Grenze des Bebauungsplan überschreiten

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Renozz.84

Hallo,

es geht um einen Bauvorantrag der abgewiesen wurde.
Die Begründung liegt darin dass das Haus auf dem Grundstück passen würde, aber die Grenze des örtlichen Bebauungsplan die Grundfläche des Hauses schneiden würde. Das heisst ein Teil des Grundstücks ist nicht als Bauland deklariert. Es geht hier um keine Hinterbeauung, sondern zur Straße liegend aber Richtung Ortsende.

Welche Möglichkeiten gibt es hier weiter zu kommen ? Ist es sinnvoll hier schon einen Rechtsanwalt mit einzuschalten ? Sind irgendwelche Gerichtsurteile bekannt, wo z.B. genehmigt wurde, dass 40% der Hausgrundfläche die Bebauungsgrenze überschreiten dürfen ?
 
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toxicmolotof

Welchen Erfolg versprichst du dir, mit der Brechstange daran zu gehen wenn sich zuvor alle Anderen daran halten mussten?

So eine Bebauungsgrenze hatte irgendwann mal seinen Sinn und so lange dieser Sinn mittlerweile nicht überholt ist sehe ich zumindest wenig Erfolg.

Ich würde zunächst herausfinden warum es so ist wie es ist.
 
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Renozz.84

Guten Abend,

nach nochmaligen Sichten der in der Bausatzung angehängten Zeichnung, verläuft die Grenze deutlich um das Grundstück herum.
Auf Flurplänen ist der rot markierte Bereich (aus der Bausatzung) nicht als Bauland ausgewiesen, was ist nun als eigentliche geltende Bebauungsgrenze ausschlaggegend ?
Zum Hintergrund:
Das Grundstück befindet sich schon länger in Familienbesitz, daher kann keiner mehr nachvollziehen wie und warum es so ist, es hieß mal Grenzsteine wären falsch gesetzt gewesen, aber das kann man ja nirgendwo vortragen, könnte ja jeder kommen...

Wäre über Tipps dankbar !
grenze-des-bebauungsplans-ueberschreiten-74272-1.png
 
Zuletzt bearbeitet:
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DG

Hallo Renozz,

man müsste sich mal alle Pläne zum Grundstück besorgen, u.a. den richtigen Bebauungsplan, falls es da einen gibt und auch die Bodenrichtwertkarte (!) - die kann in Deinem/Eurem Fall Gold wert sein.

Falls ein Katasterfehler vorliegt, kann man das in aller Regel auch prüfen lassen, der Aufwand hält sich meistens in Grenzen, zumindest, was die Frage angeht, ob ein Fehler vorliegt. Wer einen etwaigen Fehler zu korrigieren hat, steht dann auf einem anderen Blatt.

In NRW würde man das aber vermutlich mit einer Verzichtsbaulast lösen, d.h., man geht an einer Stelle aus dem Baufenster raus und gibt dafür innerhalb des verbleibenden Baufensters Fläche ab, die dann zukünftig nicht mehr überplant werden darf. Damit wird gesichert, dass die überbaubare Fläche gleich bleibt, aber trotzdem von der Norm abgewichen werden kann.

Also Möglichkeiten/Optionen gibt's da schon, muss man sich aber im Detail ansehen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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