Bau eines freistehenden Einfamilienhaus auf zwei Doppelhaushälfte

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Hausbaufan

Guten Morgen.

Wir haben zwei schöne aneinanderangrenzende Grundstücke gefunden. Von der Stadt (in NRW) wurde für diese Grundstücke ein Vorbescheid für den Bau eines Doppelhauses erlassen. (Verkauf durch Privat)

Die Bebauung hat gem. §34 Baugesetzbuch der Nachbarbebauung zu entsprechen. Hier stehen vorwiegend freistehende Einfamilienhäuser.

Uns schwebt der Bau eines freistehenden Einfamilienhauses vor. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wie großzügig oder eng die Städte mit abweichenden Bauwünschen umgehen?

Wie sollten wir in der Sache weiter vorgehen, um rechtssicher evtl. ein freistehendes Einfamilienhaus auf diesen Grundstücke zu errichten?
 
11ant

11ant

Wie sollten wir in der Sache weiter vorgehen, um rechtssicher evtl. ein freistehendes Einfamilienhaus auf diesen Grundstücke zu errichten?
Einfacher geht´s kaum: beide Grundstücke erwerben und beim Katasteramt Bescheid sagen, daß Ihr sie zu einem Grundstück verschmelzen wollt.
Den Bauvorbescheid sehe ich auf ein im Baufenster des Doppelhauses gelegenes Einfamilienhaus anwendbar. Ein Doppelhaus ist ja nichts anderes als ein freistehendes Vertikal-Zweifamilienhaus mit einer Grundstücksgrenze unter der Wohnungstrennwand.
 
Zuletzt aktualisiert 07.05.2024
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