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ᐅ 200m2 Einfamilienhaus für 4-5 Personen ohne Keller auf schmalem Grundstück


Erstellt am: 07.09.19 18:07

kaho67408.09.19 11:14
Hausbauer schrieb:

Hab schon gefragt, ist ne sehr zähe Nummer mit dem Carport. Der Bebauungsplan erlaubt es nicht, verbietet es aber auch nicht.
Hä? Was ist das denn für ne Aussage? Weißt Du, was der TE hier meint?
Hausbauer schrieb:

Momentan muss ich von einem kompromisslosen Nein ausgehen - was schade ist, weil der (Doppel-)Carport an der Straße würde das Ganze in jeglicher Variante des Hauses deutlich einfacher machen.
Wär es meins, wäre die Frage für mich entscheidend für die gesamte Planung. Das würde ich desgwegen zu 100% abklären.
Dein Grundstück ist schmal + klein und die Bebauung eng. Da kann man nicht auf paar Meter verzichten.
Ippebson08.09.19 11:20
Hausbauer schrieb:

Der Grundriss müsste sich recht deutlich ändern mit einem Nordgarten, da die Garage dann neben das Haus rücken müsste, und der Eingang entsprechend auf die Südseite. Ich bin momentan ernsthaft am Überlegen, die ganze Planung noch mal umzuschmeißen. Fängt man eben wieder nahe Null an mit den ganzen Diskussionen... Wohnzimmer, Essbereich, Küche von Süd nach Nord entlang der Westseite wäre dann wohl die Konsequenz.

Ja, da geht es Dir wie fast jedem. Und das ist auch gut so.
Es ist ja auch nichts passiert. Wenn mal der erste Stein sitzt, sieht es dagegen ander aus.
hausbauer08.09.19 14:08
kaho674 schrieb:

Hä? Was ist das denn für ne Aussage? Weißt Du, was der TE hier meint?

Wär es meins, wäre die Frage für mich entscheidend für die gesamte Planung. Das würde ich desgwegen zu 100% abklären.
Dein Grundstück ist schmal + klein und die Bebauung eng. Da kann man nicht auf paar Meter verzichten.
Zitate Bebauungsplan:
"Baugrenze [blaue Linie]
Unabhängig von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten hinsichtlich
der Abstandsflächen die Regelungen des Art. 6 Abs. 4 und 5 der BayBO"
und
"Der erforderliche Stauraum vor geschlossenen Garagen beträgt für PKW mind. 5,0 m zur öffentlichen
Erschließungsstraße."

Der Carport (offene Garage) direkt an der Straße wird also nicht explizit geregelt zu sein, wurde mir zumindest gesagt. Und das Bauamt sagt Nein dazu, hab aber noch keine offizielle Anfrage gestellt sondern nur mündlich.

Wie schätzt ihr das ein, kann das Bauamt das verbieten? Bzw ist es ggf nach dem Bebauungsplan schon eindeutig?
ypg08.09.19 14:14
Hausbauer schrieb:

ggf. Festverglasung mit schmalem Fenster daneben).
Besser nicht, denn das kann man schlecht putzen.

Unsere Nachbarbebauung mit gleicher Ausrichtung wie Ihr haben auf ihren 20 x 30 qm großen Grundstücken alle ihr Doppelcarport in der SO-Ecke, 3 Meter von der Straße entfernt, Eingangstür im Osten und Garten im Süden.
Im Sommer sitzen sie auch noch mal zeitweise abends in der NW-Ecke auf Ihrer Zweitterrasse in der Abendsonne. Ich lass das einfach mal kommentarlos stehen
kaho67408.09.19 14:14
Üblich wäre m.W. zumindest, das die 5m Abstand für Carports nicht gelten, sondern nur die 3m. Aber vielleicht weiß genaueres, wenn er denn mal hier vorbei schnarcht.
hausbauer08.09.19 14:21
ypg schrieb:

Besser nicht, denn das kann man schlecht putzen.

Unsere Nachbarbebauung mit gleicher Ausrichtung wie Ihr haben auf ihren 20 x 30 qm großen Grundstücken alle ihr Doppelcarport in der SO-Ecke, 3 Meter von der Straße entfernt, Eingangstür im Osten und Garten im Süden.
Im Sommer sitzen sie auch noch mal zeitweise abends in der NW-Ecke auf Ihrer Zweitterrasse in der Abendsonne. Ich lass das einfach mal kommentarlos stehen
Das wäre genau mein Plan gewesen, wenn es im Süden je nach Temperatur wahlweise zu heiß oder schattig wird, weicht man auf die abgeschottete Nordterrasse aus. Sind deine Nachbarn denn zufrieden damit?

3m Abstand vor dem Carport wären gegenüber 5m eine riesige Erleichterung auf dem Grundstück...

Und guter Hinweis, Festverglasung ohne Putzmöglichkeit im OG lasse ich besser. Dann eben doch etwas, von dem man zumindest die obere Hälfte öffnen kann..
grundstückbebauungsplancarportbauamt