11ant
"Oder" ist richtig. Das typische Doppelhaus steht auf zwei Grundstücken.Aber dann muss das Doppelhaus auf einem Grundstück stehen und nicht zwei, oder?
"Oder" ist richtig. Das typische Doppelhaus steht auf zwei Grundstücken.Aber dann muss das Doppelhaus auf einem Grundstück stehen und nicht zwei, oder?
Wo sich Häuslebauer zusammentun, weil sie sich Einzelhausgrundstücke nur zu zweit leisten können, ändert das aber nichts an den Abständen (?)Kenne ich aus unserer Suche anders. Entweder es ist Doppelhaus auf 2 Grundstücken vorgegeben mit engem Baufenster über die Grenze oder man muss das Doppelhaus auf 1 "normales" Grundstück bauen statt einem Einfamilienhaus.
Doppelhaushälften müssen immer auch Grenzabstände einhalten - nur eben zu ihrer Gegenhälfte nicht (obwohl dazwischen regelmäßig eine Grenze verläuft - außer es ist rechtlich ein Einzelhaus). Doppelhäuser sind aber N-I-E geschlossene Bebauung, selbst Mehr-als-Zweier-Reihenhäuser sind dies nicht. Auf welchem Schlauch stehst Du ?Es ging aber auch eher um das Thema E/D. Da müssen ja die Doppelhäuser dann Grenzabstände einhalten. Da das aber direkt am Grundstück ist, wäre beim TE entweder eine Grundstücksteilung oder geschlossene Bebauung