Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein

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Y

ypg

@arnonyme: In unserer Bauleistungsbeschreibung steht dies nicht.
Anhang anzeigen 37363
Das ist nicht die Bauleistungsbeschreibung, das ist der Vertrag.
Du musst auch die Leistungsbeschreibung haben. Die Bauleistungsbeschreibung. Wo ist die? Der Vermittler hat eine auf seiner Homepage. Die müsste es sein. Und dort steht, was nicht mit im Pauschalpreis drin ist. Bzw: das, was nicht drin steht, muss bauseits getragen werden.
 
A

arnonyme

Ja dann stell doch hier mal bitte sämtliche Verträge ein, dann kann man sich eher ein Bild davon machen.
Die Bauleistungsbeschreibung wird ja explizit unter 2.3 erwähnt, diese ist ja Vertragsbestandteil.
 
Tassimat

Tassimat

Fakt ist, dass es ein unterschriebener Bauvertrag,ist, an den sich beide Seiten zu halten haben. Und es steht nichts drin von Mehrkosten aus statischen Gründen.

Anlage 1 beinhaltet unsere Zusatzwünsche. Die Entsorgung der Erde wurde übrigens extra abgerechnet.
Da muss ich widersprechen. Die Einhaltung der Statik ist eine baurechtliche Auflage. In dem Vertrag steht: "Im Leistungsumfang nicht enthalten sind kostenverursachende Auflagen der Baubehörde [..] oder vergleichbarer Vorschriften [..] ".
Also, du zahlst. Ganz einfach.

Trotzdem wäre die gesamte Anlage 1 sehr wichtig zu sehen. Ebenso die Bauleistungsbeschreibung, die in §2.3 explizit erwähnt wird.


Anlage 1 beinhaltet unsere Zusatzwünsche. Die Entsorgung der Erde wurde übrigens extra abgerechnet.
Nein, die Zusatzwünsche sind nur ein Teil der Bauleistungsbeschreibung, Nämlich ein gesonderter Unterpunkt.
Es ist normal, dass die Entsroung der Erde extra abgerechnet wird. Zeig uns doch mal den Ausschnitt für die Erdarbeiten, wenn dir die ganze Bauleistungsbeschreibung zu viel zum Posten ist.

Im Vertrag heißt es nur lapidar, dass das Haus gebaut wird, wenn "der Bauplatz baureif ist". Damit wären Erdarbeiten nicht mit dabei.
 
H

Hausbau2019

Dass die Erdarbeiten extra berechnet wurden, war doch o.k. Nur nicht die Menge, die letztendlich weggefahren wurde, Das waren über 1100 Tonnen. Und jetzt fehlt die Erde zum Anfüllen. Also ist doch eindeutig zu viel weggefahren und damit mir berechnet worden.
 
Y

ypg

01 Im Festpreis nicht enthalten sind Mehrkosten, die aus statischen oder energetischen Gründen erst nach Anfertigung der Statik und der Ausführungsplanung erkennbar werden.

02 Das Baugrundstück ist dem AN nicht bekannt. Deshalb gilt für die Preisabgabe ein angenommenes Baugrundstück mit folgender Beschaffenheit: ....
....sowie max. 30 cm Mutterboden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der AN gegen den AG einen Anspruch auf Vergütung der hieraus bedingten Mehraufwendungen. Abgetragener Mutterboden und Bodenaushub verbleiben auf dem Grundstück. Abfuhr von überschüssigem Aushubmaterial oder Zwischenlagerung bei ungünstigen Grundstücksverhältnissen ist nicht im Pauschalpreis enthalten.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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