Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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E

Escroda

Inkompetenz und Unfähigkeit
Könntest Du bitte die hohlen Phrasen mit Informationen füllen. In welchem konkreten Punkt wirfst Du wem Inkompetenz und Unfähigkeit vor?
einige gravierende Schwächen aufgedeckt
Du meinst deine Aufzählung von unbegründeten Thesen in #90? Zu denen habe ich Stellung genommen. Eine nähere Erläuterung bleibst Du uns leider schuldig.
da hat man auch gerne mal 4+ Autos
Von den vier Motorrädern ganz zu schweigen, und vom Traktor für's Holzmachen, und vom Wohnmobil, und ... . Was ist das für eine blödsinnige Aussage, angesichts der Ausgangsproblematik?
Um aber jetzt auch konstruktiv einen Vorschlag zu machen könnte ich mir vorstellen, den Escroda Entwurf soweit es geht Richtung Norden zu schieben um im Süden eine schöne Terrasse zu bekommen und die Fläche wieder von der Straße aus nutzbar zu machen.
Na das ist doch mal ein konstruktiver Vorschlag! Ach, das war die Ausgangslage? Ach, nicht genehmigungsfähig? Das ist ja mal wieder typisch für Deutschland. Nur inkompetente und unfähige Pappnasen auf den Ämtern!
Alternativ würde ich den Baukörper wechseln und was rechteckiges Bauen
Der Baukörper ist rechteckig. Und ob ein Rechteck 7,8m hoch ist oder ein Quadrat oder ein Kreis ist den Abstandsflächen völlig egal, sie wollen einfach nicht auf dem eigenen Grundstück bleiben.
 
E

Escroda

Derweil anbei wie gewünscht Plan der Nachbarbebauung, Grundstück und unser jetziger Plan als 3D.....
Schöööön! Besonders gefällt mir der Mann am Grill und die Dame des Hauses auf der Liege.
... Moment mal,... im Schatten! Die Sonne also doch im Norden? ... und die Garage geschrumpft ... und wo ist nur der Hang geblieben...

Entschuldigung Jana, so langsam glaube ich, Du bist ein Troll.

Hurra, ich hab' #100 geschafft!
 
J

Jana33

Der Baukörper ist rechteckig. Und ob ein Rechteck 7,8m hoch ist oder ein Quadrat oder ein Kreis ist den Abstandsflächen völlig egal, sie wollen einfach nicht auf dem eigenen Grundstück bleiben.
Da muss ich leider ein wenig widersprechen.....beim Quadrat würde ich es schaffen die großen Abstandsflächen von 1H zB im Süden und Westen zu halten, was beim Rechteck nicht geht wenn es so drinsteht wie ich es derzeit plane....daher wäre ein Quadrat für die Abstände besser gewesen....

Ist aber alles auch egal, ich habe 2 Architekten bezahlt (Entwurfsplan und Eingabeplan) und 1 Jahr an dem Plan herumgedocktert....ich fange jetzt nicht von 0 an und mache alles neu.....Außer es tritt der Worst Case ein und ich bekomme keine Abweichungen genehmigt
 
J

Jana33

Schöööön! Besonders gefällt mir der Mann am Grill und die Dame des Hauses auf der Liege.
... Moment mal,... im Schatten! Die Sonne also doch im Norden? ... und die Garage geschrumpft ... und wo ist nur der Hang geblieben...

Entschuldigung Jana, so langsam glaube ich, Du bist ein Troll.

Hurra, ich hab' #100 geschafft!
Wieso beleidigst du mich jetzt? Das ist der Plan wie ich es gerne hätte und sorry dass ich in dem 3D Programm kein Superexperte bin....der Hang fängt hinter der Treppe an .....das ist ja wohl ganz klar auf der Südansicht zu erkennen da hab ich eine Aussparung als Hang reingemalt.
 
C

chand1986

Derweil anbei wie gewünscht Plan der Nachbarbebauung, Grundstück und unser jetziger Plan als 3D.....
Hallo Jana,

das ist leider nicht hilfreich.

a) ist das Grundstück mit seiner Topologie nicht so visualisiert, dass ICH ( vielleicht können andere mehr ) mir irgendwas vorstellen kann.

b) soll das nicht die favorisierte Südterrasse sein? Wo kommt der Schattenwurf her? Hier stimmt was nicht!?

chand1986: welche Vorteile hat den der Vorschlag von Escroda?
Bis gerade dachte ich, v.a. Genehmigungsfähigkeit.

Zusätzlich:
- kurze Zuwegung
- großer zusammenhängender Garten
- Platz für Westterrasse

Allerdings:

Die Westterrasse wäre so laut Bebauungsplan schon mal nicht erlaubt da wir nur zwischen Bebauung und Straße auffüllen dürfen....
Die Info ging im Verlauf bis jetzt an mir vorbei. Finde die Informationen ungünstig über viele Beiträge verteilt.

Generell habe ich zum dem Thema Bebauungsplan eine bestimmte Meinung. Ich sehe es eher so, dass die Gemeinde oder wer auch immer eine vernünftige Regelung erstellen sollte und nicht ich einen Entwurf so plane, dass er zum Bebauungsplan passt und mir das ganze dann aber gar nicht gefällt.
Doch. DU sollst am Bebauungsplan entlang planen. Wenn der Bebauungsplan keine dir niemals eine gefällige Planung ermöglicht, hast du im falschen Gebiet gekauft - sorry to say so.

Zusammengefasst noch mal: Deine Hauptsorge ist, dass die Nachbarn hinten im Norden bauen, vorne auffüllen und du dann von Stützmauern eingekesselt bist, wenn du vorne im Süden baust?
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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