Aufheizphase Estrich Fensterstellung

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B

Benutzer200

Meinst du man müsse auch 60Grad im Funktionsheizen erreichen, wenn die Heizung maximal 35Grad im Betrieb erreichen wird?
Habe ich bisher immer anders gelesen. DIN1264-4 sagt doch auch Anhebung auf Auslegungstemperatur für 4 Tage.
Auf Deine Frage gibt es zwei Antworten:
1 (formal korrekt): Aufheizen bis 60 Grad muss sein, da nur dann die Gewährleistung gilt.
2 (sinnvoll/lebensnah): Aufheizen bis 60 Grad ist Unsinn bei einer Fußbodenheizung, die auf max. 30-35 Grad ausgelegt ist.
Wenn das Belegreifheizen, aber auch das vorgeschaltete Funktionsheizen nicht mit maximal möglicher Vorlauftemperatur betrieben wird, kann eine Belegreife des Estrichs zwar ebenfalls erreicht werden, aber durch die höhere Estrichdicke zwischen den Heizelementen nicht in dem erforderlichen Zeitrahmen erreicht werden.
Das bedeutet: beim Verlegen des Bodenbelages verfügt der Estrich im Querschnitt nicht über die notwendige Trockenheit.
Das ist korrekt, aber nicht tragisch. Dann wird länger geheizt und jeder Bodenbelagsleger wird die Feuchte des Estrichs messen. Insofern ist - bei einem ordentlichen Handwerker - das Risiko bei 0.
Wird von den Vorgaben, welche den aktuellen Stand der Technik wie auch die Regeln des Fachs darstellen, abgewichen, ist die Gefahr, dass der Estrich zu Schaden kommen wird, sehr wahrscheinlich.
Problem ist, dass sich in diesen Regeln noch nicht die Fußbodenheizung mit 30 Grad VL eingeschlichen hat, sondern pauschaliert wird.

Fazit: bei Funktionsheizen und Belegreifheizen musst Du die 60 Grad für die Gewährleistung erreichen, sofern der Estrichleger diese nicht bei niedrigeren Temperaturen garantiert. Ansonsten hast Du keine praktischen Nachteile, da die Funktion des Estrichs bei max. VL-Temperatur (+5 Grad) getestet wird.

Da muss ich @KlaRa massiv widersprechen, dass es zu ernsten Problemen kommen wird, wenn Du nicht die 60 Grad erreichst. In der Literatur wird inzwischen auch immer mehr von "bis zu 55 Grad bzw. der vorgesehenen maximalen Vorlauf-/Auslegungstemperatur" gesprochen. Es kehrt also die Erkenntnis ein, dass es auch anders als nach Vorschrift Sinn macht. Es ändert sich also von "maximal mögliche Vorlauftemperatur" in "vorgesehene max. Vorlauftemperatur".
 
R

RotorMotor

Sinn des Ganzen ist einerseits die Feststellung (beim Funktionsheizen), ob alle Bauteile im verbauten Heizungssystem korrekt arbeiten.
Bei Wärmepumpen (leider) selten der Fall.
Funktionsheizen machen da viele Heizis mit Hotboy und co.
Die Wärmepumpe als wichtiger Teil des Heizsystems kommt erst später.
Daher geht es beim Funktionsheizen wohl in der Praxis eher um den Estrich als das Gesamtsystem.

Das bedeutet: beim Verlegen des Bodenbelages verfügt der Estrich im Querschnitt nicht über die notwendige Trockenheit.
Bei uns wird dazu zwischen den Heizschleifen gemessen.
Durch mittige Bohrung ist der Abstand maximal.
Ob da jetzt mit 35 oder 60 Grad belegreif getrocknet wurde macht da keinen unterschied.
Trocken ist trocken und feucht ist feucht. Das kann man messen.

Ich hoffe, dass ich das verständlich vermitteln konnte.
Für mich zu starkes springen zwischen Funktions- und Belegreifheizen.
Und keine konkreten Zahlen. In den Normen und im Internet findet man halt alles zwischen Max Vorlauf und 65 Grad.
Habe bisher noch keine sinnvolle Begründung gesehen warum man beim Funktionsheizen signifikant über die max. Auslegungstemperatur gehen sollte.

Auf Deine Frage gibt es zwei Antworten:
1 (formal korrekt): Aufheizen bis 60 Grad muss sein, da nur dann die Gewährleistung gilt.
2 (sinnvoll/lebensnah): Aufheizen bis 60 Grad ist Unsinn bei einer Fußbodenheizung, die auf max. 30-35 Grad ausgelegt ist.
Danke, dass du das nochmal klar gestellt hast.
Die Empfehlung ist also mit dem Estrichleger zu sprechen und ihm das zu erklären.
Aber das scheint nicht so ganz einfach zu sein. ;)
 
B

Benutzer200

@KlaRa und @RotorMotor
Zur Ergänzung: In P7 Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs (Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.) ist schon verarbeitet, dass nicht die ganze Zeit volle Pulle geheizt werden muss, sondern nur zur maximalen Auslegungs-Vorlauftemperatur. Nicht bis zur maximal möglichen Temperatur.
Beim Funktionsheizen per se nur die maximale Auslegungstemperatur - also bei der WP 30-35 Grad.
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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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