Falsche Angaben zum Grundstück im expose

4,50 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Falsche Angaben zum Grundstück im expose
>> Zum 1. Beitrag <<

D

DG

Achtung, Laienmeinung, keine Rechtsberatung!

Die Verlobung von A mit B hat doch nichts mit dem Maklervertrag der B mit C zu tun.
Ok, dann lass(t) es doch darauf ankommen. Die Verlobte hat beim Makler was unterschrieben, was rechtlich soweit ich das verstanden habe eine Willenserklärung war - das ist nicht so ganz ohne. Jetzt platzt die Nummer, weil die Verlobte (angeblich) gar nicht (allein) über das entsprechende Kapital verfügt oder im Sinne des Geldgebers nicht zeichnungsbefugt war, das Grundstück zu kaufen.

Und dann holen wir uns einen stud. iur. aus dem 1. Semester und lassen den das zerpflücken. Dauert 5 Minuten und der Makler kommt vor Lachen nicht mehr in den Schlaf, weil er mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Entschädigung aus dem geplatzten Deal (entgangener Umsatz/Gewinn) erhält (das natürlich nur von der Verlobten, die den Vertrag unterschrieben hat) und das Grundstück erneut veräußern/anbieten kann.

Ich meine ... wenn man eine Sache zweimal verkaufen kann ... wer hätte davon einen Nachteil? Der Makler?

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: allein der Energieaufwand, der hier betrieben wird, um dem Makler einen Fehler unterzujubeln, um aus der Sache wieder rauszukommen, erhärtet bei mir den Verdacht, dass der Makler völlig korrekt gehandelt und auch informiert hat.

MfG
Dirk Grafe
 
B

Bieber0815

Der Provisionsanspruch des Maklers gegenüber der Verlobten dürfte nur dann entstehen, wenn es zum Verkauf des Grundstücks kommt. Verweigert der Verkäufer den Verkauf an die Verlobte, so dürfte auch kein Provisionsanspruch entstehen. (Achtung, Laienmeinung, ich an ihrer Stelle würde jedenfalls nicht freiwillig zahlen). Weiterhin kann der Verkäufer frei verkaufen (den Schilderungen nach hat der Makler keinen exklusiven Vertrag mit dem Verkäufer), also auch an den Fragesteller [nicht an die Verlobte].

Offen ist dann höchstens, ob der Fragesteller (möglicherweise durch konkludentes Handeln) seinerseits einen Vermittlungsvertrag mit dem Makler hat.

Wie hoch in Euro ist denn die Provision?
 
lastdrop

lastdrop

Ich gehe davon aus, dass im Maklervertrag auch Vertraulichkeit vereinbart wurde, d.h. die Verlobte darf nicht Dritten vom zum Verkauf stehenden Grundstück erzählen, sonst macht sie sich Schadenersatzpflichtig.

Wäre sonst ein bisschen einfach und keiner würde mehr Courtage zahlen, da immer jemand anders kauft, als der, der unterschrieben hat, oder?
 
B

Bieber0815

Ich gehe davon aus, dass im Maklervertrag auch Vertraulichkeit vereinbart wurde, d.h. die Verlobte darf nicht Dritten vom zum Verkauf stehenden Grundstück erzählen, sonst macht sie sich Schadenersatzpflichtig.
Das glaube ich nicht (letzter Teilsatz); wie auch immer, der Verkäufer hat selbst annonciert (Ebay Kleinanzeigen, siehe #1). Logisch, dass ein Verkauf ohne Makler jederzeit möglich ist. Und Ebay Kleinanzeigen ist AFAIK gebührenfrei.

Den Jurastudenten des 1. Semesters wird vielleicht noch interessieren, ob unser Fragesteller zuerst die Ebay-Kleinanzeige gesehen hat oder zuerst das Exposé des Maklers .
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben