Bausachverständiger oder Rechtsanwalt ? Wer kann uns helfen?

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V

Volkmar22

wir haben ein Problem mit unserem Balkonausgang
der Bauträger sagt, es wurde alles nach Vorschrift (und Werkplan) eingebaut

Jedoch ist der Zugang zum Balkon keine Tür geworden (wie man es sich anhand der Werkpläne gedacht hat)
sondern nur ein großes Fenster, mit einer Durchgangshöe von circa 170 cm
und eine Fensterbank innen /außen zusammen über 50 cm Hindernis überwinden muss.

Da wir Laien sind, können wir das dem Bauträger gegenüber nicht fachlich genug argumentieren.

Was sollen wir in so einem Fall nun machen?
zu einem Rechtsanwalt gehen?
eine Bausachverständigen beauftragen?
oder???

das problem ist,
Wenn wir einen Bausachverständigen beauftragen, entstehen uns erst mal ein paar hundert Euro kosten
Aber wir wissen nicht, ob er uns am ende wirklich weiter helfen kann?

Deswegen die Frage,
ist der Bausachverständige für solche Fälle der richtige und einzige Ansprechpartner?
und/oder wie kann man im Vorfeld zumindest eine realistische Einschätzung bekommen, ob unser Problem irgendwie zu lösen ist?

Also wenn mir ein Bausachverständiger im Vorfeld einfach nur sagen könnte "Ja, ich hätte da eine funktionierende Idee..."
wäre ich auch gerne bereit die Rund 300,- für den sachverständigen zu investieren
und mit dann seinen Lösungsvorschlag anzuhören.
und es wäre schön, wen er uns auch dem BT gegenüber unterstützt, die Lösung umzusetzen


Danke und Grüße!
 
T

toxicmolotof

Ist das der Fall, der im grünen Forum schon zu Ende diskutiert worden ist? Falls nein, ich könnte da einen Link zu anbieten wo genau diese Problematik (oder zumindest ähnliche Problemstellung) gerade fertig diskutiert worden ist.
 
Jochen104

Jochen104

Ob es eine Tür oder ein großes Fenster werden sollte, dürfte man doch in der Werkplanung erkennen können.
Kannst du den entsprechenden Ausschnitt hier vielleicht mal einstellen?

Wenn es lt. Werkplan nämlich ein Fenster ist, kannst du dir den Rest vermutlich sparen.
 
Jochen104

Jochen104

Wenn ich das richtig erkenne, steht im Plan eine Brüstungshöhe von 27 cm. Das ist definitiv mal nicht bodengleich. Genaueres ist auf dem Bild nicht zu erkennen, da die Bemaßung nicht dargestellt ist.
Alles weitere wurde im grünen Forum schon angesprochen soweit ich das überfliegen konnte. Da wird dir ein Rechtsanwalt oder Bausachverständiger aus meiner Sicht nicht allzu viel bringen :(
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

der Bauträger sagt, es wurde alles nach Vorschrift (und Werkplan) eingebaut
Stelle bitte den entsprechenden Ausschnitt aus dem DG oder OG - je nachdem, was ihr gebaut habt - hier ein, dann können wir besser antworten. Wenn Du kein Programm hast, den Namen des Architekten und/oder Anbieters heraus zu nehmen, kannst Du mir den Grundriss gerne schicken und ich entferne dann alle Namen, welche ggfs. Rückschlüsse zulassen.

info@schenk-bauberatung.de

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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