Geplanter Fußweg an Grundstücksgrenze

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bauenmk2020

bauenmk2020

Hallo,

bei uns in BW wird das Baugebiet erweitert und gemäß Bebauungsplan-Erweiterung soll ein Fußweg an unserem Grundstück entlang verlaufen. Aktuell ist dies ein unbefestigter Feldweg. Wir haben zu diesem Feldweg bis jetzt noch keine Randsteine gesetzt. Die Erschließung dieser Erweiterung soll zeitnah erfolgen, vielleicht wird sogar in diesem Jahr damit begonnen.
Ich stelle mir gerade die Frage ob wir an unserer Grenze nun Randsteine (Tiefbordsteine) setzen oder abwarten bis der Fußweg seitens der Gemeinde errichtet wird?
Ich konnte nirgens Infos finden wie in solchen Fällen die Bauabfolge ist, denke aber dass dies einfach vor Ort entschieden wird. Also wenn wir Randsteine setzen, dann pflastern die einfach da dran. Fehlen Randsteine, dann setzen die welche hin. Oder?

Es geht hier um ca. 25m. Der Feldweg wäre bei uns auf der linken Seite und somit eigentlich im Zustandsbereich vom Nachbarn (wenn jeder nur seine rechte Grundstücksseite bebaut). Gekennzeichnet als §9 Abs. 1 Nr11 Baugesetzbuch Zweckbestimmung Fußgänger.

Mit dem Bauamt habe ich noch nicht gesprochen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich würde zeitnah mit jemand reden, der was zu sagen hat. Die Arbeit mit den Randsteinen würde ich mir nur machen, wenn aus dem Feldweg ein unbefestigter Schönwetter-Fußweg wird. Andernfalls wird die Gemeinde vermutlich eine Einfassung setzen lassen
 
S

Steffi33

Da fällt mir unser früheres Reihenhaus (gebaut 2000) ein… Hinter unserem (etwas abschüssigem) Grundstück wurde (noch während der Bauphase) ein Fußweg angelegt und zu unserem größten Erstaunen stellte der Generalunternehmer über die ganze Breite der Reihenhäuser L-Steine (Höhe zw. 60…100 cm) als Begrenzung auf. Da war die Freude groß. So konnten wir eine schöne ebene Gartenfläche anlegen.. Also ich würde es abwarten.. nachfragen schadet natürlich nicht.. ;)
 

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xMisterDx

Ich glaube nicht, dass fragen was bringt oder nix kostet.
Fakt ist doch, dass der GU bzw. die Stadt einen Plan und eine Kalkulation gemacht hat.

Wenn die jetzt schon Randsteine oder L-Steine wie im letzten Beitrag vorsehen... prima. Durch Nachfrage könnte man die höchstens noch auf die Idee bringen
"Moment mal... wenn der Grundstückseigentümer schon fragt. Liegt das möglicherweise bei ihm? Werner! Guck mal in den Bebauungsplan, wir liegen doch eh überm Budget. Vielleicht können wir was sparen, indem wir dem das aufdrücken?"

Andersrum. Wenn das nicht vorgesehen ist und man es dir ohnehin aufdrücken will. Dann wird die Nachfrage kaum was dran ändern.
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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