Beurteilung Bauauflagen

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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kaho674

kaho674

Hinsichtlich Bodenplatte und Dachaufbauten, hab ich keine Ahnung
Das ist das Problem. Ihr macht Euch völlig verrückt aber kennt die exakten Höhen noch gar nicht. Frag doch Deinen GU danach. Oder lass Dir die Bauleistungsbeschreibung geben, dort stehen auch oft Deckenaufbau usw. drin.

Laut Aussage des Bauamts gilt dort der Baunutzungsplan vom 28.12.1960
Der gilt aber nicht für das Hinterland, richtig? Hinterland ist Hinterland. Das hat mit vorn nichts zu tun. Ihr könnt froh sein, dass man da überhaupt bauen darf.

Offenbar beißt sich das Bauamt an den 4m Traufhöhe und der Eingeschossigkeit fest. Die gilt es einzuhalten. Was nützt es Dir, wenn Du feststellst, dass es dazu keine schriftliche Fixierung gibt, sondern seit Jahren diese Maße als Richtlinie für die Hinterlandbebauung pauschal herangezogen werden? Da kannste nackt im Kreis springen, Du bekommst keinen Stempel unter Deinen Bauantrag, wenn das nicht passt. Dann müsstest Du klagen, wobei wir wieder bei den 5 Jahren und jede Menge Nerven wären. Wegen 30cm mehr Kniestock ist das Blödsinn. Dann mach ich doch das Haus einfach tiefer, das EG größer, plane neu und setz nen Drempel (oben abkoffern).
 
Y

Yosan

Dann sind da ja eben andere Voraussetzungen. Du hattest hier was zitiert, mit Max. das 4-fache (in m) der zugelassenen Geschosse. Das sind bei einem zugelassenen Geschoss eben 4m.
 
L

LotteBerlin

Dann sind da ja eben andere Voraussetzungen. Du hattest hier was zitiert, mit Max. das 4-fache (in m) der zugelassenen Geschosse. Das sind bei einem zugelassenen Geschoss eben 4m.
Wir dürfen hinten 1,5 geschossig bauen. Also EG und ausgebautes Dach.
Das mit dem 4-fachen der zugelassenen Geschosse kommt ja vorne auch nicht hin. Das dürften dann danach nur 8m sein, sind aber 8,51m. Bzw. scheint ja damals bei der Baugenehmigung doch eine andere Bauordnung gegolten haben, als die die sie mir sagte.

Wir kriegen halt von allen Seiten unterschiedliche Angaben uund Planungen. Bei einem sind es von 0cm-50cm Kniestock, beim nächsten 75cm etc.pp.
Dass wir darauf aufbauend einen Baupartner finden und einen Vertrag eingehen sollen, ist mir irgendwie zuwider.
 
kaho674

kaho674

Wir kriegen halt von allen Seiten unterschiedliche Angaben uund Planungen. Bei einem sind es von 0cm-50cm Kniestock, beim nächsten 75cm etc.pp.
Dass wir darauf aufbauend einen Baupartner finden und einen Vertrag eingehen sollen, ist mir irgendwie zuwider.
Ja klar, der eine plant 30cm Decken, der andere nur 20. Der nächste buddelt die Bodenplatte bisl ein, ein andere macht sich gar keinen Kopp für so ne Preiskalkulation - viel zu viel Aufwand. Das ist doch alles nur Vorgeplänkel. Dafür zerbricht sich noch keiner den Kopf und rechnet Dir die Details aus.

Man sucht sich den GU raus, mit dem man das beste Gefühl hat. Zusammen plant man dann das Haus. Der holt das Maximum aus den Höhen raus, je nach Statik, Amts-Vorgaben und Euren Wünschen wird die Sache so lange optimiert, bis es Euch gefällt. Geh davon aus, dass bei den lokalen GUs jeder alles bauen kann. Und wenn Dir der Kniestock so wichtig ist, fragt man das im Erstgespräch mit ab. Ist doch ganz einfach: Du willst mind. 1m realen Kniestock + Zwerchhaus bei den genannten Vorgaben - ob das geht und wenn ja wie?!

Und letztendlich: ja, bei strengen Vorgaben verliert man unter der Schräge im OG einiges an Fläche. Das ist normal. Deswegen steigt ja auch der Bau-Preis mit jeder Reihe Steine, um die Du die Außenmauer erhöhst. Wenn es also oben nicht weiter geht, investiere das Geld halt unten in mehr Fläche und koffer oben ab.
 
J

Joedreck

Mal zum Verständnis: für Grundstück gilt ein Bebauungsplan, welches eine Bebauung im Hinterland nicht erlaubt. Richtig?
Wenn ja, ist dein Haus grds. erst mal nicht genehmigungsfähig.
Nun hat eine Behörde im Verwaltungsverfahren (Bauantrag) aber ein Ermessen. Die Behörde hat dir nun in Aussicht gestellt, unter welchen Voraussetzungen sie vom Bebauungsplan abweichen wird und deinen Antrag genehmigt.
Sowas wird intern festgelegt. Dazu gibt's keine Satzung, Verordnung oder sonstiges, sondern liegt im ermessen der zuständigen Behörde.
Da kannst du dann gegen den Ablehnungsbescheid im zweiten Zuge klagen. Dann wird unter anderem geprüft ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde.
Da kann man durchaus gewinnen.

Aber: Du solltest dir einen Architekten und Geld nehmen. Den Architekten beauftragst du für einen genehmigungsfähigen Entwurf. Und bezahlst den.

Sollte dir das alles nicht schmecken, ist es schlicht das falsche Grundstück.

Merksatz: eine Behörde hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihrer Befugnisse ein ermessen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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