Diese Frage beantwortet die zugrunde liegende DIN. Was mich viel mehr verwundern und ich auch nicht abnehmen würde, wäre die Methode der "Lückenfüllung". Es gibt generell nur vier Arten der Befestigung: 1. Verklebung, 2. Verklebung und Verdübelung, 3. Verdübelung und 4. Schienenbefestigung; dieser Fensterschaum ist imho nicht vorgesehen. Deine Bilder lassen auf grobe Resteverwertung schließen; was sagt denn Dein Bauleiter oder SV?wieder mal was neues vom Bau, heute wurden die vor Ort betonierten Eckpfeiler gedämmt.
Ist diese Art der Ausführung noch in der Toleranz?
Ähnliche Themen | ||
09.11.2018 | Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443/543 einbauen Pflicht? | Beiträge: 15 |
27.12.2022 | Türe DIN links oder rechts - geht beides? | Beiträge: 17 |
15.12.2022 | Planung Gäste-WC im Neubau - Wie groß muss es sein? (DIN?) | Beiträge: 108 |
18.10.2016 | Mängel Netzwerkkabel | Beiträge: 27 |
22.12.2015 | Haus-Abnahme obwohl nicht alles fertig? | Beiträge: 16 |
14.12.2015 | Gutachter entdeckt Mängel an Keller. Was tun? | Beiträge: 11 |
03.01.2022 | Baubegleitung via Bauherren-Schutzbund, Verband Privater Bauherren, TÜV, DEKRA, freier SV oder "xyz"...? | Beiträge: 57 |
04.11.2020 | Perimeterdämmung nicht verdübelt | Beiträge: 11 |
10.02.2014 | Zusagen vom Bauleiter - Vertrauensverhältnis | Beiträge: 13 |
15.01.2018 | Bauleiter Kündigen wegen fehlender Leistung - Geht das? | Beiträge: 16 |