Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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S

sque1989

Ich würde zunächst auch raus lesen, dass Du den Bungalow nicht 2m hoch setzen kannst. Steht ja ziemlich eindeutig da, "das zur Straße anliegende Geschoss". Ohne UG ist das Dein EG.
Bei sowas lohnt sich aber manchmal eine Bauvoranfrage. Meist will man nur vermeiden, dass die Bauherren Türme auf ihr Grundstück bauen, welche dann über alle anderen Häuser drüber ragen wegen der Aussicht am Hang. Bei einem Bungalow ja aber nicht das Thema.
Ok danke für die Einschätzung. Mal wieder das Henne-Ei-Problem dann. Ich will das Grundstück eigentlich nicht kaufen bevor ich nicht genau weiß was drauf genehmigt wird. Die Gemeinde sitzt aber im Nacken bezüglich der Reservierung. Dann müssen wir mal schauen.
 
S

sque1989

Sehe ich auch so.

Ich bin auch der Meinung, dass ihr euch bei einer 2m Anschüttung höchstwahrscheinlich einen Pyrrhussieg holt weil ihr das alles abfangen müsst. Wie weit sollte denn das Haus von der Straße weg sein?
Für mich klingt das hier nach einem klassischen Hanghaus mit teilweise eingegrabenem UG
Wir wollen nichts aufschütten. Oben soll die Bodenplatte schon eingegraben werden, so dass hinter dem Haus dann eine Stufe entsteht. Aber es macht ja einen riesen Unterschied ob ich den Bunalgow auf die erste und steilere Steigung setze und nur oben einen halben Meter ausheben muss, oder ob ich das gesamte Grundstück 2m abgraben muss um auf Straßenebene zu kommen.

De Baufenster beginnt 5m hinter der Grundstücksgrenze und wir wollten auch in der Gegend hinsetzen.

Ich denke wenn es genehmigungsfähig ist würde das schon gehen (hatten auch schon eine Baufirma da) deshalb die Frage mit dem Plan. Klassisches Hanghaus wäre sicherlich naheliegender, kommt für uns aber nicht in Frage.

Danke für deine Meinung.
 
S

sque1989

Um das zu beurteilen sollte man den Bebauungsplan kennen und wissen wie die Baugrenzen sind. Du baust Hang aufwärts?

Das würde ich mir aber ganz genau vorab planen mit Lageplan und möglicher Umgebung. 2 m aufschütten ist auch nicht ohne.
Ja genau hangaufwärts, aber wie gesagt ist es eher eine Böschung mit anschließendem leichtem Hang und unsere Idee wäre auf die Böschung zu bauen (das Baufenster beginnt sowieso erst danach). Aufschütten wollen wir nichts, sondern trotzdem die Bodenplatte oben eingraben, aber dann eben nur 0,5-1m und nicht 2,5m.
 
S

sque1989

Auch wenn ein Bungalow gehen würde sollte man die Häuser immer mit dem Grundstück bauen und nicht gegen das Grundstück. Also den Hang nutzen und das beste daraus machen (UG Technik, Schlafen, Hobbyräume und EG Wohnen/Essen/Kochen). Durch den Hang habt ihr auch im UG viel Licht und große Fenster. Ich warne davor, dass man gegen das Grundstück baut und sich dann einen 2m höher Gesetzten Bungalow baut, denn man dann durch Massen an L-Steinen ewig (10m im Garten wieder verschenkt) abstützen muss, um irgendwann wieder denn natürlich Grundstücksverlauf zu haben. Das sieht nicht nur aberwitzig aus sondern kostet wahrscheinlich auch 50k-100k.. Dann lieber gleich den Keller im Hang als Wohnkeller nutzen
Bin mir nicht sicher aber ich würden denken dass man bei dem Plan nicht abstützen muss, weil wir nichts aufschütten. Wir wollen lediglich die erste Böschung überwinden indem wir einfach draufsetzen anstatt alles auszuheben. Oben wird trotzdem ausgehoben, dann aber entsprechend weniger.

Zwei Geschosse kommen für uns eigentlich sicher nicht in Frage. Die brauchen wir nicht und wollen dann natürlich auch nicht dafür bezahlen.

Vielen Dank für die Einschätzung!
 
kbt09

kbt09

Welches ist denn eure Situation .. links (1) oder rechts (2) von der Straße = blau? KG würde bei euch ja entfallen und ist hier auch nur optional eingetragen. Und da muss wohl das EG so stehen, dass es im Fall 1 abschüssig zur Straße geht, aber OK mit dem dort höchsten Punkt dieses Geländeabfalls ist, dann Einebnung für die Bodenplatte. Im Fall 2 wird angefüllt auf Straßenhöhe, dann Bodenplatte EG und nach rechts wieder abfallend weiter geplant.

bebauungsplan-unklar-bezueglich-geschossigkeit-und-hoehe-am-hang-607391-1.png


Und, fällt das Grundstück überhaupt in den Bereich, in dem I+D gelten?
 
H

hanghaus2023

Du hast also schon reserviert und die Gemeinde macht Druck?

Ich kann Dir auch ans Herz legen was @K a t j a gesagt hat. Mach eine Bauvoranfrage.

Wenn da wirklich nicht viel planiert werden soll ist ja der untergeschobene Keller nur Kosten.

Trotzdem würde ich das etwas intensiver vorplanen. Hast denn schon mal einen Höhenplan vom Grundstück erstellt? Gibt es Referenzpunkte am Grundstück? Hilfreich ist des Geoportal.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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