Bauvertrag vor Baugenehmigung?

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Zuletzt aktualisiert 28.05.2025
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Y

ypg

Kauft man ein Haus "von der Stange", egal ob Massiv- oder Fertighaus stellt ja eigentlich immer die Baufirma den Bauantrag, oder ist das nicht so?
Du meinst sicherlich einen Hausbau mit einem Bauunternehmen bzw. GU und keinen Kauf von einem Haus von einem Bauträger?!
Denn wenn Du ein Haus kaufst, hast Du die ganze Problematik nicht.
Du als Bauherr stellst den Bauantrag. Der wird Dir vom Architekten fertig gemacht und Du unterschreibst.

Ich habe das Gefühl, dass der Kauf eines Grundstücks, für das es keinen Bebauungsplan gibt, immer ein Risiko darstellt.
Nein, eigentlich nicht.
Sofern es Bauland ist und sich ein Fachmann an die Ihm bekannten Regeln hält, weiß er, was darauf so ungefähr passt.
Schau Dir das Grundstück an und schau Dir die Nachbargrundstücke an: meist erklärt sich dann schon, warum dort drauf ein DH geplant wurde.
Auch haben Landkreise und Gemeinden eine Mindestgröße für Grundstücke: da ist dann oft nichts mit Realteilung. Somit plant man dann ein DH mit ideeller Teilung. usw.
Wenn man keine Gründe (mangelnde Größe, schlechte Maße, andere Einengung durch Par 34 Baugesetzbuch) findet, dann könnte man davon ausgehen, dass man es teilen kann.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es einen plausiblen Grund gibt für die DH-Planung.

Zum Vertrag: aufpassen, dass der GU nicht später nach dem Widerrufsrecht als Vermittler Kohle haben will. Du hast ja eine Leistung von ihm genutzt.
 
11ant

11ant

Am 22.04. haben wir bei Town & Country den Vertrag unterschrieben.
Am 23.04. wurde eine Anzeige für ein Grundstück veröffentlicht. Hierauf machte uns der Vertreter von Town & Country aufmerksam. Das Grundstück muss jedoch noch geteilt werden. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Es gibt eine alte, aber immer noch gültige Bauvoranfrage. Diese gilt jedoch für eine Doppelhaushälfte. Wir möchten gerne nach Teilung mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebauen. [...] Unsere Idee war: Nächste Woche mit dem Bauamt abstimmen, ob eine Teilung und Bebauung mit zwei Einfamilienhaus möglich wäre. Dies wäre natürlich nur eine unverbindliche Auskunft.
Die Gültigkeit des Bauvorbescheides würde natürlich mit der Teilung des Grundstücks erlöschen. Ein Grundstück, das für eine Doppelhaushälfte (also einen einseitigen Anbau an die Nachbargrenze auf der anderen Seite als die durch eine Teilung entstehende) vorgesehen wäre, könnte wohl kaum geeignet sein, ein freistehendes Gebäude zu errichten. Sorry, irgendwie klingt Deine Geschichte sehr wirr - ein Katasterauszug könnte sie zu verstehen helfen (hoffe ich). Mit einer Grundstücksteilung gehen auch neue Abstandsflächen einher. Meint die "Teilung" eventuell, daß Ihr ein Grundstück in der Tiefe teilen wollt ?

Die zweite Hälfte des Grundstücks würde der Vertreter von Town & Country kaufen und dann später mit dem zweiten freistehenden Einfamilienhaus bebauen.
Das glaube wer will - der schämt sich wohl für überhaupt keinen dreisten Witz.

Kauft man ein Haus "von der Stange", egal ob Massiv- oder Fertighaus stellt ja eigentlich immer die Baufirma den Bauantrag, oder ist das nicht so?
Die Antwort "oder ist das nicht so" ist zutreffend. Den Bauantrag stellt rechtlich der Bauherr, lediglich muß er sich eines zugelassenen Planvorlegers bedienen (was auch über den Bauunternehmer geschehen kann).
Ich habe das Gefühl, dass der Kauf eines Grundstücks, für das es keinen Bebauungsplan gibt, immer ein Risiko darstellt.
Grundsätzlich trifft das wiederum zu - allerdings bist ja hier Du der Risikoheraufbeschwörer, denn den bestehenden Bauvorbescheid könntest Du ja in die Tat umsetzen (wenn Du das Grundstück nicht vorher teilst).
 
D

Dwitt123

Vielen Dank für die vielen konstruktiven Rückmeldungen!
Der Widerruf wurde heute ohne Probleme angenommen und bestätigt.

@11ant , deine Rückmeldung habe ich als wenig konstruktiv sondern eher unhöflich empfunden. Da du dich so energisch an meiner Frage abgearbeitet hast, hier für deinen Seelenfrieden eine Einordnung bzw. Klarstellung, falls mein vorheriger Vortrag zu schwammig war:
Die Bauvoranfrage wurde vor vielen Jahren gestellt und es wurde ganz konkret ein Doppelhaus bei der Stadt angefragt. Die umliegende Bebauung besteht ausschließlich aus freistehenden Einfamilienhaus. Die Grundstücksgröße von über 1.000 m² (25*40 ca.) lässt planerisch durchaus auch eine andere Einteilung zu. Nach einem kurzen Telefonat mit der Frau von der Stadt hat sie dies auch bejaht - vorbehaltlich natürlich einer weiteren Prüfung.
Das über 1.000 m² große Grundstück ließe sich auch so teilen, dass zwei Einfamilienhaus Platz hätten. Inwiefern das "wirr" sein soll, erschließt sich mir nicht. Auch nicht hilfreich ist dein vorangestelltes "sorry".

