Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang

4,70 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang
>> Zum 1. Beitrag <<

S

sque1989

Keine Interessenten? Das ist ja erstmal gut, vermutlich der aktuellen Situation geschuldet. Ich habe auch meine Reservierung zurückgezogen.

Dein Vorhaben ist nach den von Dir zur Verfügung gestellten Angaben nicht vom Bebauungsplan gedeckt. Das wird das Bauamt Dir auch sagen können. Die kennen den Bebauungsplan und wir hier leider nicht. Du kannst da anrufen und nachfragen was die von Deiner Idee halten. Ich habe aber gern schriftlich so eine Antwort.

Daher unser Rat eine Bauvoranfrage zu stellen.
Und woraus genau im Bebauungsplan geht hervor dass das nicht abgedeckt ist?

Das werden wir dann wohl machen. Danke!
 
H

hanghaus2023

So gesehen sind dann ja alle Fragen zu Bebauungsplänen eher irrelevant hier im Forum :)
Na Du bist ja Einer. Natuerlich nicht. Dir wurde doch geraten eine Bauvoranfrage zu stellen.

Stell mal hier den kompletten Bebauungsplan mit Planauschnitt usw. ein. Dann bekommst auch fundierte Antworten.
 
S

sque1989

Auf welche Höhe über Straße ist denn die Baugrenze?
Und auch wenn man nichts aufschüttet, Abfangen muss man unter Umständen trotzdem. Böschungen sind als Garten immer so mäßig gut nutzbar. Nehmt den Höhenplan vom Vermesser und zeichnet darauf mal ein wo das Haus liegt und was ihr dann tun müsst damit ihr Terrasse, etc hinbekommt. Das Problem wird zwar durch den Bebauungsplan getriggered, ist aber nicht nur darauf beschränkt. Wenn der Bungalow sich auf der Rückseite eingräbt, hat das auch Konsequenzen.
Und was ist eigentlich eure Motivation für einen Bungalow gegenüber anderen Hausformen? Da ein Bungalow die komplette Fläche auf einer Ebene unterbringen muss, ist Hanglage dort doppelt ungünstig
Der Bungalow ergibt sich mehr implzit daraus, dass wir nur max. 80qm bauen wollen. Das auf zwei Ebenen zu verteilen ist ja eher nicht so sinnvoll. Ja ich sehe schon dass das einfach zu wenig Infotmationen aktuell um da wirklich was sagen zu können.

Wir bleiben dran. Danke an alle für die Rückmeldungen.
 
S

sque1989

Na Du bist ja Einer. Natuerlich nicht. Dir wurde doch geraten eine Bauvoranfrage zu stellen.

Stell mal hier den kompletten Bebauungsplan mit Planauschnitt usw. ein. Dann bekommst auch fundierte Antworten.
Hängt an. Den relevanten Ausschnitt zu meiner Frage habe ich ja hochgeladen. Bisher hat noch niemand gesagt dass der Ganze notwendig ist. Grundstück ist das rechts oben an der äußeren Ecke.
Am-Salzforst.jpg
 
H

hanghaus2023

Danke für den Plan.

Ist es die HNr. 25?


Für Dich gilt dann

Schnitt10.png


da Du ohne UG bauen willst, solltest damit argumentieren, dass Dein EG sogar niedriger angesetzt wird.
Ich kann an den Höhenlinien nicht erkennen, das es eine höhere Ebene gibt. Eventuell hast ja ein Foto welches diese zeigt.
 
S

sque1989

Danke für den Plan.

Ist es die HNr. 25?


Für Dich gilt dann

Anhang anzeigen 76690

da Du ohne UG bauen willst, solltest damit argumentieren, dass Dein EG sogar niedriger angesetzt wird.
Ich kann an den Höhenlinien nicht erkennen, das es eine höhere Ebene gibt. Eventuell hast ja ein Foto welches diese zeigt.
Ja genau die 25. Aber warum gilt dieses? Wenn ohne UG müsste doch die rechte Seite (I+D) gelten oder nicht? Also eine Ebene ist es nicht, aber die erste Böschung ist halt etwas steiler als dann der Rest den Grundstück.


bebauungsplan-unklar-bezueglich-geschossigkeit-und-hoehe-am-hang-607429-1.png
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben