Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich

4,20 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 15 der Diskussion zum Thema: Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich
>> Zum 1. Beitrag <<

C

chand1986

So wie Escroda hätte ich es versucht, ohne zu wissen ob erlaubt und ohne es "mal eben" zu können... top!
 
Y

ypg

Kurze Zuwegung, Garagenzugang über Abstellraum möglich, bodentiefe Fenster vom UG in den Garten, Terrasse EG zum Garten hin als Balkon (oder unterbauen, oder UG vergrößern), keine Grundrissveränderung nötig, keine Befreiungen nötig.
Anhang anzeigen 19206
Und jetzt kommst Du ...
Ohne viel Gerede passt es.
Ich würde wohl das Ganze noch 2-3 Meter nach Norden verschieben, damit ein kleiner Vorgarten entsteht, ohne gedankliche Beteiligung des Hanges
 
A

Alex85

Ich würde das in Abhängigkeit von der Nachbarbebauung sehen.

Escroda's Vorschlag ist so einleuchtend, weil er die gelebte Praxis wieder gibt. Das ist einfach eine logische Anordnung, wenn "nach hinten" abfallende Grundstücke bebaut werden sollen.
Die Alternative wäre ein "Drehen" des Hauses, um sich mehr nach Westen auszurichten. Wobei das bei der Proportion des Grundstücks vergebene Lebensmüh ist. Zumal der Nachbar im Westen sein Haus/Garage dicht/auf seine Ostgrenze setzen dürfte, sodass der "Blick" nach Westen auch wieder verhagelt werden könnte.
 
B

Bookstar

Kurze Zuwegung, Garagenzugang über Abstellraum möglich, bodentiefe Fenster vom UG in den Garten, Terrasse EG zum Garten hin als Balkon (oder unterbauen, oder UG vergrößern), keine Grundrissveränderung nötig, keine Befreiungen nötig.
Anhang anzeigen 19206
Und jetzt kommst Du ...
Das ist ein gut gemeinter Vorschlag und auf den ersten Blick auch logisch. Aber ich würde niemals so bauen, denn es bringt wesentliche Nachteile mit sich:

- Risiko Nachbar im Westen baut Garage direkt vor die Terrasse. Aber selbst wenn er das nicht macht, wird da wohl eine Stützmauer sein auf die du dann schaust.
- Garageneinfahrt 5,0m zu kurz, Garage mit 6m ist viel zu schmal
- Grundriss bei dem Entwurf schwierig zu realisieren
- Die Nordfläche liegt doch laut TE tiefer als die Straße und somit ist diese auch nicht gut zu nutzen. Alles muss "nach unten" getragen werden.
- Option eines Swimmingpools im Süden wandert dann in Norden. Kann man machen...

Sorry ich finde es gut dass sich jemand die Arbeit macht und es zeichnet, aber ich kann der TE nur abraten das Haus so zu bauen.
 
Y

ypg


Sorry ich finde es gut dass sich jemand die Arbeit macht und es zeichnet, aber ich kann der TE nur abraten das Haus so zu bauen.
Bevor man so etwas schreibt, sollte man mal einen Alternativvorschlag überlegen oder für immer schweigen.
Du kannst der TE auch den Hinweis geben, dass Grundstück zweimal zu falten und in die Runde Ablage zu packen.
Ich finde das frech und unüberlegt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben