Btw ist gesetzlich geregelt, dass das Klingeln an deiner Pforte als Grund ausreicht, Bild von jemanden aufzuzeichnen und zu speichern. Es gibt dort eine Begrenzung bzgl. der Aufbewahrung, die ist mir aber grad nicht mehr geläufig (glaube 4 Bilder pro Person oder so).
Btw ist gesetzlich geregelt, dass das Klingeln an deiner Pforte als Grund ausreicht, Bild von jemanden aufzuzeichnen und zu speichern. Es gibt dort eine Begrenzung bzgl. der Aufbewahrung, die ist mir aber grad nicht mehr geläufig (glaube 4 Bilder pro Person oder so).
jede aktuelle und halbwegs vernünftige überwachungskamera hat heutzutage eine privacy Funktion...und damit sind alle Diskussionen über das was auf dem Bild zu sehen und nicht zu sehen ist, obsolet...
Btw ist gesetzlich geregelt, dass das Klingeln an deiner Pforte als Grund ausreicht, Bild von jemanden aufzuzeichnen und zu speichern. Es gibt dort eine Begrenzung bzgl. der Aufbewahrung, die ist mir aber grad nicht mehr geläufig (glaube 4 Bilder pro Person oder so).
Grundsätzlich ja, du darfst die Aufzeichnung jedoch nur beginnen, wenn der Klingelvorgang vorliegt.
Aber auch hier gibt es mit Sicherheit Regelungen, inwieweit du was aufnehmen darfst (also kleine Kamera an der Klingelposition vs Kamera vom Haus nimmt gesamte Nachbarschaft auf), wo ich aber bzgl. der Regelung passen muss.
Hab mich vor einiger Zeit mal intensiver mit dem Thema beschäftigt, aber das ist nun auch wieder paar Monate her und nicht mehr alles in meinem Kopf.