Ablauf der Vermessungen in Niedersachsen

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LordNibbler

LordNibbler

Danke für die schnelle Antwort. Der Bodenrichtwert ist 250€/m².

Es geht mir primär darum, irgendwann die Thujahecke durch was schöneres zu ersetzen. Die blau markierte Ecke ist zur Zeit überpflanzt (und da laufen Entwässerungsleitungen lang).
Screenshot_20220303-114505.png

Bisher habe ich keine Grenzmarkierungen gefunden, die wiederhergestellt werden könnten. Ich gehe mal davon aus, das die nie gesetzt wurden.

Beim Haus würde es nur um einen Anbau gehen, kein kompletter Neubau.
 
N

Niels2201

Hallo,
ich hätte noch paar Ideen/Anmerkungen:


Der Bodenrichtwert ist 250€/m².
Das lässt die Sache schon wieder ganz anders Aussehen. Damit bist du in der Höchsten und damit teuersten Stufe bei den Bodenrichtwerten. Wenn du wirklich alle 7 Punkte Grenzfestgestellt haben möchtest bist Du bei ca. 4.000€ für die Messung. Als Hinweis: Du musst nicht alle Punkte feststellen lassen! Du kannst auch nur 2 machen lassen.

Laut dem Bild ist an der Rechten Seite ein Grenzpunkt auf Höhe der Mitte ist das ein Knick?

Andere Möglichkeit und sehr wahrscheinlich viel Günstiger: Die Amtliche Grenzauskunft. Da spielen aber einige Faktoren eine Rolle wie z.B die Qualität der Koordinate. Ob diese Möglichkeit in Betracht kommt, kann ich ohne die Vermessungsunterlagen zu kennen nicht sagen.
Die Kosten für die Grenzauskunft richten sich nach dem Zeitlichen Aufwand+Grundgebühr. Bei 6 Stunden örtlichen Arbeiten+Auswertung wärst du bei ca. 1.500€
Ich schätze das diese Möglichkeit auch ausreichen würde, da du nur Zaun oder Hecke bauen/pflanzen möchtest.

Nochmal zum wiederherstellen von Grenzpunkten: Die Grenzpunkte sind evtl. untervermarkt. Falls der Stein fehlen sollte ließe sich der Stein so wieder herstellen. Ansonsten sie die älteren Grenzpunkte auf Vermessungslinien aufgemessen und können so wiederhergestellt werden.

Falls es irgendwann mal konkreter werden sollte wende dich an das Katasteramt oder den/die ÖbVI deines Vertrauens und Frage nach einer Kostenschätzung.

Hinweis: Es gilt Wahlfreiheit der Vermessungsstelle. D.h.: Nehmen wir an du wohnst in Wilhelmshaven. Du kannst dich an einen ÖbVI aus Hannover wenden. Dieser darf den Auftrag nicht ablehnen.

Wenn du noch weitere Fragen hast stelle sie gerne.

Niels
 
G

Guido1980

Moin, sorry für die späte Antwort. Die letzten Tage war auf der Arbeit viel zu tun.



Zum Herstellungswert zählt das was das Haus mit den Nebengebäuden inkl. Eigenleistung gekostet hat. Das Grundstück zählt NICHT dazu.



Wenn du vom LGLN aufgefordert worden bist, dein Gebäude einmessen zu lassen musst du bei der Beauftragung den Wert mit angeben. In den meisten Fällen wird der richtige Wert angegeben. Kommt uns der Wert zu niedrig vor, rechnen wir mithilfe amtlicher Werte den Wert aus. Die Werte können eingesehen werden. Einfach Preisindex Niedersachsen googeln. Da sollte es eine Veröffentlichungung im Niederländischen Ministerialblatt geben. Sollte der Wert grob (so ab ca. 30.000€) anders als angegeben sein, passen wir den Wert an und Stufen ggf. in die nächste Stufe hoch.

Ich hoffe Ich konnte deine Fragen beantworten. Wenn du noch weitere Fragen hast melde dich gerne.

Niels
Vielen Dank für Deine Antwort.

Senn das Haus zu den Herstellkosten gehört, aber das Grundstück nicht .. was ist denn dann mit den Außenanlagen?

In der Tat bin ich vom LGLN aufgefordert worden. Ich hatte auch schon mal mit einem öffentlich bestellten Vermesser telefoniert, der das machen kann/soll.

Der sagte mir, dass diese Stufe bos 300.000 Euro Herstellkosten für Einfamilienhäuser gedacht ist bzw. mal gedacht war. Aufgrund der aktuell stark gestiegenen Baukosten kommt das aber manchmal nicht mehr hin.

Da noch nicht alle Handwerker ihre Schlussrechnungen geschickt haben und die Außenanlagen noch nicht fertig sind, stehen die tatsächlichen Herstellkosten auch noch nicht zu 100 Prozent genau fest.

Falls ich jetzt 300.000 Euro angebe und am Ende doch drüber liege ist also das schlimmste was passieren kann, dass der Wert bei der Prüfung angepasst wird und ich mir bezahlen muss (nämlich die nächste Stufe bis 600.000 Euro Herstellkosten).

Eine Strafgeführ oder so fällt dann aber dadurch nicht an oder ?
 
N

Niels2201

Hallo,

was ist denn dann mit den Außenanlagen?
Die zählen nicht dazu. Wirklich nur das Haus.

Falls ich jetzt 300.000 Euro angebe und am Ende doch drüber liege ist also das schlimmste was passieren kann, dass der Wert bei der Prüfung angepasst wird und ich mir bezahlen muss (nämlich die nächste Stufe bis 600.000 Euro Herstellkosten).
Genau.

Eine Strafgeführ oder so fällt dann aber dadurch nicht an oder ?
Nein
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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