KFW 153, Zweite Wohneinheit

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M

m_l_r_s

Hallo zusammen,

in mehreren Threads wurde zwar bisher darüber gesprochen und die TE teilweise zerrissen, aber so ganz schlau geworden bin ich noch nicht daraus.

Wann ist es rechtens eine zweite Förderung in Anspruch zu nehmen?

Wir planen:
Wohnkeller, 2 Zimmer + Bad. ca 45m². Der Rest des Kellers ist Nutzkeller.

Die beiden Räume haben zusammen ca 12,5m² Fensterfläche. Es gibt einen separaten Eingang, ein vollständiges Bad. Einen Wasseranschluss für eine Küchenzeile.

Die Einliegerwohnung wird durch eine normale Zimmertür vom restlichen Keller getrennt.

Eine Vermietung ist allerdings nicht geplant. Zumindest sind wir unsicher.
Wir spielen mit zwei Gedanken:
1. Die Einliegerwohnung jetzt für ein paar Jahre zu vermieten bis Nachwuchs da ist und die Kinderzimmer im OG gebraucht werden. Dann werden die zwei Zimmer im Keller Arbeitszimmer.

2. Die Zimmer im Keller direkt als Arbeitszimmer nutzen und die Einliegerwohnung erst vermieten wenn die Kinder irgendwann außer Haus sind.


Der Aufpreis auf KFE55 würde ca 5000€ betragen. Würde sich also bei einer Förderung nicht wirklich lohnen. Bei zwei Förderungen aber schon. Dann gab es ja 10.000€ Tilgungszuschauss + 2x 100k Kredit...

Durch einige Beiträge hier bin ich aber verunsichert, ob das so überhaupt erlaubt wäre...
 
N

nordanney

kfw-153-zweite-wohneinheit-129817-1.png

So sieht es die KfW. Die zweite Wohneinheit MUSS im Bauantrag aufgeführt werden.

Fraglich kann allerdings die normale Zimmertür zum restlichen Keller und damit auch zum restlichen Haus sein. Da bin ich leider zu weit weg von diesem Themenfeld. Kann ja notfalls auch zunächst mit Trockenbau verschlossen werden
 
MarcWen

MarcWen

entscheidend ist, was nach Bauamt genehmigt und ausgewiesen wurde. Es kommt dann auf die Begriffe an. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung = Zweifamilienhaus. Ein Einfamilienhaus mit 2 Einliegerwohnung = Dreifamilienhaus

Wie wird euer Bauvorhaben betitelt? Wenn Einfamilienhaus, dann gibt es nur 1x KfW.
 
T

toxicmolotof

Und wenn es ein Zweifamilienhaus wird, dann folgen zusätzliche Stellplätze als Konsequenz.

Und eine einfache Zimmertüre reicht wegen des mangelnden Schallschutzes nicht aus. Da muss eine Wohnungseingangstüre hin und der Flur im EG/OG muss so gestaltet sein, dass die Wohnung im EG/OG vom Zugang zur Kellergeschosswohnung räumlich getrennt ist.

Ganz so einfach ist es also wirklich nicht
 
R

Rübe1

Der nächste Punkt ist nicht so einfach: die KfW fördert bis 100 k€ der nachgewiesenen Kosten. Bei 45 m² macht das also ein qm Preis von 2000 und aus. Das mußt Du denen nachweisen. Wird meistens dann schwierig, wenn der Rest des Hause nur einen Preis von 1500 hat. Ganz doof sind die nämlich auch nicht....
 
M

m_l_r_s

Danke für die bisherigen Antworten.


@toxicmolotow
Es gibt von außen eine Nebeneingangstüre. Komplett separater Eingang mit Außentreppe...


@MarcWen
Im Bauantrag würde dann natürlich Zweifamilienhaus stehen. Laut Bebauungsplan sind zwei Wohneinheiten erlaubt, also kein Problem...


Also wäre die Zimmertüre evtl ein Hindernis. Das ließe sich ja wie Nordanney sagt mit Trockenbau beheben.


@Rübe1
Danke für die Info, das war mir noch nicht bewusst und ist ein wichtiger Hinweis
 
Zuletzt aktualisiert 02.08.2025
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