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Erstellt am: 07.09.19 18:07

hausbauer09.09.19 06:58
Danke vielmals für die Auskunft! Wäre die Zulassung eines Carports außerhalb des überbaubaren Bereichs dann noch im Freistellungsverfahren möglich oder müsste man da zwingend in ein genehmigungsverfahren?
11ant09.09.19 16:44
Hausbauer schrieb:

Schade. Naja vielleicht zeigt sich das Bauamt ja doch noch flexibel, gibt immerhin schon einen Präzedenzfall im Altbestand weiter die Straße entlang.
Wie alt ist denn der Präzedenzfall ? - für eine Ermessensbindung müssen alle wesentlichen Grundlagen gleich sein !
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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hausbauer09.09.19 17:01
Der Präzedenzfall (mind 10 Jahre alt) ist auf einem alten Bebauungsplan für die frühere Hälfte der Straße, die jetzt ins neue Baugebiet verlängert wurde. In der Begründung des neuen Bebauungsplan wird jedoch erwähnt, dass der alte Bebauungsplan von der Gestaltung her fortgeführt werden soll. Taugt das dann als Argument?
Escroda09.09.19 21:58
Hausbauer schrieb:

Wäre die Zulassung eines Carports außerhalb des überbaubaren Bereichs dann noch im Freistellungsverfahren möglich oder müsste man da zwingend in ein Genehmigungsverfahren?
Da Du nach eigenen Angaben nicht gegen Festsetzungen des Bebauungsplan verstößt, sehe ich keinen Hinderungsgrund. Selbst wenn Du die 3m der GaStellV unterschreitest, sehe ich die Bedingungen von Art. 58 BayBO nicht verletzt. Das muss aber dein Entwurfsverfasser verantworten. Der kennt ja auch viel mehr Details als das Forum.
hausbauer09.09.19 22:00
Danke, das hilft enorm bei der Argumentation mit der Gemeinde. Wäre eine enorme Erleichterung bei der Planung, falls das klappt.
hausbauer29.09.19 20:54
ypg schrieb:

Das hab ich geahnt: 180cm sind für zwei reelle Schränke zu schmal. Bei 60 cm kann man Dich dazwischen nicht mehr bewegen.
Hier noch mal eine Nachfrage , welche Breite für die Ankleide würdest du denn empfehlen, wenn man zwei 60cm Schränke gegenüber stellen und dazwischen noch halbwegs durchkommen will?