Betondecke Obergeschoss dämmen

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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parcus

Mineralwolldämmung ist ebenso begehbar, wenn diese in Holzrahmenbauweise verlegt wird und tragend eine 22mm OSB/ESB drauf kommt.
Alles unter 0,14 W/(m²·K) würde auch den 20% Zuschuss der KFW begünstigen.
 
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chippy79

Mineralwolldämmung ist ebenso begehbar, wenn diese in Holzrahmenbauweise verlegt wird und tragend eine 22mm OSB/ESB drauf kommt.
Alles unter 0,14 W/(m²·K) würde auch den 20% Zuschuss der KfW begünstigen.
Würde ich den 20% Zuschuss auch nur auf das Material erhalten oder müsste ich hier nicht eine Fachfirma mit dem Einbau beauftragen?

thx
 
P

parcus

Es wird von der KfW keine Fachfirma gefordert, allesdings müssen die Materialrechnungen korrekt auf das Bauvorhaben und den Antragsteller ausgestellt sein.
Der Energieberater nimmt mit seinem Sachverstand ab und prüft die Rechnung.
Bei so kleinen Sachen ist eher die Frage, was der Energieberater trotz dem 50% Zuschuss auf seine Leistungen nimmt.
 
B

benediktr

Informiere dich mal über die Preise von beidseitig albkaschierten 160 mm PUR/PIR-Platten. Da brauchst du dir dann keine Gedanken mehr machen ob du die 1.500,- erreichst. Ich habe erst 110 qm in meinem Neubau verlegt.
 
C

chippy79

Ok, thx. Ich habe jetzt mal bei der Fa Dämmstoffkönig angefragt. Folgende Rückmeldung der Firma:

die Platten für 14,85€ standen eine Weile draußen, siehe Beschreibung
Die Platten für 15,78€ haben z.B. keine Nut und Feder, und haben kleinere Fehler.
Da beide Platten beidseitig Alukaschiert, benötigen Sie keine Dampfbremsfolie zusätzlich.


Dann würde ich eher die PUR Hartschaumplatten beidseitig Aluminium Kaschiert WLG 023 für 15,78 EUR nehmen. Dann müsste ich nur noch bei der Firma anfragen, ob sie mir die Rechnung mit Betreff zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder ähnliches ausstellen? Und ist es ein Problem, wenn die Platten keine Nut und Feder haben?

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Ich habe für den Fenstertausch in der OG Wohnung sowieso die Zusage des KFW430 Einzelmaßnahmen Programms, auch das KFW431 Programm schon. D.h. ich könnte jetzt nachträglich versuchen die Dämmung der obersten Geschossdecke auch über das 430 Programm fördern zu lassen? Muss ich dafür den Antrag nochmal abändern, da ich das Häkchen da leider nicht gesetzt habe :-(

Allerdings steht im Antrag bei Wärmedämmung von Geschossdecken unter
Punkt 3.1 Oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen: U-Wert <= 0,14 W/(m2K)*
Punkt 3.2 Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen: U-Wert <= 0,25 W/(m2K)*

Welcher Punkt ist denn zutreffend? Wenn Punkt 3.1, dann würde ich zur Förderfähigkeit ja U-Wert 0,14 benötigen. Erreiche ich den Wert denn mit den o.g. Platten?

thx euch für die tolle Hilfe.

LG
Chippy
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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