Architekt oder Bauunternehmen?

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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B

Bauexperte

Und das Fehlen würde ein Gutachter bemängeln?
Gutachter? Ich nehme an, Du meinst externen Sachverstand zur Prüfung und Bewertung der Vertragsunterlagen?

Aber ja, wenn er seinen Job beherrscht, weist er im Mindesten darauf hin, dass keine Werkplanung geschuldet ist.



Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
E

exerfoe

Wir haben lange überlegt und haben uns letztendlich für eine Architektin entschieden und es bisher nicht eine Sekunde bereut. Das mit dem Festpreis beim Bauträger halte ich für ein Gerücht, denn spätere Änderungen wird es immer geben und beim Bau mit Architekten hab ich wenigstens Einheitspreise die nachvollziehbar sind, so dass man sehr schön ausrechnen kann, was eine Änderung kostet. Auch sind die Ausschreibungen wesentlich detaillierter als die meisten Bauleistungsbeschreibungen.

Außerdem ist das Haus sehr individuell geworden und hat mit den von uns gemalten bzw. kopierten Grundrissen so gar nichts mehr zu tun. War damals für uns auch eine Überraschung gewesen, aber eine sehr angenehme.
 
B

Bieber0815

Das mit dem Festpreis beim Bauträger halte ich für ein Gerücht, denn spätere Änderungen wird es immer geben
Beim Bauträger ist der Preis vertraglich fixiert und kann eigentlich nur durch das Zutun der Käufer verändert werden. Das passiert aber in der Tat häufig, weil die Käufer vom Umfang der Bau- und Leistungsbeschreibung abweichen. Normalerweise ist vorher klar, dass da "noch was kommt". Ist aber kein Zwang, wenn man vorher mitdenkt.

Na ja, hätten die Leute ein eigenes Grundstück, würden sie nicht zum Bauträger gehen, dann könnten sie ja mit einem Architekten bauen .
 
E

exerfoe

Bei den Bauträgern wo wir waren, hätten wir die Bemusterung erst nach Vertragsunterschrift machen können. Oder wenn wir 2000-3000€ für die Bemusterung bezahlt hätten. Da fand ich die 2500€ für LP1-2 wesentlich besser investiert. Weiß jetzt zwar nicht wie das bei anderen Bauträgern ist, ich weiß allerdings nicht, wie man da ohne Änderungen auskommen soll. Es sei denn man nimmt wirklich nur Standard.

Aber prinzipiell hast Du natürlich recht.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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