Oberkante Fertigfußboden und Strassenausbauhöhe: schlecht geplant?

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D

DG

Hallo @bvlgari,

nur zum Verständnis in Bezug auf Deinen angehängten Plan aus Beitrag #1:

Dein Vermesser hat dort Höhen gemessen und im Plan angegeben. Normalerweise werden für Deinen Bauantrag Höhen des Ursprungsgeländes an der Grenze, aber auf dem Baugrundstück gemessen. Es könnte also auch sein, dass diese Höhen Deine Geländehöhe widerspiegeln - und nicht das aktuelle Baustraßenniveau. Oder gab es die Baustraße zu dem Zeitpunkt schon und ragte diese tatsächlich direkt bis an Dein Grundstück? Das ist möglich, aber eher unwahrscheinlich.

Nächste Sache, die mir auffällt - im Plan sind offensichtlich gemessene Höhen für Dein Grundstück und geplante Höhen für die (Bau)-Straße vermengt. Das ist nicht unbedingt schlimm, es ist auch nicht falsch, es stellt sich aber trotzdem die Frage, ob tatsächlich so ausgebaut wurde, wie geplant bzw. sollte man an die Stadt oder den Bauträger, der den Endausbau tätigt, die Frage stellen, welche NHN-Höhe die fertige Straße denn schlussendlich haben soll. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte es dazu konkretere Daten geben.

Also im besten Sinne - das kann auch alles völlig iO sein.

MfG
Dirk Grafe
 
B

bvlgari

Hallo @bvlgari,

nur zum Verständnis in Bezug auf Deinen angehängten Plan aus Beitrag #1:

Dein Vermesser hat dort Höhen gemessen und im Plan angegeben. Normalerweise werden für Deinen Bauantrag Höhen des Ursprungsgeländes an der Grenze, aber auf dem Baugrundstück gemessen. Es könnte also auch sein, dass diese Höhen Deine Geländehöhe widerspiegeln - und nicht das aktuelle Baustraßenniveau. Oder gab es die Baustraße zu dem Zeitpunkt schon und ragte diese tatsächlich direkt bis an Dein Grundstück? Das ist möglich, aber eher unwahrscheinlich.

Nächste Sache, die mir auffällt - im Plan sind offensichtlich gemessene Höhen für Dein Grundstück und geplante Höhen für die (Bau)-Straße vermengt. Das ist nicht unbedingt schlimm, es ist auch nicht falsch, es stellt sich aber trotzdem die Frage, ob tatsächlich so ausgebaut wurde, wie geplant bzw. sollte man an die Stadt oder den Bauträger, der den Endausbau tätigt, die Frage stellen, welche NHN-Höhe die fertige Straße denn schlussendlich haben soll. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte es dazu konkretere Daten geben.

Also im besten Sinne - das kann auch alles völlig iO sein.

MfG
Dirk Grafe
Hallo Dirk,

ich versuche deine Fragen zu beantworten

Die Baustraße gab es auch zum Zeitpunkt der Vermessung. Der Vermesser hat die Differenzen in den von ihm gemessenem Kanalhöhen und den aus dem Kanalbestandsplan der Stadt festgestellt. Das hat er auch auf dem Lageplan aufgeschrieben. Ich habe danach mit Stadt telefoniert und die gaben mir auch schriftlich, das dies ok sei, wir uns aber an die geplanten Außbauhöhen orientieren sollen.

Habe ein neues Bild hinzugefügt, wo man mehr Infos sieht.
okff-und-strassenausbauhoehe-schlecht-geplant-162561-1.jpg
 
B

Bauexperte

Hallo Marko,

Ich als Laie würde sagen, das sowohl die geplante Oberkante Fertigfußboden als auch das Grundstücksgelände höher liegen müssen, oder?
Sinnvollerweise; wer will schon das Risiko eindringenden Wassers in Kauf nehmen.

