wegen fehlendem SiGeKo Baustelle still gelegt

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N

nordanney

Du musst doch keinen externen SiGeKo bestellen! Wer macht denn so etwas für ein normales Einfamilienhaus? Das ist man formal eh selber und ein Sicherheits- und Gesundheitsplan ist schon mal gar nicht zwingend. Da muss schon mehr als ein Einfamilienhaus gebaut werden und bestimmte Bestimmungen müssen erfüllt sein, damit man diesen benötigt.
Einen externen SiGeKo im Privatbereich habe ich seit Jahren nicht gesehen.
 
F

fragg

Du musst doch keinen externen SiGeKo bestellen! Wer macht denn so etwas für ein normales Einfamilienhaus? Das ist man formal eh selber und ein Sicherheits- und Gesundheitsplan ist schon mal gar nicht zwingend. Da muss schon mehr als ein Einfamilienhaus gebaut werden und bestimmte Bestimmungen müssen erfüllt sein, damit man diesen benötigt.
Einen externen SiGeKo im Privatbereich habe ich seit Jahren nicht gesehen.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
§ 3 Koordinierung

(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.
(1a) Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden.
(2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator 1.
die in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren,
2.
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und
3.
eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.
(3) Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator 1.
die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren,
2.
darauf zu achten, daß die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen,
3.
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anzupassen oder anpassen zu lassen,
4.
die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und
5.
die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren.
 
N

nordanney

Und? Da steht nichts anderes drin, als ich geschrieben habe.
Intensiv lesen hilft - (1) Satz 2 ist das übliche Vorgehen.

Die Ausführungen zum SG-Plan fehlen übrigens
 
Tassimat

Tassimat

Ach, beim Nachlesen zur SiGeKo merke ich, dass ich für meine Sanierung wohl auch sowas brauche.

Mein First ist 9,5m hoch und somit habe ich gemäß Anhang 2 eine gefährliche Baustelle auf der man abstürzen kann

Kostet sowas echt 2.000€ oder noch mehr?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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