ᐅ Baugrundstück als Garten und Strom
Erstellt am: 05.02.19 20:01
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o0Julia0o05.02.19 20:01Hallo, ein Baugrundstück welches ich von einer Erbengemeinschaft aufkaufe, kann ich das als Garten nutzen? Grundsteuer B muss ich natürlich bezahlen. Aber ein Haus ja nicht errichten. Das bestehende sehr alte Haus soll abgerissen werden & ein Garten entstehen.
In dem bestehendem Gartenhäuschen soll jedoch ein Stromverteilerkasten installiert werden und Strom bezogen werden vom Stromversorger.
Gas- Wasser, Abwasser wird nicht benötigt.
Funktioniert das so, oder muss ich dazu ein Haus dort wieder errichten?
In dem bestehendem Gartenhäuschen soll jedoch ein Stromverteilerkasten installiert werden und Strom bezogen werden vom Stromversorger.
Gas- Wasser, Abwasser wird nicht benötigt.
Funktioniert das so, oder muss ich dazu ein Haus dort wieder errichten?
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o0Julia0o05.02.19 21:40Dankesehr, Karsten! Wasser kommt dann durch den Strom (wir lassen dann eine Spitze setzen, dann haben wir hier Grundwasser). Bei Wasser fallen sonst wieder Abwassergebühren an.
Diese Baubindung, wie finde ich heraus, ob es diese gibt - oder nicht?
Diese Baubindung, wie finde ich heraus, ob es diese gibt - oder nicht?
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o0Julia0o06.02.19 12:27Es gibt ein Kadaterplant/Geoatlas. Da ist es Baugrund. Und wird auch als solches verkauft. Aber ob eine Bebauungspflicht besteht, ist ja davon unanghängig. Ich habe Sorge, dass ich schlafende Hunde wecke, wenn ich dort nachfrage. Nicht dass sie eine Bebauungsklausel noch nachträglich hinzufügen oder die jetzigen Eigentümer dazu bewegen das zu tun.
Aber nochmal: Baugrundstück = Bebauungspflicht? Ich bin immer davon ausgegangen, wenn es von privat Verkauft wird(=Erbengemeinschaft) erlischt die Bebauungspflicht. Nur wenn ich es von der Komune direkt kaufe, besteht die Bebauungspflicht.
Aber nochmal: Baugrundstück = Bebauungspflicht? Ich bin immer davon ausgegangen, wenn es von privat Verkauft wird(=Erbengemeinschaft) erlischt die Bebauungspflicht. Nur wenn ich es von der Komune direkt kaufe, besteht die Bebauungspflicht.
Nein. Bebauungspflicht wäre Ausnahme. Normal ist Baugrund gleich ich darf, aber ich muss nicht. Wenn ich aber nicht baue, darf ich da auch nicht einfach nen Campingplatz eröffnen, denn der Flächennutzungsplan Bauland, spezifiziert als Gewerbe, Mischgebiet, reine Wohnbebauung, ggf. Fewogebiet, der gilt. Jedoch statt Bau Garten ist m.E. unschädlich. Brachland muss man ja auch pflegen.
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