Baukindergeld - Kauf vom Onkel, davor Erbengemeinschaft

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H

Hamsterrad

Hallo zusammen,

wir wollen ein Haus vom meinem Onkel kaufen und Baukindergeld beantragen (nicht verheiratet, zwei Kinder). Verkäufer und Käufer (bzw. Haushaltsmitglieder) hätten also keine direkte Verwandtschaftslinie. Das Haus gehörte davor aber der Erbengemeinschaft, die aus meinem Onkel, Vater und Großmutter bestand. Sind wir damit immer noch förderfähig oder ist jemandem bekannt, dass irgendwelche Fristen eingehalten werden müssen (zB der Onkel das Haus mindestens 10 Jahre besessen haben)?

Herzlichen Dank in die Runde!

Bernie
 
H

Hamsterrad

Ja, es wurde eingeschränkt. Es geht dabei ausdrücklich um den Kauf von Verwandten in direkter Linie: Enkel, Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern. Der Kauf von Verwandten, die nicht in direkter Linie verwandt sind, ist weiterhin förderfähig.
 
Tassimat

Tassimat

Ohje, tut mir Leid, aber ich behaupte mal das wird nichts mehr mit Baukindergeld, da das Konstrukt so wirkt, als wolltet ihr mit der Schieberei zum Onkel die Leistungen "erschleichen".
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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