Architektin ändert ohne Rücksprache und ich soll nun zahlen

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D

Drimu

Guest
Hallo,

ich baue mit einem Generalunternehmen. Die Architektin, die ich einmal gesehen habe, ändert in den Plänen herum wie sie lustig ist. Türen werden schmaler gemacht, für den Dachboden hat sie ein Fenster eingeplant, einen Kellerraum hat sie ohne Auftrag geteilt, um die Heizung unterzubringen... Ich bin von dem Generalunternehmen nie auf Zusatzkosten hingewiesen worden. Nun bekomme ich die Rechnung für die Kosten. Da ich die Werkverträge trotz mehrfachen Wunsch niemals zur Unterschrift bekommen habe, weigere ich mich die Zusatzkosten zu zahlen. Wie sieht das rechtlich aus? Muss ich solche Kosten tragen?

Kennst sich da jemand mit aus?

Viele Grüße

Drimu
 
B

Bauexperte

Hallo,

ich baue mit einem Generalunternehmen. Die Architektin, die ich einmal gesehen habe, ändert in den Plänen herum wie sie lustig ist. Türen werden schmaler gemacht, für den Dachboden hat sie ein Fenster eingeplant, einen Kellerraum hat sie ohne Auftrag geteilt, um die Heizung unterzubringen... Ich bin von dem Generalunternehmen nie auf Zusatzkosten hingewiesen worden. Nun bekomme ich die Rechnung für die Kosten. Da ich die Werkverträge trotz mehrfachen Wunsch niemals zur Unterschrift bekommen habe, weigere ich mich die Zusatzkosten zu zahlen. Wie sieht das rechtlich aus? Muss ich solche Kosten tragen?
Ich denke, Du verwechselst "Ausführungspläne" mit Werkvertrag, denn Letzteren hast Du ganz sicher unterschrieben, sonst würde Dein GU überhaupt nicht tätig werden.

Wie dem auch sei, der GU _muß_ sich die Ausführungspläne von Dir gegenzeichnen lassen, andernfalls kann er Dir die Kosten einer Änderung (sofern vom eigentlichen Werkvertrag abweichend und nur dann) nicht in Rechnung stellen.

Wenn ich Deine Ausführungen richtig interpretiere, hat Dein GU noch nicht mit dem BV begonnen, von daher sollte externe und professionelle Unterstützung eine Überlegung wert sein. MERKE: was Du vorne vermeiden kannst, läßt Dich hinten ruhiger schlafen.

Freundliche Grüße
 
D

Drimu

Guest
Hallo Bauexperte,

begonnen hat er Unternehmer Mitte Juli. Gestern kam schon der Estrich...

Unterschrieben habe ich lediglich das Baugesuch und den Bauvertrag. Mehr nicht. Ich habe immer mehr das Gefühl, als Frau nicht für voll genommen zu werden auf dem Bau.

Eine Tür habe ich wieder breiter machen lassen. Eine andere Tür musste an die von mir eingezeichnete Stelle versetzt werden. Das Fenster im Dachboden habe ich frühzeitig in den Plänen bemerkt und rausnehmen lassen... (alles kostenfrei) Im Haus sind etliche Durchlässe für Kabel und Wasserleitungen, die gar nicht genutzt wurden... So geht das die ganze Zeit. Inzwischen mache ich mir natürlich große Sorgen, was wohl alles schief gelaufen ist, ohne dass ich es bis jetzt bemerkt haben.

Diese Woche wollen die Putzer den Endputz aufbringen. Bei den Temperaturen und Dauerregen? Geht das überhaupt?

Welchen Fachmann würdest du mir empfehlen, der mal ein "Auge" auf meinen Bau wirft, bevor alles zu spät ist?

Viele Grüße

Drimu
 
B

Bauexperte

Hallo Drimu,

...Unterschrieben habe ich lediglich das Baugesuch und den Bauvertrag. Mehr nicht. Ich habe immer mehr das Gefühl, als Frau nicht für voll genommen zu werden auf dem Bau.
Nicht nur da :(

...Diese Woche wollen die Putzer den Endputz aufbringen. Bei den Temperaturen und Dauerregen? Geht das überhaupt?
Sofern der Rohbau geschlossen ist (Rohbau, Fenster + Dachstuhl eingedeckt) sollte es zu keinen Problemen kommen.

...Welchen Fachmann würdest du mir empfehlen, der mal ein "Auge" auf meinen Bau wirft, bevor alles zu spät ist?
Sofern Du im Bereich Bonn, Köln oder Düsseldorf Dein Haus bauen läßt, kann ich Dir einen vereidigten Gutachter empfehlen; pn an mich direkt bitte.

Befindet sich Dein BV an anderer Stelle empfehle ich den Kontakt zur Architektenkammer, der Energieagentur oder der Verbraucherzentrale Deines Bundeslandes und dort nach einer Empfehlung für einen vereidigten Gutachter fragen.

Kann es auch ein nicht vereidigter Sachverständiger sein, kannst Du auch beim Bundesverband freier Sachverständiger um Unterstützung nachsuchen.

Beide Varianten kosten Geld, keine Frage. Gemessen am Gesamtvolumen und der vorhandenen Unkenntnis in die Erfordernisse beim Hausbau (nicht bös´ gemeint, dafür bist Du sicherlich auf anderem Gebiet ausgezeichnet ausgebildet) eine Investition, welche sich nicht nur lohnt, sondern auch vor Nachfolgeschäden und manchmal langwierigen Rechtstreitigkeiten schützen kann.

Freundliche Grüße
 
B

BauLine

Sofern der Rohbau geschlossen ist (Rohbau, Fenster + Dachstuhl eingedeckt) sollte es zu keinen Problemen kommen.
...ich glaube, wenn man ihren vorherigen Beitrag liest...dann meint sie den Außenputz! Denn er Estrich ist drin.. oder man ist gerade dran...was bedeutet, der Innenputz ist schon vorhanden.


Beim Außenputz stellt sich dann schon korrekterweise die Frage nach Machbarkeit. Die meisten Putzhersteller geben vor, nicht bei Regen zu arbeiten..zudem darf es nicht unter 5°C sein..weder beim auftragen, noch in der folgenden Nacht... sonst drohen erhebliche Frostschäden...abgesehen von der mangelhaften Haftung....zudem MUSS der Putzer die Restfeuchte des Mauerwerkes erst messen... wenn dieses noch zu feucht wäre...dann ist auch nix mit Außenputz aufbringen!
 
B

Bauexperte

Hallo Bauline,

...Beim Außenputz stellt sich dann schon korrekterweise die Frage nach Machbarkeit. Die meisten Putzhersteller geben vor, nicht bei Regen zu arbeiten..zudem darf es nicht unter 5°C sein..weder beim auftragen, noch in der folgenden Nacht... sonst drohen erhebliche Frostschäden...abgesehen von der mangelhaften Haftung....zudem MUSS der Putzer die Restfeuchte des Mauerwerkes erst messen... wenn dieses noch zu feucht wäre...dann ist auch nix mit Außenputz aufbringen!
Alles richtig, keine Frage.

Ich habe in meiner Antwort vorausgesetzt - zumal von "Endputz" die Rede war -, dass der Unterputz ausreichend abgetrocknet ist (Mindeststandzeit Unterputz). Es ist immer empfehlenswert, dem Unterputz anschließend auch den Oberputz folgen zu lassen => Luft-/Bauteiltemperatur +5°.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
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