Dass ich den Bauantrag unterschreiben muss, hatte ich mir gedacht. Schließlich will ich ja bauen. Aber unterschriftsfertig würde ich ihn vorgelegt bekommen. Meine Formulierung war etwas laienhaft, aber würde ich mich auskennen, würde ich ja nicht in das Forum schreiben.

Ich verstehe auch nicht, inwieweit ich ein Risiko heraufbeschwöre. Es gibt ein Grundstück ohne Bebauungsplan. Eine alte Bauvoranfrage für dein Doppelhaus wurde genehmigt. Ich möchte hiervon abweichen und diese Informationen bei der Stadt einholen. Wenn es nicht geht, wird das Grundstück halt nicht gekauft.

Dass eine Bauvoranfrage verbindlich ist, ist mir bewusst. Meine Formulierung "unverbindlich" deutete an, dass ich vorab schon mal eine Auskunft außerhalb eines Verfahrens, welches einen Verwaltungsakt nach sich zieht, einholen wollte. Die Frau vom Bauamt hat einen solchen Termin auch von sich aus angeboten.
 
11ant

11ant

@11ant , deine Rückmeldung habe ich als wenig konstruktiv sondern eher unhöflich empfunden. Da du dich so energisch an meiner Frage abgearbeitet hast, hier für deinen Seelenfrieden eine Einordnung bzw. Klarstellung, falls mein vorheriger Vortrag zu schwammig war:
Mein Beitrag war so gründlich und konstruktiv wie möglich, leider bist Du auf meine Rückfrage nicht eingegangen. Wenn mein Seelenfrieden nicht ertrüge, daß im Schnitt auf fünftausend meiner Beiträge ein undankbarer TE kommt, wäre ich hier falsch. Für diese unhöfliche Reaktion deinerseits will ich die MitleserInnen natürlich nicht in Sippenhaft nehmen und gehe daher gerne weiter auf Deine Problemstellung ein:
Das über 1.000 m² große Grundstück ließe sich auch so teilen, dass zwei Einfamilienhaus Platz hätten. Inwiefern das "wirr" sein soll, erschließt sich mir nicht. Auch nicht hilfreich ist dein vorangestelltes "sorry".
Mein Bedauern ist aufrichtig. Die Verwirrung kommt vom Widerspruch zwischen der Grundstücksgröße und dem Bauvorbescheid über eine Doppelhaushälfte (und wäre wie gesagt leicht aufzuklären). Wenn Du die helfende Hand lieber schlägst, ist das bedauerlich, aber meinerseits nicht zu ändern. Ein "Berufsrisiko" gibt es eben auch in "Ehrenamt" und Hobby.
Dass ich den Bauantrag unterschreiben muss, hatte ich mir gedacht. Schließlich will ich ja bauen. Aber unterschriftsfertig würde ich ihn vorgelegt bekommen. Meine Formulierung war etwas laienhaft, aber würde ich mich auskennen, würde ich ja nicht in das Forum schreiben.
Den unterschriftsfertigen Antrag bekommst Du von Deinem Architekten, wenn Du einen beauftragst. Vom Planvorleger Deines GU bekommst Du auch solche "notwendigen Architektenleistungen" nur gegen ich nenne es mal "Kaution" (bzw. häufiger ersatzweise nach Unterschrift unter den Bauvertrag). Wie sich der GU hier gegen Planungsschnorrer absichert, ist unterschiedlich.
Ich verstehe auch nicht, inwieweit ich ein Risiko heraufbeschwöre. Es gibt ein Grundstück ohne Bebauungsplan. Eine alte Bauvoranfrage für dein Doppelhaus wurde genehmigt. Ich möchte hiervon abweichen und diese Informationen bei der Stadt einholen. Wenn es nicht geht, wird das Grundstück halt nicht gekauft. Dass eine Bauvoranfrage verbindlich ist, ist mir bewusst. Meine Formulierung "unverbindlich" deutete an, dass ich vorab schon mal eine Auskunft außerhalb eines Verfahrens, welches einen Verwaltungsakt nach sich zieht, einholen wollte.
Im aktuellen Zustand (gültiger Bauvorbescheid, ungeteiltes Grundstück) gibt es auch ohne Bebauungsplan kein Risiko dafür, das genehmigte Bauvorhaben durchführen zu können - dafür braucht es keinen Bebauungsplan. Das Genehmigungsrisiko beschwörst erst Du (durch Änderung des Antragsgegenstandes oder/und Teilung des Grundstückes, das ja eine wesentliche Geschäftsgrundlage für den Bauvorbescheid darstellt). Was Du unzutreffend als unverbindlich dargestellt hast, war die Teilbarkeit (die ebenso verbindlich wie die konkrete Bebaubarkeit voraus bejaht oder verneint werden kann).
 
Zuletzt aktualisiert 28.05.2025
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