Befreiung vom Bebauungsplan erwirken - wie?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Y

ypg

Wenn das jeder machen will, so wie er beliebt ...
Naja, ich hab jetzt schon von sehr vielen gelesen, dass sie vom Bebauungsplan abweichen durften. Also würd ich es halt auch gerne versuchen.
... was hältst Du denn davon, wenn der planlinke auch so wie Du denkt und dann einen 3-Geschosser bzw. sehr hoch bauen würde, was ja mit dem Bebauungsplan verhindert werden soll.

Ich finde das blöd, wenn sich jemand selbst als Nabel der Welt sieht.

Um nett zu bauen: Bau das EG etwas größer und oben im Dachgeschoss dann einen 1,20er Drempel. Dann wird das ne tolle Hütte
Und hört endlich mal alle mit Eurem „Traum“ Einliegerwohnung auf, wenn ihr noch nicht einmal Euren Wohnbedarf abdecken könnt. Das ist auch in keinster Weise ein Argument, die Genehmigung für mehr Wohnraum zu bekommen. Die vernünftigen Argumente, die wohl jeder verstehen kann, sind ja schon alle gefallen.

Kommt mir übrigens bekannt vor. Das wurde hier schon diskutiert, oder?
 
S

Specki

... was hältst Du denn davon, wenn der planlinke auch so wie Du denkt und dann einen 3-Geschosser bzw. sehr hoch bauen würde, was ja mit dem Bebauungsplan verhindert werden soll.
Das ist Äpfel mit Birnen verglichen!
Mir geht es um einen 50 cm höheren Kniestock. Ich würde auf die selbe Höhe kommen, wenn ich das Haus breiter bauen würde, also müsste der Nachbar so oder so damit leben, je nachdem wie ich baue.
Und ich hab ja geschrieben ich würde mir die Zustimmung aller Nachbarn bzw aller Eigentümer in dem Bebauungsfeld einholen. Mündlich hab ich das schon von fast allen.
Was bitteschön hat das mit nem 3-Geschosser zu tun?
Dummer Vergleich, sorry


Ich finde das blöd, wenn sich jemand selbst als Nabel der Welt sieht.
Oh ja, ich bin der absolute Nabel der Welt, weil ich einen Bebauungsplan von vor fast 50 Jahren veraltet finde und deswegen 50 cm davon abweichen möchte. Übrigens hat sowohl die Gemeinde als auch das LRA mir zugestimmt, dass der Plan eigentlich veraltet ist und heute so nicht mehr aussehen würde.
Im Übrigen versuche ich hier nichts gerichtlich oder sonstwie gegen den Willen der Anwohner durchzusetzen, sondern frage einfach nach Möglichkeiten wie ein sinvolleres Gebäude hingestellt werden kann.
Merkst du, dass dein Kommentar etwas überzogen ist?

oben im Dachgeschoss dann einen 1,20er Drempel.
Was meinst du mit Drempel? Kenne das Wort nicht. Hab es jetzt nur als Synonym für Kniestock gefunden. Aber der darf ja nur 50 cm hoch sein....


Und hört endlich mal alle mit Eurem „Traum“ Einliegerwohnung auf, wenn ihr noch nicht einmal Euren Wohnbedarf abdecken könnt.
Schön, wenn du das nicht nachvollziehen kannst. Für mich hat es einfach den Aspekt, dass ich die Möglichkeit hätte im Alter die Rente aufzubessern und dass ich die KFW-Förderung dann 2 mal bekomme, auch wenn da natürlich entsprechende Mehrkosten gegengerechnet werden müssen.
Außerdem ist das ja noch nicht entschieden. Erstmal schauen, was möglich ist, dann schauen, was sinnvoll ist. Das ist kein Traum, sondern eine Option!

Kommt mir übrigens bekannt vor. Das wurde hier schon diskutiert, oder?
Ja, das Grundstück wurde schon mal diskutiert, aber unter komplett anderen Aspekten.
 
E

Escroda

Das erste Haus ist auf dem Plan gar nicht eingezeichnet
... weswegen ich mich zu der Vermutung hinreißen ließ, das es noch nicht alt ist.
Dieses liegt auch nicht vollständig im Baufenster.
Richtig. Es überschreitet die Baugrenze "Deines" Baufensters.
Es hat die Firstrichtung gedreht, damit es zur Querstraße passt.
Womit es aber nicht mehr zum Bebauungsplan passt. Das sind schon mal mindestens zwei Befreiungen vom Bebauungsplan. Wie sieht denn der Kniestock dort aus? Das DG ist doch ausgebaut, oder? Wie sieht's mit den anderen Häusern "Deines" Baufensters aus? Das wäre der erste Teil der Umfeldanalyse.
was ja mit dem Bebauungsplan verhindert werden soll.
Was verhindert werden soll, muss man ja noch herausfinden. Die Fläche nördlich der Stichstraße ist als GI (Industriegebiet!) ausgewiesen. Das muss mir der Städtebauer erst mal erklären, warum zwischen zweigeschossiger Bebauung und Industriegebiet eine eingeschossige Pufferzone geplant wird - und dann auch noch als MI. Wenn's ein Landschaftsschutzgebiet wäre, aber so? Das wäre der zweite Teil der Umfeldanalyse.
Dies sein Erfolgsversprechender.
Hoffentlich. Meine Erfahrung ist, dass sich die Sachbearbeiter nur sehr ungern mit Laien 'rumschlagen und gerne mal kaum nachvollziehbare Gründe nennen, deren Erwähnung Fachleuten gegenüber sie nicht wagen würden. Aber bitte, wenn's bei Dir anders ist, gut für Dich.
Was meinst du mit Drempel? ... Hab es jetzt nur als Synonym für Kniestock gefunden.
Ja, laut Wikipedia ist das so. Hier im Forum unterscheiden wir:
Kniestock_Drempel.png
 
Zuletzt bearbeitet:
kaho674

kaho674

Der Drempel koffert den spitzen Winkel im DG ab.
Mal ein Beispiel bei 1,40m abgekoffert, 28° und 50cm Kniestock:

befreiung-vom-bebauungsplan-erwirken-wie-392751-1.jpg


Die abgekofferte Fläche geht zwar verloren, aber der Rest des Raumes wird besser nutzbar.

befreiung-vom-bebauungsplan-erwirken-wie-392751-2.jpg


In so einem OG kann man sehr schön 2 Kinderzimmer unterbringen und vielleicht noch ein kleines Kinderbad falls man noch eine Gaube einbaut. Die Eltern dafür komplett unten. Ich finde, das kann sehr schön werden. Es wird auch nicht / kaum teurer, als mit höherem Kniestock. Entscheidend für den Preis ist die nutzbare Fläche, die ausgebaut werden muss, nicht die ungenutzte.

Den Bebauungsplan umzustülpen, fände ich gar nicht nötig. Zudem sind die Erfolgsaussichten gering, wenn alle Häuser in der Umgebung sich daran gehalten haben. Was der Bauleiter der Gemeinde sagt, interessiert bei uns kaum jemand. Entscheidend ist das Landsratsamt. Wir haben im Außengebiet gebaut. Unser Bauamtsleiter des Örtchens war auch sofort dafür, dass wir bauen, aber zu entscheiden hatte der genau 0.
Erst die Bauvoranfrage im Landsratsamt hat Klarheit gebracht. Wir hatten Glück aber die Sachlage war auch eine ganz andere.

Nenn doch mal die Grundstück-Maße. Dann kann man sich ein Bild machen, was größentechnisch möglich ist und ob Ihr zurecht jammert.
 
Y

ypg

Übrigens hat sowohl die Gemeinde als auch das LRA mir zugestimmt, dass der Plan eigentlich veraltet ist und heute so nicht mehr aussehen würde.
Das liest sich anders, was Du da geschrieben hast, was er gesagt haben soll.
Merkst du, dass dein Kommentar etwas überzogen ist?
Nein. Warum? Klar, es lesen ja viele mit. Deshalb auch meine Ausführung zum Thema Einliegerwohnung.
Aber ich habe Dir auch aufgezeigt, dass man drempeln kann.
und dass ich die KFW-Förderung dann 2 mal bekomme, auch wenn da natürlich entsprechende Mehrkosten gegengerechnet werden müssen.
Und da fängt man wieder an, sich im Kreis zu drehen: Optionen, obwohl der eigene Bedarf ein ganz anderer ist. Die Taube auf dem Dach, der Spatz in der Hand...
 
S

Specki

@Escroda
Besten Dank für deinen Post!
Das ist wirklich ein guter Ansatz.
Und danke für die Erklärung mit Drempel. Hab mir das fast gedacht, aber Das Internet hat andere Infos ausgespuckt.

@kaho674
Auch dir danke für die Info mit Drempel.
Ja, das hätten wir dann eh gemacht.
Wir hätten im OG gerne 2 Kinderzimmer + kleines Bad + Abstellraum.
Dann hätten wir im UG: ELternschlafzimmer, Bad, Küche/Wohnzimmer, Flur mit Treppe, Technikraum
Wäre halt schöner umzusetzen mit höherem Kniestock... Ansonsten müsste der Abstellraum nach unten, dann wird die Grundfläche wieder größer, was es wieder teurer macht.


Nenn doch mal die Grundstück-Maße. Dann kann man sich ein Bild machen, was größentechnisch möglich ist und ob Ihr zurecht jammert.
Siehe Anhang.
Einmal der IST Zustand des Grundstückes.
WIr haben jedoch vor eine Grenze etwas zu verschieben. Also noch mal der SOLL Zustand, wie wir uns das vorstellen.

Das liest sich anders, was Du da geschrieben hast, was er gesagt haben soll.
Ich zitiere noch mal aus meinem Ursprungspost um genau zu sein aus dem Zitat der e-Mail des LRA:
"der Bebauungsplan „XXX“ der Stadt XXX ist sicherlich bereits etwas in die Jahre gekommen und heutzutage würden sich die festgesetzten Haustypen sicherlich anders darstellen. "

Und da fängt man wieder an, sich im Kreis zu drehen: Optionen, obwohl der eigene Bedarf ein ganz anderer ist. Die Taube auf dem Dach, der Spatz in der Hand...
Ich muss doch nicht nur an meinen jetzigen Bedarf denken, oder? Darf ich denn nicht an den Bedarf im Alter denken, wenn die Kinder weg sind und die Rente nicht so gut ist, wie ich sie vielleicht gerne hätte? Dann würde das Haus quasi unseren jetzigen Bedarf UND den Zukünftigen Bedarf decken und das nur, weil man ein paar planerische Änderungen vornimmt und vielleicht 5 qm größer baut, damit man eine Einliegerwohnung mit reinbringen kann....

Gruß
Specki

Danke für eure Antworten!
befreiung-vom-bebauungsplan-erwirken-wie-392776-1.jpg

befreiung-vom-bebauungsplan-erwirken-wie-392776-2.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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