Bausachverständiger oder Rechtsanwalt ? Wer kann uns helfen?

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Zuletzt aktualisiert 03.07.2025
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Y

ypg

Nun ja, der Bausachverständige wird vor Ort und anhand der Pläne dokumentieren können, OB es sich um einen Baumangel handelt.
Mit diesem Dokument dann ggf weitere Wege bestreiten.

Dennoch habe ich mir mal den Thread (aus Dezember) angeschaut ...
Ich habe schon öfter diese Schwellen gesehen: ich denke, in Mehrfamilienhaus, scheint also nichts ungewöhnliches. Ob ihr da nicht das Geld in den Bausparvertrag verbrennt?
 
B

Bauexperte

Hallo Yvonne,

Ich habe schon öfter diese Schwellen gesehen
Du meinst erst eine kleine Brüstung und dann erst das Fenster?

ich denke, in Mehrfamilienhaus, scheint also nichts ungewöhnliches.
Wenn Du erstere Frage mit "ja" beantwortest: ich biete diese Form auch gerne an; allerdings nicht als Zugang zu einem Balkon, da ist es eher widersinnig!

Zunächst eine Brüstung aus Mauerwerk bis 0,30 m oder 0,40 m und dann Aufbau 0,60 m/0,50 m auf Brüstungshöhe 0,90 m aus VSG (und dann normales Fenster) erleichtert den Bewohnern das Fensterputzen und erhöht die Sicherheit bei dieser Tätigkeit. Bei "normalen" Kämpferelementen kommst Du nämlich nicht vernünftig in die Ecken des äußeren Fensterrahmens; jedenfalls nicht ohne akrobatische Fähigkeiten und hohes Sturzrisiko.

Ob ihr da nicht das Geld in den Bausparvertrag verbrennt?
Diese Frage zu beantworten, möchte ich den vermaßten Grundriss gerne sehen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Y

ypg

Du meinst erst eine kleine Brüstung und dann erst das Fenster?
Ich meine wirklich Zugänge zu Balkonen - also Türen!
Ich kann Dir nicht mehr sagen, ob es Alt- oder Neubau war, aber ich habe es öfter gesehen (komme nun mal viel rum, aber mit Fokus zu anderen Dingen)

Ich schicke Dir mal was!

Gruss Yvonne
 
Jochen104

Jochen104

Also wenn ich das richtig lese, müsste da mit einer Brüstungshöhe von 27 cm (über der Rohbaudecke) bzw. 12 cm über dem Fußboden ein Doppelfenster bzw. eine Doppeltür mit 2 m Höhe (+25cm für den Rollladenkasten) über eine Breite von 1,51 m sein. Und das zwei Mal.
 
Zuletzt aktualisiert 03.07.2025
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