Ich vermute, daß Dein Architekt das gewichtete Mittel der, Dein Grundstück umlaufenden Höhen angenommen hat => 70,50111 und dazu eine Eingangsstufe addiert hat => 70.65111

Es kommt darauf an - und ist mittels Nachtrag zum Bauantrag recht einfach zu korrigieren, was der Bebauungsplan oder die textlichen. Ergänzungen zur Höhe der späteren Bodenplatte vorgeben. Um wie viele Zentimeter darf die geplante Ausbauhöhe der Straße überschritten werden und kollidiert diese Korrektur ggf.. mit erlaubter Trauf-, bzw. Firsthöhe Deines BV?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

bvlgari

Hallo Marko,


Sinnvollerweise; wer will schon das Risiko eindringenden Wassers in Kauf nehmen.

Ich vermute, daß Dein Architekt das gewichtete Mittel der, Dein Grundstück umlaufenden Höhen angenommen hat => 70,50111 und dazu eine Eingangsstufe addiert hat => 70.65111

Es kommt darauf an - und ist mittels Nachtrag zum Bauantrag recht einfach zu korrigieren, was der Bebauungsplan oder die textlichen. Ergänzungen zur Höhe der späteren Bodenplatte vorgeben. Um wie viele Zentimeter darf die geplante Ausbauhöhe der Straße überschritten werden und kollidiert diese Korrektur ggf.. mit erlaubter Trauf-, bzw. Firsthöhe Deines BV?

Liebe Grüsse, Bauexperte
Hallo Bauexperte,

genau, keiner will das Risiko eines eindringenden Wassers in Kauf nehmen, danke das du mich verstehst

Also, wenn ich ein Mittel der Straßenrandhöhen ermittele, dann komme ich auf folgende Berechnung:
(70,50+70,54+70,57+70,60+70,65(Punkt in der Kurve, unten Links), +70,67+70,64+70,58+70,48)/9 = 70,58

Kann es sein, das Architekt als Grenzhöhe zum Grundstück die Straßenhöhe genommen hat, aber nicht die Straßenrandhöhe mit einer zusätzlichen Randsteinhöhe von 8cm? Das er das vergessen hat?

Was die TH bzw. FH angeht, daran dürfte es nicht liegen, da haben wir noch ein bisschen Luft nach oben. Architekt hat eine Max. TH von 77,04 und Max. FH von 81,04 berechnet. Wir sind weit davon entfernt, auch wenn ich meine das er auch die Oberkante Fertigfußboden EG falsch berechnet hat.
 
D

DG

Hallo Dirk,

ich versuche deine Fragen zu beantworten

Die Baustraße gab es auch zum Zeitpunkt der Vermessung. Der Vermesser hat die Differenzen in den von ihm gemessenem Kanalhöhen und den aus dem Kanalbestandsplan der Stadt festgestellt. Das hat er auch auf dem Lageplan aufgeschrieben. Ich habe danach mit Stadt telefoniert und die gaben mir auch schriftlich, das dies ok sei, wir uns aber an die geplanten Außbauhöhen orientieren sollen.

Habe ein neues Bild hinzugefügt, wo man mehr Infos sieht.
Also wenn ich den Plan richtig interpretiere, liegt Dein Gelände (!) ca. 20-30cm höher als die Baustraße. Besorge' Dir die Maße für den Endausbau - dabei beachten, dass die Straße idR in der Mitte (nähe KD) höher ist und zu den Rändern abfällt. Wie das genau aussieht, sieht man im Schnitt.

Wenn das kein spezieller Aufbau wird, behaupte ich, dass das knapp mit der geplanten Oberkante Fertigfußboden hinkommt bzw. Du noch Gelände abtragen musst, damit es ebenerdig zur Bordsteinkante wird.

Wenn Du allerdings noch Luft nach oben hast, änder' den Bauantrag ggflls. ab, das ist kein großer Aufwand und wird dann auch genehmigt, wenn Trauf- und Firsthöhen es noch zulassen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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