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Erstellt am: 07.09.19 18:07

hausbauer08.09.19 14:25
kaho674 schrieb:

Üblich wäre m.W. zumindest, das die 5m Abstand für Carports nicht gelten, sondern nur die 3m. Aber vielleicht weiß genaueres, wenn er denn mal hier vorbei schnarcht.
Die Baugrenze liegt eben genau bei den 5m von der Straße weg. Aber dann ist es für die geschlossene Garage quasi doppelt geregelt, und für den Carport wird man nicht schlau daraus...
ypg08.09.19 16:07
Hausbauer schrieb:

Sind deine Nachbarn denn zufrieden damit?
Zum Thema Südgarten nach vorn:
Ja, sie sind zufrieden. Dazu muss ich aber auch sagen, dass alle mit gelassenen und lebensbejahenden ü50 gebaut haben und solche Sachen, die hier im Forum rauf und runter diskutiert werden, bei denen nie Thema waren. Weil Pflasterung teuer ist, ist die Auffahrt so kurz wie möglich, strapaziöse Statistik-Berechnungen, damit man es irgendwie anders macht, hat man vermieden und die Terrasse ist nun mal dazu da, vorm Esszimmer zu sitzen und von dort und auch aus dem Esszimmer eben in den angelegten Garten zu schauen.
Die „Nordterrasse“ hat sich bei vielen erst ergeben, weil man überrascht war, dass da hinten am Abend noch Sonne kommt. Und wenn ich Nordterrasse schreibe, dann ist es auch etwas übertrieben, denn für den halbstündigen Sundowner reichen zwei bequeme Liegestühle auf dem Rasen. Oder die Bank. Wir haben leider genau dort die Garage (wir haben ja die S-Ausrichtung), und somit gehen wir in dieser Zeit ne Runde um den „Block“.
Um nicht auf der Terrasse zu verbrennen, gibt es Markisen. Und mit Sicherheit denkt der ein oder andere daran, was man hätte anders machen können, aber keiner bereut sein Haus so, wie es da steht.

Hausbauer schrieb:

Die Baugrenze liegt eben genau bei den 5m von der Straße weg. Aber dann ist es für die geschlossene Garage quasi doppelt geregelt, und für den Carport wird man nicht schlau daraus...

Dann wirst Du wohl auch diese 5 Meter einhalten müssen. Es ist meist so, dass vorne zur Straße eben keine Grenzbebauung erlaubt ist, da man ja den öffentlichen Eindruck mit den 3 oder 5 Metern wahren möchte. Bei uns sind es eben nur 3 Meter, die dann die erwähnte Nachbarschaft ausgenutzt hat.

3 Meter reichen allerdings nicht für mal einen Besucher, sich hinter die Autos im Carport zu quetschen. Einer kann sich quer hinstellen, bei zweien sieht es eng aus ... 5 Meter sind also optimal.
Das wären dann 10 Meter, und dann wäre es schon zu eng für ein Haus bei Euch.

Ich würde mich wohl mal an Eurer Stelle versuchen, mit einem sehr schlanken Grundriss mit Westausrichtung anzufreunden. Hattest Du ein Maß der Größe des Baufensters angegeben?

Und ich würde die Planung in Architektenhände geben!
hausbauer08.09.19 17:10
ypg schrieb:

Dann wirst Du wohl auch diese 5 Meter einhalten müssen. Es ist meist so, dass vorne zur Straße eben keine Grenzbebauung erlaubt ist, da man ja den öffentlichen Eindruck mit den 3 oder 5 Metern wahren möchte.
Schade. Naja vielleicht zeigt sich das Bauamt ja doch noch flexibel, gibt immerhin schon einen Präzedenzfall im Altbestand weiter die Straße entlang.
ypg schrieb:

5 Meter sind also optimal.
Das wären dann 10 Meter, und dann wäre es schon zu eng für ein Haus bei Euch.

Ich würde mich wohl mal an Eurer Stelle versuchen, mit einem sehr schlanken Grundriss mit Westausrichtung anzufreunden. Hattest Du ein Maß der Größe des Baufensters angegeben?

Und ich würde die Planung in Architektenhände geben!

Das Baufenster ist 17 x 21m groß. Plus 2mal 5 Meter Baugrenze jeweils nach Norden und Süden geben dann die 31m Länge des Grundstücks.

Dein Vorschlag wäre also, die Garage direkt östlich neben das Haus an die südliche Baulinie zu setzen?

Sehr schlanker Grundriss? Du bist doch derjenige der bei jedem Raum anmerkt dass es ein wenig zu eng ist (nichts für ungut).
ypg schrieb:

Und ich würde die Planung in Architektenhände geben!

Die aktuelle Anordnung von Haus und Garage war sogar der Vorschlag eines Architekten...
haydee08.09.19 17:27
Garage Süd-Osten so weit wie es geht
Und Haus in den Osten soweit wie möglich

Bedeutet Eingang im Süden, aber durchgängiger Garten von Süden über den breiteren Westen nach Norden

Norden Kinderspielbereich
Essen/Erholung Westen
Winterkaffee im Süden

Eg den Allraum dann als I von Nord nach Süd
Hat den Vorteil im Sommer
Norden wird nie Verschattet und Küche Süd - Essen Westen wechseln sich ab
ypg08.09.19 20:13
Damit liegst Du falsch!
Ich bin die, die sich dem Grundstück anpasst und entsprechend baut oder plant

P.s. Du kannst Dir gern meine Beiträge alle mal durchlesen, dann weißt Du es
Escroda08.09.19 23:32
Hausbauer schrieb:

Wie schätzt ihr das ein, kann das Bauamt das verbieten?
Ja, §23 Baunutzungsverordnung ist nur eine "Kann"-Bestimmung:
(5) Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden.
Soll davon aber kein Gebrauch gemacht werden, müssen gute Gründe vorliegen.
Hausbauer schrieb:

Bzw ist es ggf nach dem Bebauungsplan schon eindeutig?
Wenn deine Zitate diesbezüglich vollständig sind, ist es nicht eindeutig.

Es gibt aber noch die Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV:
§2 Zu- und Abfahrten
(1) 1Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. 2Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.

Also: Alles kann, nichts Muss.
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