Beurteilung Bauauflagen

4,00 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Beurteilung Bauauflagen
>> Zum 1. Beitrag <<

J

Joedreck

Ich lese es so, dass vorn nach dem Bebauungsplan gebaut wurde und grds. keine Hinterlandbebauung danach möglich wäre?
Wenn das stimmt, beantragst du ja eine Ausnahme vom Bebauungsplan. Dieser kann, muss aber nicht zugestimmt werden. Und dann ist es auch möglich diese Ausnahme mit Auflagen zu ermöglichen.

Bitte korrigiere mich wenn ich da beim Textverständnis versagt habe.
 
G

guckuck2

Das ist Unfug. Bebauungspläne (nebst Textteil und Begründungen) und Gestaltungssatzungen werden in öffentlicher Sitzung beraten und sind Verwaltungsakte, die Formerfordernissen zu genügen haben. Geheime Zusatzprotokolle, die man nur per stiller Post erfahren kann, gibt es dabei nicht.
Hier ist aber eine Hinterlandbebauung außerhalb des eigentlichen Baufensters gewünscht. Nach B Plan wäre da garnix zu bauen.
 
E

Escroda

"Vorgängerthreads"
Vielen Dank für die Verlinkungen. Das spart einiges an Mühe und man sieht gleich, dass eigentlich schon alles zum Thema gesagt wurde.
Geheime Zusatzprotokolle, die man nur per stiller Post erfahren kann, gibt es dabei nicht.
Geheim sind die Zusatzprotokolle ja nicht und die Regeln für stille Post habe ich anders in Erinnerung. Grundsätzlich halte ich die Vorgehensweise, für Ausnahmen und Befreiungen festsetzungsähnliche Auflagen zu formulieren, statt einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, zwar für fragwürdig. Vielleicht ist so aber das städtebauliche Ziel der Nachverdichtung trotz entgegenstehendem rechtgültigen Bebauungsplan am schnellsten zu erreichen.
Wir erhielten von Planern der GUs mit denen wir bisher gesprochen haben, die Anmerkungen, dass die Vorgaben nicht schlüssig und anfechtbar sind.
Juristische Schritte, die hier sogar erfolgsversprechend sein könnten, wird sich aber nur ein Bauträger finanziell und zeitlich leisten können, dem es egal ist, mit dem Projekt erst in fünf Jahren beginnen zu können.
Wie würdet ihr die Auflagen beurteilen?
Angesichts der Informationen aus deinen anderen Threads wird es sehr viel leichter sein, sich an die Auflagen zu halten, als rechtlich dagegen vorzugehen. Die 30cm Kniestock und der Wunsch Zwerchhaus vs. Gaube erscheinen im Vergleich zur Alternative, mit der Genehmigungsbehörde einen Streit zu beginnen, lächerlich.
hört sich für mich nach Schießscharte an
Das hört sich so an, dass Du die Aussage nicht verstanden hast. Es geht ja dabei nicht um die Gaubenbreite, sondern um den Rücksprung zur Außenwand des EG.
Die 2/3-Regelung greift wohl nicht, wie ein Vollgeschoss stattdessen berechnet wird, hat sie mir nicht gesagt.
Das muss ja auch dein Entwurfsverfasser wissen, welche Fassung der Landesbauordnung für die Vollgeschossermittlung herangezogen werden muss.
 
L

Lumpi_LE

Ich würde mich an die Auflagen halten oder es bleiben lassen.
Wir wollten auf unserem Grundstück auch einen höheren Kniestock, also keine Schrägen im OG. Der zuständige Bearbeiter hat uns dazu recht unverblümt gesagt, dass wir ja klagen können wenn wir 5 Jahre Zeit haben...
 
kaho674

kaho674

Das ist jetzt der 3. Beitrag zum selben Problem. Vielleicht sagst Du mal etwas exakter, was Ihr plant.
Wie ist denn der Höhenaufbau Deines Wunschhauses? Wie hoch ist die Bodenplatte? Wie hoch ist sie über dem Boden? Kann man sie vielleicht noch weiter versenken? Welche Raumhöhen / Geschosshöhen sind geplant? Wie groß sind Gauben / Zwerchhäuser o.ä.? Kann der Kniestock höher, wenn man die Dachaufbauten weglässt?

Exakte Grundriss-Pläne und Wünsche, wo hakt es, Grundstück, Budget, Nachbarn, Name des Hundes - einfach alles. Dann kann man auch nach Lösungen suchen. Ewig nur gegen das Bauamt zu rudern, bringt Euch nicht weiter. Ihr müsst mit dem Bebauungsplan bauen, nicht dagegen.
 
Nordlys

Nordlys

Mich macht das Ganze beim Lesen als Drittpartei etwas sauer.
Fakt ist: Da darf man laut b Plan gar nicht bauen.
Fakt ist: Das Amt kommt dem Bauwilligen mit einer unkomplizierten Ausnehmeregelung entgegen, kein neuer b plan nichts.
Dafür fordert das Amt Beschränkungen in der Art zu bauen, wohl wissend, dass man sonst mit Klagen der Nachbarschaft zu rechnen hat, die man verliert, denn wie gesagt, laut B plan ginge null nada niente. Anstatt nun dem Amt zu danken und so zu planen wie gewollt macht der Bauwillige ein Bohei. Gibste kl. Finger, greift er ganze Hand. Ich habe für so etwas kein Verständnis. Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben