Erst Grundstück oder BV

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T21150

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Seinerzeit im Mai/Juni 2013 hatte ich das Haus bereits gekauft, das Grundstück nicht.
Gleich vorweg: So einen Wahnsinn tut man normalerweise GAR nicht (er war damaligen Umständen geschuldet).

Das Grundstück habe ich selbst dann 3 Tage nach dem Haus Kauf gesucht und gefunden.

Das FA wollte dann später einen Zusammenhang konstruieren und die Grund-Erwerb-Steuer auf Haus und Grundstück erheben. Es gab eine längere (6 Wochen) Kommunikation mit dem FA.

Ich konnte jedoch klar und sehr eindeutig nachweisen (beweisen), dass der Hauskauf (unter Vertrags-Vorbehalt dass ich selbst ein Grundstück finde) und der Grundstücks-Kauf völlig unabhängig voneinander waren. Bei der Nachweis-Kette musste ich die Haus-Firma und den Grundstücks-Verkäufer mit einbeziehen, unter anderem. Zudem waren weitere Nachweise erforderlich. nicht einfach. Ging dann aber.

Demnach musste ich die Grund-Erwerb-Steuer nur für das Grundstück bezahlen.

Ich halte das dennoch (auch im Rückblick) für ein Vabanque-Spiel und würde es heute anders machen, nicht nur aus einem Grund (u. a. auch deshalb, weil man dann die späteren Bau-Verlaufs-Kosten besser planen kann).

Erst: Grundstück suchen und kaufen.

Dann Haus kaufen.

Nie: Haus und Grundstück zusammen von einem Träger kaufen (Ausnahme bei Systembau, da geht es nicht anders). Bei (inzwischen) 6,5 % Steuer (bei mir damals noch 5%) haut das in´s Kontor, von dem Geld kann man wahrlich VIEL besseres machen.

Thorsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 05.07.2025
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