricksen. Aber viele haben die Dollarzeichen in den Augen.

Steven
 
D

DG

Was ist daran verwerflich, Werbung für einen Kaufgegenstand anzubieten, diese Werbung nach Auftragserteilung des Verkäufers zu betreiben und dafür im Erfolgsfall eine finanzielle Gegenleistung zu erhalten?

Der Makler erweitert schlicht und ergreifend die Anzahl der potenziellen Käufer und Kaufobjekte/Verkäufer - das bietet beiden Seiten einen Mehrwert, ob einem das gefällt oder nicht. Wenn der Makler obendrein korrekt informiert, muss man sich schon ernsthaft fragen, was das für ein Kundengebaren ist, aus korrekten Verträgen aussteigen zu wollen, nur um die Maklercourtage zu umgehen, deren Mehrwert in Form von Kontakt zu einem Verkaufswilligen/Grundstück man aber schon eingesackt hat.

Man kann davor nur warnen, ich kenne persönlich einen Fall, wo Käufer und Verkäufer auch der Meinung waren, dass sie zu schlau für diese Welt wären und den Makler (in dem Fall war es auch noch die Sparkasse, die nun wirklich regelmäßig Datenrecherche betreiben können) trotz Vertrags umgehen könnten. Das bekommt der Makler aber mit und dann geht's ganz schnell. Eine Seite Papier, 70 Cent für eine Briefmarke und wenn in 14 Tagen kein Geld auf dem Konto ist, geht beim Kostenpflichtigen kurzfristig der Gerichtsvollzieher um.

Das ist bei rechtskräftigen gültigen Verträgen - da kann man vom System Makler halten was man will - auch völlig korrekt so.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt bearbeitet:
8

86bibo

Ganz klar, wenn das Grundstück rechtsgültig voll erschlossen ist, gibt es keinen Weg aus dem Vertrag. Selbst wenn es nicht voll erschlossen wäre, macht das den Vertrag nicht ungültig, sondern dann müsste in der Tat eine vorsätzliche Täuschung vorliegen. Die einzige Möglichkeit, die euch bleibt, ist beim Verkäufer zu versuchen den Kaufpreis zu drücken, aber im Moment sehe ich dafür derzeit keinen Grund.

Das ihr den Verkäufer persönlich kennt, bringt gar nichts. Ist für euch natürlich ärgerlich, da ihr auch so an das Grundstück hätten kommen können, aber seid ihr eben nicht. Die Frage ist eher, wieso ihr nicht auf die Ebay Kleinanzeige aufmerksam geworden seid. Verbucht es als Lehrgeld, zumal es beim reinen Grundstück auch eine andere Hausnummer ist, wie bei einer Bestandsimmobilie.

Kleine Info aus dem eigenen Bekanntenkreis:
Mein Bester Freund hat auch über einen Makler im Internet eine Immobilie gesehen und den Makler um die Zusendung des Exposés gebeten. Am gleichen Tag hat seine Frau von der Immobilie über Verwandte gehört. Als mein Freund abends gemerkt hat, dass es die gleiche Immobilie ist, hat er sofort beim Makler die Anfrage gecancelt, aber da er mit der Zusendung des Exposés schon auf seine 2-wöchige Einspruchsfrist verzichtet hat, kam er letztendlich nicht mehr aus der Nummer raus. Da hatte wohlgemerkt keine Besichtigung über den Makler stattgefunden und es wurde auch kein Kaufabsichtsvertrag unterschrieben. Letztendlich hat sich der Verkäufer aus dem Maklervertrag rausgekauft (war etwas günstiger wie die Courtage), welche dann mein Freund übernommen hat.

Natürlich ärgert man sich über solche Dinge, aber letztendlich habt ihr ja tatsächlich das Grundstück über den Makler gefunden und damit hat er sowohl rechtlich als auch moralisch sein Geld verdient, Punkt! Was ihr jetzt versucht ist Vertragsbruch zu begehen, damit wäre ich sehr vorsichtig.

PS: Ich bin auch der Meinung, das einige Makler für die gebotene Leistung zu hoch entlohnt sind (aber nur einige), zudem erschließt sich mir auch nicht, wieso beim Kauf nicht auch das Bestellerprinzip greift, da der Verkäufer deutlich mehr Vorteile vom Makler hat, wie der Käufer. Nichtsdestotrotz ist das die aktuelle Rechtslage und das weiß man vorher. Wenn ich nicht gewillt bin eine Courtage zu bezahlen, dann suche ich auch nicht über einen Makler. Ganz einfach.
 
P

Payday

Nochmal: der Verkäufer hat keinen Vertrag mit Makler, dennoch die Verlobte mit dem Makler, Punkt.
theoretisch richtig, praktisch falsch.
es gibt einen vertrag zwischen verlobte und Makler, nur kann der Makler das nicht nutzen, da er überhaupt keine berechtigung hat (kein vertrag mit Verkäufer) diese Sache zu verkaufen oder weiterzuvermitteln. der klare Fehler liegt hier doch schon dadrin, das der Makler die Sache gar nicht erst hätte anbieten dürfen. (wie will er das beweisen)


wie ich schon 3x schrieb hat die verlobte nun aber trotzdem sehr wahrscheinlich Pech gehabt. sie hat halt unterschrieben und man kommt da so nicht mehr raus. ohne Unterschrift wäre die Sache quasi durch. kenne auch nicht das man was richtig unterschreiben muss für ein expose. normal soll man per E-Mail irgendwas kurz bestätigen (vpn + Fake Mail) und die Sache ist durch.

2 vernünftigemöglichkeiten nun:
-kaufen und Courtage zahlen
- nicht kaufen und keine Courtage zahlen
 
A

Alex85

Das Verlöbnis ist ein Rechtsvertrag, insofern "gilt das Paar"!
Daraus ergibt sich aber doch wohl kein Recht, Verträge im Namen anderer Personen zu schließen. Auch in einer Ehe nicht.

Ansonsten möchte ich deiner Ansicht zustimmen.
Das Geschäftsmodell des Maklers ist eine Vermittlungsleistung. Diese hat er imho vollkommen erfüllt und wäre bei Kauf entsprechend zu entlohnen. Aber auch hier: Laienmeinung.
 
B

Bauexperte

theoretisch richtig, praktisch falsch.
es gibt einen vertrag zwischen verlobte und Makler, nur kann der Makler das nicht nutzen, da er überhaupt keine berechtigung hat (kein vertrag mit Verkäufer) diese Sache zu verkaufen oder weiterzuvermitteln. der klare Fehler liegt hier doch schon dadrin, das der Makler die Sache gar nicht erst hätte anbieten dürfen. (wie will er das beweisen)
Du lehnst Dich recht weit aus dem Fenster

Was glaubst Du, was passiert, wenn der Makler - der sicherlich telefonisch Rücksprache mit dem Verkäufer gehalten hat - dem Verkäufer einen Käufer präsentiert?

Das "voll erschlossen" vom Laien schlicht falsch interpretiert wird, hat Dirk schon hinreichend erklärt. Das es unterste Schublade ist - egal, wie man auch immer zum Beruf des Maklers stehen mag - den Makler um seine Provision zu bringen, brauche ich hoffentlich nicht weiter zu erklären.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben