ᐅ Beziehungen zwischen Grundbucheintragung und Bebaubarkeit
Erstellt am: 19.01.16 12:59
S
sauerpeter19.01.16 12:59Hallo,
mal eine allgemeine Frage: Wenn im Grundbuch ein Grundstück als Gartenland ausgewiesen ist, sagt das doch nicht zwingend etwas über seine Bebaubarkeit aus oder? Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet, wo schon viele Einfamilienhaus gemäß §34 errichtet worden. Die drei unmittelbaren Nachbargrundstück sind alle mit einem Einfamilienhaus bebaut, auch ist das Grundstück mit Abwasser und Wasser angeschlossen. Das Gebiet, in welcher das Grundstück liegt, ist als Wohnbaufläche ausgezeichnet.
Allein das deutet doch schon daraufhin, dass das Grundstück trotzdem bebaut werden kann oder? Abgesehen jetzt mal von Grunddienstbarkeiten.
mal eine allgemeine Frage: Wenn im Grundbuch ein Grundstück als Gartenland ausgewiesen ist, sagt das doch nicht zwingend etwas über seine Bebaubarkeit aus oder? Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet, wo schon viele Einfamilienhaus gemäß §34 errichtet worden. Die drei unmittelbaren Nachbargrundstück sind alle mit einem Einfamilienhaus bebaut, auch ist das Grundstück mit Abwasser und Wasser angeschlossen. Das Gebiet, in welcher das Grundstück liegt, ist als Wohnbaufläche ausgezeichnet.
Allein das deutet doch schon daraufhin, dass das Grundstück trotzdem bebaut werden kann oder? Abgesehen jetzt mal von Grunddienstbarkeiten.
D
Doc.Schnaggls19.01.16 13:18Hallo Thomas,
das kann so sein, muss aber nicht.
Eine rechtssichere Auskunft wirst Du dazu nur vom zuständigen Bauamt der Gemeinde oder im Landratsamt bekommen.
Grüße,
Dirk
das kann so sein, muss aber nicht.
Eine rechtssichere Auskunft wirst Du dazu nur vom zuständigen Bauamt der Gemeinde oder im Landratsamt bekommen.
Grüße,
Dirk
S
sauerpeter19.01.16 13:18Ok, dachte ich mir. Hätte ja sein können, das mir vorab einer was sagen kann
N
nordanney19.01.16 13:21Dann wären die Bezeichnungen im Grundbuch ja eigentlich völlig unnötig, ob Bauland, Gartenland, Straßen- und Wegefläche!?
Was sagt denn das Bauamt?
Was sagt denn das Bauamt?
S
sauerpeter19.01.16 13:59Bauamt sagt, dass das alte Einträge im Grundbuch aus den 50er Jahren sind. Die Bebaubarkeit richtet sich jetzt nach aktuellen Satzungen, in meinem speziellen Fall nach der Innenbereichssatzung. Bedeutet, bebaubar nach §34.
Ist doch übelst verwirrend mit solchen Einträgen, aber klar, wer ändert das schon freiwillig. Ist ja alles auch mit Geld verbunden.
Ist doch übelst verwirrend mit solchen Einträgen, aber klar, wer ändert das schon freiwillig. Ist ja alles auch mit Geld verbunden.
Was im Grundbuch steht ist erst mal zweitrangig. Gemeinde anrufen und mit dem Bauamt klären. Diese Einträge werden nur geändert, wenn das Katasteramt eine Veranlassung sieht. Unsere jungfräuliche Wiese wurde im Grundbuch auch mit "Landwirtschaftsfläche" betitelt. Liegt aber im "Innenbereich" und ist erschlossen.
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